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  3. Mietwagen im Urlaub: Worauf achten? Versicherung, Kaution, Tanken

Ferienzeit
30.06.2021

Versicherung, Kaution, Tanken: Tipps für den Mietwagen im Urlaub

Wer für den Urlaub einen Leihwagen nutzt, sollte einiges beachten.
Foto: luckybusiness - stock.adobe.com

Viele leihen sich im Urlaub einen Mietwagen aus. Bei der Buchung über Online-Portale lauern Fallstricke. Worauf Touristen unbedingt achten sollten.

Sie wollen Land und Leute kennenlernen und unabhängig von den angebotenen Ausflügen des Reiseveranstalters sein: Viele Urlauber mieten sich ein Auto. Günstig buchen können sie dabei über Onlineportale wie billiger-mietwagen.deoder Check24. Doch die Buchung über solche Vergleichsportale hält auch Fallstricke bereit. „Ein kritischer Blick ist wichtig“, betont Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Nicht immer sei das billigste Angebot auch am besten geeignet. In der Zeitschrift Finanztest erhalten Verbraucher Ratschläge, worauf sie bei der Mietwagenbuchung achten müssen.

Mietwagen im Urlaub: Worauf Sie achten sollten

Versicherung: Wichtig ist demnach vor allem ein guter Versicherungsschutz: Kunden sollten nur Angebote mit Vollkaskoversicherung buchen, bei denen im Fall eines Schadens keine Selbstbeteiligung anfällt. Zudem sollte man auf die Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung achten. Sinnvoll sind mindestens fünf Millionen Euro. Sollte es zu einem Unfall kommen, muss meist umgehend der Vermieter informiert werden. Ist der Versicherungsschutz ausreichend hoch, sind Urlauber bei der Regulierung aber auf der sicheren Seite.

Kaution: Auch beim Thema Kaution sollten Reisende aufpassen: Manche Autovermieter blockieren unverhältnismäßig hohe Summen von 2000 Euro und mehr auf der Kreditkarte des Kunden. Dabei reichen oft deutlich geringere Beträge aus.

Tanken: Empfehlenswert ist es Finanztest zufolge außerdem, darauf zu achten, dass der Vertrag die Regelung enthält, dass der Wagen vollgetankt in Empfang genommen und auch vollgetankt wieder zurückgebracht wird. Auch hier lauern sonst unverhältnismäßig hohe Kosten.

Zusatzleistungen: Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn die Mitarbeiter am Vermietungsschalter bei der Fahrzeugübergabe plötzlich versuchen, den Kunden Zusatzleistungen anzudrehen. Gerade im Ausland gebe es Vermieter, die den Autoschlüssel erst nach Abschluss einer teuren Zusatzversicherung aushändigen wollen, warnt Stiftung Warentest-Expertin Weitemeier. Als schwarze Schafe gelten hier insbesondere die Vermietungsfirmen Goldcar und Firefly, die 2017 von den italienischen Wettbewerbsbehörden wegen des aggressiven Verkaufs von Versicherungen zu Geldstrafen in Millionenhöhe verdonnert wurden. Aber Probleme kann es auch bei den bekannteren Marken geben: „Auch größere Vermietungen arbeiten oft mit Lockangeboten und möchten dann diese Preise am Schalter ausgleichen, indem sie Versicherungen und Zusatzleistungen verkaufen, die der Kunde nicht wirklich braucht“, sagt Karen Frommert vom Verbraucherportal MyTripCar. „Die Mitarbeiter bekommen Provisionen für den Verkauf von Extraleistungen, um die Einnahmen zu fördern.“

Basispreis: Ein weiteres Problem ist, dass ein Großteil der Anmietungen über Online-Vergleichsportale zustande kommt. „Viele dieser Preisvergleichs-Suchmaschinen vergleichen nur den Basismietpreis, weil sie Kunden mit günstigen Preisen anlocken möchten“, sagt Frommert. Über mögliche Zusatzkosten, die den Preis anschließend in die Höhe treiben, wird nicht informiert. „Die Autovermietungen werden unter Druck gesetzt, immer günstigere Preise anzubieten“, sagt die Branchenexpertin. Um rentabel zu sein, bleibe ihnen dann kaum etwas anderes übrig, als später am Schalter Extraleistungen zu verkaufen.

Fahrzeugkategorie: Zur Wehr setzen sollte man sich, wenn das eigentlich gebuchte Auto nicht vorhanden ist und ein Ersatzfahrzeug angeboten wird, das den eigenen Anforderungen nicht entspricht – etwa weil der Kofferraum zu klein für das Gepäck ist. „In einem solchen Fall würde ich das Ersatzauto zurückweisen, woanders ein Auto mieten und die Mehrkosten als Schadenersatz geltend machen“, sagt Verkehrsrechtsanwalt Christian Janeczek, der Partner in der Kanzlei Roth und Partner in Dresden ist. „Wenn Sie ein Cabrio buchen und der Vermieter keines anbieten kann, müssen Sie das Ersatzfahrzeug nicht nehmen oder bezahlen.“ Maßgeblich ist die Buchungsbestätigung. Meist findet sich dort eine vierstellige Buchstabenfolge, der sogenannte ACRISS-Code. Auf diesen haben sich viele große Autovermieter geeinigt. Er ordnet jedes Fahrzeug anhand von Merkmalen wie etwa Kategorie, Typ, Getriebe oder Treibstoff und Klimaanlage einer bestimmten Fahrzeuggruppe zu, heißt es bei der ADAC-Autovermietung. Wer bucht, bestellt daher in der Regel kein bestimmtes Modell eines Herstellers, sondern nur eine Fahrzeuggruppe, in der die Autos untereinander vergleichbar sind. Genannte Modelle sind immer nur beispielhaft, in der Bestätigung steht dann etwa „Opel Astra Cabrio oder ähnlich“ sowie der Code. Das „oder ähnlich“ bezieht sich auf Fahrzeuge der gleichen Gruppe. „Daher könnte es sein, dass der Kunde statt eines Opel Astra den VW Beetle bekommt – beides jedoch als Cabrio“, sagt Julia Leopold vom Vergleichsportal Check24 . Ist die gebuchte Kategorie nicht vorhanden, werden teils Autos der nächsthöheren Kategorie angeboten. Ist das mit Mehrkosten verbunden, lehnt man besser ab. Kommt es an der Station zu Unklarheiten, rät Leopold dazu, vor Vertragsunterzeichnung den Kundenservice des Vermieters anzurufen. Dieser könne dann oft auch die Kommunikation in der Landessprache übernehmen.

Mehr hilfreiche Informationen finden Sie hier in unserem Ratgeber zum Thema Reise.

Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag aus unserem Online-Archiv.

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