
So funktioniert eine perfekte Rettungsgasse

Wer den Rettungskräften im Stau den Weg versperrt, gefährdet Leben und wird zur Kasse gebeten. Was Sie bei der Bildung einer Rettungsgasse beachten müssen.
Die Rettungsgasse ist bei Stau Pflicht - klappt aber in vielen Fällen nicht. Wir frischen das Wissen daher noch einmal auf: Das müssen Autofahrer beachten.
Wie bilde ich eine Rettungsgasse?
Da die Rettungsgasse laut Straßenverkehrsordnung immer zwischen der linken Spur und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden soll, müssen Fahrer auf der innersten Spur möglichst weit nach links fahren. Autos auf den übrigen Spuren weichen nach rechts aus. Die Rettungsfahrzeuge können dann zwischen den Wagenreihen hindurch zum Unfallort fahren.
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Viele Autofahrer nutzen in solchen Situationen auch den Strandstreifen, um die Bildung der Gasse zu erleichtern. Zulässig ist das aber nicht: Die Standspur ist nicht Teil der Fahrbahn und darf nur bei polizeilicher Anweisung oder entsprechenden Hinweisschildern genutzt werden. Lediglich Einsatzfahrzeugen steht die Nutzung frei - sie können sich also zwischen Rettungsgasse und Standstreifen entscheiden. Allerdings: Auf verengten Streckenabschnitten oder im Notfall sollten Fahrer trotzdem auf den Seitenstreifen ausweichen.
Wie verhalte ich mich als Fahrer?
Auch im Urlaubsverkehr gilt: Wer sein Auto im Stau verlässt und die Rettungsgasse mit offenen Türen oder durch Umherlaufen auf der Fahrbahn blockiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Autofahrer sollten zudem darauf achten, die Gasse nicht mit einem herausragenden Autoheck zu blockieren.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Die Straßenverkehrsordnung lässt hier keinen Spielraum: Bei Staus auf Autobahnen und sogenannten Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen müssen Autofahrer immer eine Rettungsgasse bilden - unabhängig davon, ob die Stauursache ein Unfall ist oder nicht.
Wer darf die Rettungsgasse nutzen?
Die Nutzung der Rettungsgasse bleibt Einsatzkräften vorbehalten - Fahrern mit Termindruck bleibt trotz der freien Spur nichts anderes übrig als zu warten. Zu den berechtigten Fahrzeugen gehören neben Polizei, Feuerwehr und Krankenwägen auch Bergungsfahrzeuge. Bei widerrechtlichem Befahren der Gasse drohen ein Bußgeld und ein Strafpunkt.
Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag aus unserem Online-Archiv.
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