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Recht
02.03.2020

Knöllchen aus dem Urlaub: Das müssen Sie beachten

Parken verboten? Das sollte man auch im Urlaub ernst nehmen, sonst drohen empfindliche Strafen.
Foto: Stefan Sauer/dpa

Plus Verkehrssünder, die im Ausland erwischt werden, müssen mit Strafen rechnen. Die werden meist auch vollstreckt. Wann man besser gleich zahlen sollte.

Zu schnell gefahren, mit dem Handy telefoniert, falsch geparkt: Auslandsknöllchen können auch in Deutschland vollstreckt werden, was oft auf Verwunderung stößt. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Neuerdings beauftragen ausländische Behörden oft private Inkassofirmen damit, Strafzahlungen einzutreiben. Damit gilt: Ein Knöllchen im Urlaub lässt sich, anders als früher, nicht mehr einfach ignorieren. „Bußgelder aus anderen EU-Staaten werden mittlerweile konsequent in Deutschland vollstreckt“, warnt etwa Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aber wer eine Forderung zugestellt bekommt, sollte sie genau prüfen.

Zu unterscheiden ist etwa, ob das Schreiben vom BfJ oder einem Inkassobüro stammt. Ein Bußgeld vollstrecken darf nur die staatliche Behörde – und auch nur unter Bedingungen, die ein EU-Abkommen regelt. Grundvoraussetzung ist, dass die zu zahlende Summe mindestens 70 Euro beträgt. Dies klingt nach viel. Aber da Strafzettel im Ausland häufig teurer sind, kann dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein, so die Arag-Versicherung. Zudem zählen die Verwaltungsgebühren bei den 70 Euro mit. Und: Österreich kann dank einer Extra-Vereinbarung Bußgelder schon ab 25 Euro vollstrecken lassen.

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