
Wer bei einem Badeunfall haftet

Wenn jetzt das Wetter schön ist, strömen alle in die Freibäder. Aber was, wenn dort etwas passiert oder der Geldbeutel gestohlen wird? Wer dafür aufkommt.
Sommerzeit ist Freibadzeit. Doch nicht immer bietet das Bad nur Entspannung. Wer im Wasser einen Krampf bekommt, gerät in Gefahr. Wer am Beckenrand ausrutscht, kann sich verletzen. Und wer nicht aufpasst, dem werden Handy oder Geldbeutel gestohlen. Außerdem sorgt das Fotografieren im Schwimmbad regelmäßig für Diskussionen. Wer haftet, wenn einem im Schwimmbad etwas zustößt? Über die wichtigsten juristischen Fallstricke beim Schwimmbadbesuch.
Wer haftet bei Badeunfällen?
Je nach Größe des Schwimmbads müssen genügend Aufsichtspersonen vorhanden sein, damit bei einem Unfall oder einer gefährlichen Situation im Wasser jederzeit schnell ein Bademeister eingreifen kann. Passiert trotzdem ein Unfall, muss geprüft werden, ob der Betreiber oder Aufsichtspersonen ihre Pflichten vernachlässigt haben. In diesem Fall kann der Betreiber für die Folgen haftbar gemacht werden – etwa wenn zu wenige Mitarbeiter vor Ort waren. In den meisten Fällen kann kein Schuldiger ermittelt werden, zumal oft das Verhalten der Schwimmer den Unfall herbeiführt. Gefürchtet ist laut DLRG etwa der sogenannte „Schwimmbad-Blackout“ – längere Tauchversuche bei zuvor schneller, flacher Atmung. Der Tauchende kann dabei bewusstlos werden, bevor er das Gefühl hat, Atmen zu müssen – und wird er dann nicht innerhalb kürzester Zeit entdeckt und an die Wasseroberfläche geholt, kann es tödlich enden.
Was, wenn sich ein Besucher im Bad verletzt?
Deutsche Gerichte entscheiden immer wieder, dass nicht jede Verletzung im Schwimmbad gleich zu Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Gerade für Verletzungen infolge offensichtlicher Gefahrenquellen müssen die Betroffenen selbst einstehen. „Besucher sollten daran denken, dass es im und am Wasser rutschige Stellen, scharfe Kanten oder andere Hindernisse geben kann“, sagt Michaela Rassat, Rechtsexpertin beim D.A.S. Leistungsservice. „Sie sollten sich umsichtig verhalten und Eltern sollten auf ihre Kinder achten.“ Zur Verkehrssicherungspflicht des Schwimmbadbetreibers gehört es, für intakte und sichere Anlagen zu sorgen, sodass für Badegäste keine Verletzungsgefahr etwa durch kaputte Treppenstufen oder Bodenfliesen entsteht. Eine besondere Unfallquelle im Schwimmbad sind Wasserrutschen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 in einem Grundsatzurteil festgelegt hat, muss der Schwimmbadbetreiber hier für Sicherheit sorgen, indem er deutlich mit Schildern auf Gefahren und auf das richtige Verhalten auf der Rutsche hinweist (AZ VI ZR 95/03).
Ab wann dürfen Kinder alleine ins Schwimmbad?
Laut Muster-Bade-Ordnung dürfen Kinder unter acht Jahren nur mit einer „geeigneten Begleitperson“ ins Schwimmbad. Denn Eltern sind gegenüber kleinen Kindern aufsichtspflichtig – da spielt es auch keine Rolle, ob ein Bademeister am Beckenrand steht. Die Eltern müssen die Schwimmfähigkeit ihres Kindes kennen und dafür sorgen, dass sich dieses nur in entsprechenden Bereichen aufhält. Ein Kind, das noch nicht schwimmen kann, sollte nur dort im Wasser spielen, wo es sicher stehen kann. Je jünger das Kind ist, desto aufmerksamer müssen Eltern es beobachten.
Wer kommt bei einem Diebstahl für den Schaden auf?
Ob Portemonnaie oder Smartphone – beim Diebstahl zahlt unter Umständen die Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass es sich juristisch um einen „schweren Diebstahl“ handelt, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das heißt: „Die Wertgegenstände wurden aus abgeschlossenen Räumen oder Schließfächern gestohlen.“ Wer sein Handy oder Portemonnaie hingegen am Beckenrand oder auf einer Wiese liegen lässt, kann nicht auf seine Versicherung zählen. Denn bei solchen einfachen Diebstählen greift der Schutz nicht, so die Verbraucherschützerin. Werden die Wertgegenstände unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gestohlen, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Denn auch bei einem räuberischen Diebstahl greift meist der Versicherungsschutz.
Ist Fotografieren im Schwimmbad erlaubt?
Schnell ein Foto von Familie oder Freunden im Schwimmbad – mit dem Smartphone kein Problem. Doch ebenso fix können Fremde gegen ihren Willen in Badehose oder Bikini abgelichtet werden. Grundsätzlich gilt, dass das Fotografieren und Filmen fremder Menschen und Gruppen ohne deren Einwilligung nicht gestattet ist – das gebietet das Persönlichkeitsrecht. Gegen heimlich fotografierende Spanner hilft das wenig. Manche Bäder verbieten das Fotografieren oder sogar das bloße Mitführen von Smartphones daher gleich ganz. Davon hält man bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, der Dachverband der deutschen Schwimmbäder, wenig: Dies könne von den Mitarbeitern in einem gut besuchten Freibad gar nicht kontrolliert werden, außerdem gehöre es für viele Gäste zu einem Badbesuch, Familienfotos machen zu können. Mitunter wird der Umgang mit Smartphones daher differenzierter gehandhabt: Vielfach gilt das Handy- und Fotografierverbot nur in Sauna- und FKK-Bereichen. Und wer sonst gegen seinen Willen abgelichtet wird, sollte sich an das Aufsichtspersonal wenden.
Wie freizügig darf es zugehen?
Oben ohne oder gar nackt baden darf man in deutschen Freibädern nur in speziell gekennzeichneten FKK- und Saunabereichen. Auf der Liegewiese und im normalen Schwimmbecken müssen Badehose und Bikini-Oberteil an bleiben. Nackt badende Kinder werden in den meisten Schwimmbädern zwar auch nicht gerne gesehen, aber toleriert. Was gar nicht geht, sind sexuelle Handlungen im Schwimmbad: Wer auf der Liegewiese oder im Schwimmbecken Sex hat, riskiert eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und die Gerichte urteilen in solchen Fällen durchaus rigoros, zeigt ein Fall aus der Titania-Therme in Neusäß, im Landkreis Augsburg: Nachdem ein Teenager-Paar in dem Spaßbad Sex gehabt hatte und dabei von Überwachungskameras aufgezeichnet worden war, musste das Mädchen 32 Stunden Sozialdienst ableisten, der junge Mann wanderte sogar für 14 Tage in den Jugendarrest.
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