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Smartphone
13.10.2019

Neue Abo-Fallen aufgetaucht: Kleiner Wisch, großer Ärger

Meistens bemerken Handynutzer gar nicht, dass sie auf einen versteckten Anmelde-Knopf gedrückt und damit ein Abo abgeschlossen haben.
Foto: Adobe Stock (Symbol)

Nichts per Handy bestellt und trotzdem abkassiert? Neuerdings rasseln Verbraucher massenhaft in verdeckte Abo-Fallen hinein.

Schnappt die Falle zu, sind Handy-Nutzer in der Regel ahnungslos. Sie wollten nur das lästige Werbebanner loswerden, das plötzlich aufgeploppt ist. Die meisten wischen instinktiv mit dem Finger drüber. Oder klicken das „x“ an, um die Seite zu schließen. Doch da ist das Abo schon abgeschlossen. Mit der nächsten Mobilfunkrechnung wird munter kassiert. Etwa 14,97 Euro für Downloads aufs Smartphone, 9,99 Euro für ein Klingelton-Abo, 4,99 Euro für „Nutzung Sonderdienste“. Viele Zehntausend Mobilfunkkunden zahlen so viel mehr Geld als sie müssten. Die Abkassier-Masche ist seit Sommer wieder aufgeflammt. Allein in Vodafone-Netzen wurden zuletzt etwa 41.000 Kunden Geld abgeknöpft, obwohl sie gar nichts bestellt hatten, wie Theo Pischke, Experte von Stiftung Warentest betont. Was hilft, ist eine simple Drittanbietersperre.

Wie werden Kunden reingelegt?

Die Masche läuft immer gleich ab: Unseriöse Anbieter manipulieren bunte Werbebanner oder interessant aufgemachte Fotostrecken, um Smartphone-Kunden teure Abos und Bestellungen unterzujubeln. Wischen Nutzer arglos über die blinkenden Seiten oder klicken drauf, kommen sie in der Regel mit einem verdeckten Anmelde-Button in Kontakt – und schon haben sie ein ungewolltes Klingelton-Abo für 4,99 Euro am Hals, Spiele, Apps, Videos, bewegliche Smileys heruntergeladen oder nutzlose Premium-SMS-Dienste aktiviert. Die Folgen tauchen auf der nächsten Handyrechnung auf. Nur wer die Abrechnung kontrolliert, merkt, dass er plötzlich Geld für „Sonderdienste“ abgebucht bekommt. Oft steht nicht einmal dabei, wofür fünf oder zehn Euro fällig werden, pro Woche. Die Beschwerden über systematische Abzocke hätten sich in den vergangenen Monaten massiv gehäuft, betont Pischke. Beim Surfen im WLAN funktioniert die Abkassier-Masche nicht, nur übers Handynetz.

Warum können Fremde abbuchen?

Auf dem Smartphone ist die Bezahlfunktion für Drittanbieter in der Regel automatisch voreingestellt. Wer zum Beispiel ein Parkticket oder einen Fahrschein für den öffentlichen Nahverkehr kauft, kann den Betrag über die monatliche Handyrechnung abbuchen lassen. Die Chance, Leistungen über den Mobilfunkanbieter abzurechnen, machen sich aber auch Gauner zunutze. Über die verdeckten Abo- und Bestell-Fallen kassieren sie als Drittanbieter auf diese Weise dreist ab. Das kann Kunden in fast allen Netzen treffen, ob Vodafone, Telekom, Telefonica und andere, so Pischke. Beteiligt am Geschäft sind die Drittanbieter, ihre Abrechnungsdienstleister und auch die Mobilfunkfirmen selbst. „Und alle verdienen“, betont Pischke.

Was sagt das Gesetz?

Eigentlich dürfte es die Abo-Fallen gar nicht mehr geben. Seit August 2012 ist die sogenannte Buttonlösung EU-weit in Kraft. Firmen müssen ihre Seiten so gestalten, dass der Verbraucher eine Bestellung ausdrücklich bestätigt. Ein Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ muss klar sichtbar sein. Nur dann kommt auch ein wirksamer Vertrag zustande, wie Michele Scherer betont, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Doch das Gesetz wird unterlaufen. Für mehr Sicherheit haben viele Mobilfunk–anbieter ein freiwilliges Redirect-Verfahren eingeführt. Dabei wird zusätzlich eine gesonderte Seite des Netzbetreibers geöffnet, die auf die Kosten hinweist. Erst wenn die Bestellung dort noch einmal bestätigt wird, ist der Vertrag geschlossen. Aber auch dieses Verfahren „ist nicht sicher vor Manipulationen“, sagt Pischke.

Wie kommt man aus der Abo-Falle raus?

Ein ungewolltes Abo gehört sofort gestoppt. Doch das ist gar nicht so einfach. Der Mobilfunkanbieter wird verärgerte Kunden, die sich beschweren, auf den Drittanbieter verweisen. Dieser kann sich allerdings hinter einer Abrechnungsfirma verstecken. Aber: Auf der Handyrechnung muss ein Kontakt angegeben sein. Dahin sollte die schriftliche Kündigung geschickt werden, am besten per Einschreiben. Ein Musterbrief der Verbraucherzentralen hilft, die Kündigung juristisch einwandfrei zu formulieren.

Wie kriege ich mein Geld zurück?

Wer reingefallen ist, muss sich selbst kümmern. Aber Vorsicht: „Bitte nicht die ganze Lastschrift zurückgeben, das verursacht nur neue Probleme“, warnt Scherer. Ihr Rat: Schriftlich beim Drittanbieter den unberechtigten Posten reklamieren und den Betrag zurückverlangen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es zudem wichtig, zugleich die Mobilfunkfirma anzuschreiben und den strittigen Betrag zurückzufordern. Nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam dürfen Mobilfunkanbieter ihre Kunden nicht einfach abwimmeln (Az.: 2 O 340/14). Auch dafür gibt es einen Musterbrief auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Wie viele Kunden ihr Geld tatsächlich wiedersehen, wisse niemand, sagt Scherer. Viele Anbieter hätten bereits aus Kulanz Geld zurückerstattet. Das gilt auch für die 41.000 Vodafone-Kunden.

Wie kann ich mich schützen?

Eine simple Drittanbietersperre im Handy sorgt für guten Schutz. „Leider ist die Chance vielen Bürgern unbekannt“, betont Scherer. Dabei ist jeder Mobilfunkanbieter verpflichtet, sie kostenlos anzubieten. Die Sperre lässt sich einfach aktivieren. Entweder per Mausklick im Kundenbereich auf der Anbieter-Webseite. Oder mit einem Anruf, per E-Mail und Fax. Mobiles Bezahlen im Laden bleibt weiter möglich. Nach Ansicht von Verbraucherschützern sollte die Drittanbietersperre von vornherein in allen Handys eingerichtet sein. Bei Problemen mit unberechtigten Abbuchungen helfen die Verbraucherzentralen vor Ort.

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Die Diskussion ist geschlossen.

13.10.2019

Seitens der Mobilfunkanbieter wird vor dieser Abzocke weder gewarnt, noch wird eine effektive Hilfe angeboten.
Was auch nicht verwunderlich ist, da diese doch kräftig mit verdienen.
Eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein dass eine Drittanbietersperre von Haus aus aktiv ist.
Warum sollte ich als Nutzer gegen jeden Anbieter mein "Ich will dich nicht" zum Ausdruck bringen müssen?