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Grillunfälle
11.06.2018

So kommen Sie sicher durch die Grillsaison

4000 Grillunfälle ereignen sich hierzulande jedes Jahr. Jeder zehnte davon hat schwerste Verbrennungen zur Folge.
Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

Der Sommer ist auch die Zeit der Grillunfälle, meistens verursacht durch Brandbeschleuniger. Wer einige Sicherheitsregeln beachtet, kann sich schützen.

Der Grill ist den Deutschen heilig. Einer Statista-Umfrage zufolge besitzen knapp 90 Prozent der Bundesbürger einen. Und laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung grillen 14 Prozent der Menschen hierzulande mindestens einmal im Monat, sechs Prozent sogar mehrmals im Monat.

Allerdings findet ein gemütlicher Grillabend mit Freunden nicht immer auch ein gutes Ende: Im Eifer des Gefechts kommt es nämlich oft zu Unfällen, meistens verursacht durch den unsachgemäßen Gebrauch von Brandbeschleunigern. 4000 Grillunfälle ereignen sich hierzulande jedes Jahr, so die Daten der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin, kurz DGV.

Jeder zehnte davon hat schwerste Verbrennungen zur Folge. Das hat viel damit zu tun, dass die meisten Grill-Fans (62 Prozent) immer noch auf Holzkohle schwören – und Kohlegrills sind am unfallträchtigsten. Dass bei einem Gas- oder Elektrogrill jemand einen Unfall erleidet, kommt äußerst selten vor. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der Gasgrill in Amerika mittlerweile schon einen beachtlichen Marktanteil von rund 30 Prozent erreicht. Und auch in Deutschland ist die Zahl derer, die Gasgrills bevorzugen, in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen – noch liegt ihr Anteil aber nur bei rund zehn Prozent.

Beim Grillen zur Sicherheit einen Eimer Wasser bereithalten

Um Unfällen vorzubeugen, hilft es, ein paar Sicherheitsregeln zu beachten. Grundsätzlich sollten nur Grills eingesetzt werden, die der DIN-Norm 66077 entsprechen oder das GS-Siegel tragen. Darauf weist die Versicherungskammer Bayern hin. Außerdem wichtig: Ein Grill muss richtig aufgestellt werden – auf einem festen, ebenen und natürlich nicht brennbaren Untergrund. Zudem sollte er im Windschatten stehen, um Stichflammen durch plötzliche Windböen zu vermeiden. Spiritus, Benzin und andere Brandbeschleuniger haben am Grill nichts verloren: Werden sie ins Feuer gegossen, kann sich in Sekundenschnelle ein gefährliches Luft-Gas-Gemisch entwickeln, das zu einer hohen Stichflamme führt.

Brennbare Gegenstände wie Papierservietten oder trockene Pflanzen sind in einem Radius von drei Metern rund um den Grill tabu – und leicht brennbare Synthetikkleidung sollte man als Grillmeister auch nicht tragen. Grillschürze und Grillhandschuhe sind zwar nicht jedermanns Sache, aber mit dieser Ausstattung geht man auf Nummer sicher. Zudem sollte man den Grill nie unbeaufsichtigt lassen und zur Sicherheit einen Eimer Wasser bereithalten. Außerdem wichtig, wenn kleine Kinder anwesend sind: rund um den Grill wird nicht getobt – sonst kann es leicht passieren, dass sie zu nah ans Feuer kommen oder den Grill umstoßen.

Für den Fall, dass doch einmal etwas schiefgeht, helfen die gängigen Versicherungen weiter: „Schäden die beim Grillen entstehen, sind häufig durch die Privathaftpflicht- oder die Hausratversicherung gedeckt“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Unter bestimmten Umständen könne auch eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen.

Schon wer Spiritus-Einsatz nicht verhindert kann haften

Die private Haftpflichtversicherung verhindert, dass die Person, die einen Schaden verursacht, mit ihrem Privatvermögen für die Folgekosten aufkommen muss – zum Beispiel eben, wenn sie dafür verantwortlich ist, dass beim Grillen etwas schiefgegangen ist. Dabei ist es nicht zwangsläufig so, dass nur jene Person, die Spiritus und Co. in die Flammen gegossen hat, als Verursacher gilt und haften muss: Mitunter können auch nicht aktiv Grillende mitverantwortlich für einen Schaden sein.

So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm in einem solchen Fall entschieden, dass alle Beteiligten, die eine Verwendung eines Brandbeschleunigers nicht verhindert haben, haften müssen. Dem Gericht zufolge hätten sämtliche Anwesenden aktiv einschreiten müssen, um die Gefahr abzuwenden (Az. 9 U 129/08).

Auch deswegen ist eine Privathaftpflichtversicherung für alle unerlässlich. Die Police greift allerdings nur dann, wenn einer Person ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

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