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  3. Sturmtief "Sabine": Schäden durch Orkantief "Sabine" - Was müssen Betroffene wissen?

Sturmtief "Sabine"
10.02.2020

Schäden durch Orkantief "Sabine" - Was müssen Betroffene wissen?

Ein Baum ist durch Orkanböen des Sturmtiefs "Sabine" auf ein Auto gestürzt.
Foto: Patrick Seeger, dpa

In der Nacht auf Montag ist Sturmtief "Sabine" in Bayern angekommen und hat Schäden verursacht. Wie Betroffene an Geld von der Versicherung kommen können.

Der Wind, den das Sturmtief "Sabine" brachte, verursachte einigen Schaden in Deutschland. Bäume wurden auf Autos geweht, Gebäude beschädigt. In solchen Fällen gibt es einige Dinge zu beachten. Wir erklären, wie Betroffene an ihr Geld kommen.

Was sollen Personen tun, die einen Schaden an ihrem Eigentum festgestellt haben?

Man soll den Schaden sofort bei der Versicherung melden, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Am besten sei es, wenn man gleich ein paar Fotos vom Schaden anfertige. Man solle nicht anfangen, den Schaden selbst zu reparieren, da die Versicherung die Möglichkeit haben müsse, sich den Schaden selbst anzuschauen. Laut Boss gilt aber für Geschädigte auch die Schadenminderungspflicht. "Wenn Ziegel vom Dach geweht wurden, sollte man dafür sorgen, dass der Regen nicht mehr durchkommt und dass die Stelle so gut wie möglich abgedeckt wird. Natürlich, ohne sich in Lebensgefahr zu bringen", sagt Boss.

Versicherungsexperte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern sagt ebenfalls, dass die Dokumentation der Schäden wichtig sei. Das könne mit Fotos oder auch Videos geschehen. Eigenständige Reparaturen sollte man unterlassen. "Notreparaturen sind zwar grundsätzlich möglich, unabgestimmtes Vorgehen kann jedoch die Regulierung erschweren", sagt Straub. Daher sei es besser, alle Reparaturabsprachen mit der Versicherung schriftlich festzuhalten.

Welche Voraussetzungen sind nötig, damit die Versicherung bei Sturmschäden zahlt?

Laut Boss vom BdV muss auch ein Sturmschaden gleich der Versicherung gemeldet werden. Versicherungen würden erst ab Windstärke acht zahlen. Die beträgt laut der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes (DWD) 62 bis 74 Kilometer pro Stunde. Ein Sprecher des DWD sagte am Montagvormittag, dass ihm noch keine genauen Zahlen vorlägen, er aber davon ausgehe, dass Windstärke acht in ganz Bayern überschritten wurde. Boss vom BdV sagt, dass Autoeigentümer mindestens eine Teilkaskoversicherung haben müssten, um Geld von der Versicherung zu bekommen. Hat jemand nur eine Haftpflichtversicherung, werde der Schaden nicht übernommen.

Liege ein Baum auf der Straße und ein Autofahrer fahre dagegen, ist laut Straub eine Vollkaskoversicherung nötig, da der Unfall selbstverschuldet sei. Eine Teilkaskoversicherung greife in diesem Fall nicht.

Was sollten Hauseigentümer tun, wenn sie einen Schaden feststellen?

Auch hier sollte der Schaden zunächst durch Fotos dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden, so Boss. Mit der vereinbare man dann einen Termin, wann ein Gutachter vorbeikommen und den Schaden betrachten könne. Außerdem solle man absprechen, wann der Schaden beseitigt werden könne.

Gerade bei größeren Schäden, so Straub, könne es vorkommen, dass die Versicherung einen sogenannten Regulierer vorbeischicke, der den Schaden verifiziere. Deswegen sei eine genaue Dokumentation des Schadens wichtig, denn der Regulierer vertrete die Interessen der Versicherung.

Welche Versicherungen sollte man haben?

Grundsätzlich solle man laut Boss alles versichern, was einen existenziell bedrohe, wenn man den Schaden nicht bezahlen könne. Ein Haus solle man durch eine Wohngebäudeversicherung versichern, empfiehlt Bianca Boss. Dadurch seien auch Schäden an Dach oder Fenster abgedeckt. Alles was beweglich ist, also beispielweise bei einem Umzug mitgenommen werden könne, solle man mit einer Hausratsversicherung abdecken. So könne man beispielsweise das Sofa, das durch ein abgedecktes Dach vom Regen beschädigt wurde, ersetzen lassen.

Wenn Regen Wände beschädigt oder Keller überflutet und das Gebäude beschädigt, sei laut Versicherungszentrale Bayern eine Versicherung für Elementarschäden wichtig, da Gebäudeversicherungen nicht für Überschwemmungsschäden gelten.

Für ein Auto empfiehlt Boss mindestens eine Teilkaskoversicherung. Bei den meisten Teilkasko- sowie auch vielen Vollkaskoversicherungen wird laut Straub meist zudem eine Selbstbeteiligung fällig. Diese ist im Vertrag festgeschrieben.

Versicherung bei Sturmschäden: Was sollten Verbraucher sonst noch wissen?

Laut Straub von der Verbraucherzentrale Bayern passiert es immer wieder, dass nach einer Schadensregulierung der Versicherer kündigt. Das komme auch häufiger nach Sturmschäden vor. Daher solle man rechtzeitig mit seiner Versicherung sprechen und sich in so einem Fall darauf einigen, dass man selbst den Vertrag kündigt. Kündigt der Versicherer zuerst, könne das bei einem Neuabschluss zu Schwierigkeiten führen. Nach Angaben von Straub ließen aber die meisten Versicherungen in so einem Fall mit sich reden, so dass der Verbraucher kündigen könne.

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