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Ratgeber
10.04.2017

Worauf Sie beim Kauf von gebrauchten Fahrrädern achten sollten

Genau hinsehen: Wer sich für ein gebrauchtes Fahrrad interessiert, muss auf Kleinigkeiten aufpassen.
Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolfoto)

Preisbewusste Radler schauen beim Fahrradkauf auch auf den Gebrauchtmarkt. Dort können neben Schnäppchen allerdings auch ziemlich kaputte Zweiräder lauern - und sogar Schlimmeres.

Gut 72 Millionen Fährräder gibt es in Deutschland, und viele von ihnen haben schon einen Besitzerwechsel hinter sich. Wer ein Fahrrad aus zweiter Hand kauft, sollte allerdings ganz genau hinschauen. Denn unter Umständen geben Käufer nicht nur viel Geld für defekte Drahtesel aus, sondern sie machen sich sogar strafbar. 

Um solche Fälle zu vermeiden, sollten Radler auf diese Punkte achten:

Der Verkäufer: Experten empfehlen, auch gebrauchte Räder bei Händlern zu kaufen. "Sie verkaufen die Ware nicht ungeprüft, so dass ein fahrfähiges Rad dasteht", erläutert Thomas Geisler vom Pressedienst Fahrrad (pd-f). Privatleute, die über Kleinanzeigen oder auf dem Flohmarkt ein Rad anbieten, müssen dagegen keine Gewährleistung geben. "Außerdem geht man ein Risiko ein, wenn man das Rad im Internet kauft, ohne es Probe zu fahren", erklärt Albert Herresthal vom Verbund Service und Fahrrad (VSF).

Die Optik: Sind die Felgen verbogen, sind Reifen porös oder Speichen gebrochen? Stecken alle Kabel fest? Das sind Punkte, die bei jedem gebrauchten Rad geprüft werden sollten. "Fragen sie danach, wo und wie das Rad gelagert war", rät Geisler. Ein Fahrrad, das bis zum Verkauf genutzt wurde, steht unter Umständen besser da als eines, das einige Jahre lang in einem feuchten Keller vor sich hin rostete.

Die Probefahrt: Das Fahrgefühl sollte gut sein, die vorgeschriebene Ausstattung funktionieren. Das gilt für die Lichtanlage ebenso wie für die Bremsen. "Achten Sie genau darauf, ob das Fahrrad auf eine Seite zieht. Das kann auf einen Vorschaden hinweisen", sagt Herresthal.

Vor dem Kauf: Auch wer unwissentlich und gutgläubig ein gestohlenes Fahrrad kauft, kann sich strafbar machen. Verkaufen Privatleute ein Rad, so sollten sie den Kaufvertrag mit der Rahmennummer und Modellbeschreibung vorweisen können. Ein Fahrrad kann mit einem speziellen Code, zum Beispiel von der Polizei oder einem Radverband, versehen sein, mit dem der Besitzer eindeutig ermittelt werden kann. Den Kauf selbst sollte man ebenfalls mit einem Vertrag dokumentieren.

Nach dem Kauf: Selbst wenn das gebrauchte Rad fast wie neu ist, sind viele Teile auf den Körperbau des Vorbesitzers angepasst. Käufer sollten Sattel, Pedale und Lenker neu justieren oder in neue, passendere Teile investieren.

Achtung E-Bikes: Thomas Geisler rät grundsätzlich von gebrauchten Fahrrädern mit Elektromotor ab: "Man kauft die Katze im Sack. Selbst Experten haben Schwierigkeiten zu beurteilen, wie gut ein gebrauchter Akku noch in Schuss ist. Und Nachrüsten wird teuer." dpa/tmn

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