Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Gesundheit: So einfach kann man jetzt die Krankenkasse wechseln

Gesundheit
27.01.2021

So einfach kann man jetzt die Krankenkasse wechseln

Der Wechsel von einer Krankenkasse zur anderen ist jetzt einfacher. Aber: Vorher vergleichen ist wichtig.
Foto: Maurizio Gambarini, dpa (Symbol)

Viele Krankenkassen sind zum Jahreswechsel teurer geworden. Grund genug, die Beiträge und die Leistungen zu vergleichen. Was sie über einen Wechsel wissen sollten.

Für etwa 48 Millionen gesetzlich Krankenversicherte hat das Jahr mit einer kräftigen Beitragserhöhung begonnen. Doch in Corona-Zeiten ist eine Verteuerung oft nicht leicht zu verkraften. Anlass genug, nach einer günstigeren Kasse Ausschau zu halten. Wer jetzt wechselt, kann bis zu 438 Euro im Jahr sparen. Das haben die Experten des Vergleichsportals Verivox berechnet. Dazu kommt: Umsatteln ist seit Jahresbeginn so leicht wie nie zuvor. Der Gesetzgeber hat das Procedere vereinfacht. Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Kasse jetzt ähnlich einfach wechseln wie ihren Stromvertrag. Aber: Was zählt, ist nicht allein die Ersparnis, sondern auch eine optimale, bestenfalls bessere Versorgung, betont Stefan Schemm von der Verbraucherzentrale Bayern. Vergleichen ist wichtig. Denn: Viele Kassen bieten schlicht mehr Extras fürs Geld.

Diese Vorteile hat ein Wechsel der Krankenkasse

31 der 76 gesetzlichen Kassen haben zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag zum Teil deutlich erhöht. Die Spanne der Steigerung liegt zwischen 0,1 und 0,8 Prozentpunkten. Das Branchenschwergewicht Techniker Krankenkasse etwa verlangt von ihren knapp acht Millionen Mitgliedern jetzt 0,5 Prozentpunkte mehr, die Barmer verlangt 0,4 Prozentpunkte mehr. Auch AOK Plus und AOK Nordost haben an der Preisschraube gedreht: plus 0,6. Wer also deutlich mehr zahlen soll, dem empfiehlt Schemm über einen Wechsel nachzudenken. Das Sparpotenzial sei momentan groß, betont auch Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen: Der Zusatzbeitrag variiert zwischen 0,35 und 1,9 Prozent.

So viel können Sie durch einen Krankenkassen-Wechsel sparen

Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient und von einer teuren Kasse zur bundesweit günstigsten wechselt, spart laut Hubloher rund 200 Euro im Jahr. Bei Gutverdienern kann das Plus über 300 Euro ausmachen, wie Stiftung Warentest vorrechnet. Ein Arbeitnehmer, dessen Jahreseinkommen 58050 Euro überschreitet, wird laut Verivox durch den Umstieg vom teuersten zum günstigsten Anbieter 438 Euro weniger zahlen. Je höher das Einkommen, desto mehr wird sich ein Wechsel lohnen. Aber: „Wegen drei Euro weniger wechseln macht keinen Sinn.“

Beim Wechsel der Krankenkasse auch auf die Leistungen achten

Eine professionelle Zahnreinigung kann helfen, das Gebiss gesund zu halten. Manche Krankenkassen bezuschussen diese Privatleistung.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbol)

Etwa 95 Prozent des Leistungskatalogs sind bei allen Kassen identisch. Große Unterschiede gibt es aber beim Rest, den freiwilligen Extras. Sie können einige hundert Euro wert sein. Denn die eine Kasse zahlt 300 Euro für Reiseimpfungen oder 75 Euro für die professionelle Zahnreinigung – eine andere übernimmt nichts davon. „Der Beitrag ist nicht das einzige Argument für einen Wechsel“, betont Experte Schemm. Viele Versicherer bieten schlicht mehr als andere. Angefangen mit Hotline-Beratung, Geschäftsstellen vor Ort bis hin zu Geld für Osteopathie. Manche Kassen spendieren mehr Ultraschalluntersuchungen für Schwangere oder mehr Früherkennungschecks für Kinder. Andere bieten Extras wie Kurse zur Ernährungsberatung, für Yoga, Sport oder Ausgaben rund um Kinderwunsch und Geburt. Oder sie zahlen die Haushaltshilfe bei Krankheit oder Kosten für alternative Medizin. Aber: Es gibt keine Kasse, die alle Extras auf einmal abdeckt.

Diese Fristen gelten beim Wechsel der Krankenkasse

Etwa 90 Prozent der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert - und meist seit Jahr und Tag in der gleichen Kasse. Das könnte sich ändern. Ähnlich wie beim Stromversorger-Wechsel ist der Aufwand jetzt minimal. Umsteigen geht so: Eine neue Kasse aussuchen und ihr mitteilen, dass man gern hinein möchte. Viele Kassen bieten Onlineanträge auf ihrer Website. Die neue übernimmt dann automatisch die Kündigung bei der alten. Wer berufstätig ist, muss seinem Arbeitgeber nur noch formlos mitteilen, wo er oder sie künftig krankenversichert ist. Die formale Bescheinigung schickt die neue Krankenkasse dem Arbeitgeber elektronisch zu. Das bedeutet: Wer jetzt im Januar den Umstieg in Angriff nimmt, ist nach zwei Monaten, also zum 1. April in der neuen Kasse. Selbst kündigen wie bisher fällt weg. Noch schneller geht es nur bei einem Jobwechsel. Dann gibt es gar keine Wartezeit. Das Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten bleibt für den Fall von Beitragserhöhungen bestehen. Neu ist seit Januar auch, dass Versicherte nur noch 12 Monate an eine Kasse gebunden sind. Bislang waren es 18 Monate.

Können auch Senioren und Kranke die Krankenkasse wechseln?

Ja. Gesetzliche Versicherer müssen jeden Wechselwilligen aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung. Auch Greise oder chronisch kranke Menschen können jederzeit ihrer bisherigen Kasse den Rücken kehren. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. „Keine Kasse darf Interessenten ablehnen, sie abwimmeln oder hinhalten“, betont Hubloher. Aber: Wer gerade erst eine Leistung genehmigt bekam, wie etwa Psychotherapie oder Reha, sollte nicht ausgerechnet kurz vor Behandlungsbeginn den Versicherer wechseln. Die nächste Kasse ist nicht an die alte Genehmigung gebunden. Hat die Behandlung beim Wechselprozess schon begonnen, ist ein Abbruch dagegen unwahrscheinlich. Wichtig: Wer wechseln möchte, muss keine Lücke bei der Absicherung befürchten. „Niemand kann aus dem gesetzlichen System fallen und plötzlich ganz ohne Krankenversicherung dastehen“, versichert Schemm.

So findet man eine neue Krankenkasse:

Wer nicht im Internet vergleichen will, kann bei einer Verbraucherzentrale einen telefonischen Beratungstermin ausmachen und sich beim Wechsel helfen lassen. Auf eigene Faust ist ein Leistungsvergleich zwischen den vielen bundesweit geöffneten Anbietern kaum machbar. Unterstützung bei der Kassensuche bietet auch die Marktübersicht von Stiftung Warentest unter www.test.de/krankenkassen (gegen 3,50 Euro Gebühr). Die Datenbank enthält Beitragssätze, Extraleistungen und Serviceangebote fast aller frei wählbaren gesetzlichen Krankenkassen. Auch kostenfreie Rechner von Online-Vermittlungsportalen wie etwa gesetzlichekrankenkassen.de, verivox.de oder check24.de helfen bei der Suche. Ähnlich wie beim Versicherungs- oder Strompreis lässt sich so ein Wunschtarif herausfiltern.

Lesen Sie auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.