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Wohnen
22.05.2018

So kommt man an das neue Baukindergeld

Der Staat will Familien den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen helfen. Den Steuerzahler soll das künftig 400 Millionen Euro im Jahr kosten.
Foto: Fotolia (Symbolbild)

Bereits rückwirkend zum Jahresbeginn will die Große Koalition die Leistung für Familien auszahlen. Ab August können Anträge gestellt werden. Was man beachten muss.

Stark steigende Mieten bei Neuvermietungen, teure Grundstückspreise, in die Höhe schnellende Baukosten und ein ungebremster Anstieg der Immobilienpreise – die Lage am Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren drastisch verschärft. Vor allem für junge Familien mit Kindern wird es immer schwieriger, etwas Passendes zu finden. Für Union und SPD ist daher klar: „Wir müssen für mehr Wohnraum und bezahlbare Mieten in Deutschland sorgen“, sagte Ulrich Lange, der für das Thema Bauen zuständige stellvertretende Fraktionschef von CDU und CSU, unserer Zeitung. Bis 2021 sollen 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen, „denn die Wohnsituation ist eine sozialgesellschaftliche Frage, die die Menschen bewegt“, so der CSU-Abgeordnete. Ein wichtiges Element ist dabei das Baukindergeld, das noch in diesem Jahr eingeführt werden soll. Union und SPD haben mittlerweile die Eckpunkte vereinbart, die unserer Zeitung vorliegen.

Wer bekommt das Baukindergeld?

Anspruch hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder kauft. Zur Familie gehören alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um das Baukindergeld zu erhalten?

Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie muss bei einem Kind unter 90.000 Euro, bei zwei Kindern unter 105.000 Euro und bei drei Kindern unter 120.000 Euro liegen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 15.000 Euro. Maßgeblich sind dabei die durchschnittlichen Einkünfte der beiden letzten Kalenderjahre vor der Antragstellung. Die berücksichtigten Kinder müssen in dem geförderten Wohneigentum leben. Nach dem Einzug in die selbst genutzte Immobilie muss daher die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorgelegt werden.

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Wie hoch ist das Baukindergeld?

Pro Kind und Monat erhält jede Familie 100 Euro – und das zehn Jahre lang. Bei einer Familie mit einem Kind sind das 12000 Euro, bei zwei Kindern erhöht sich das Baukindergeld auf 24000 Euro. Die Förderung gibt es auch, wenn die Kinder während dieses Zeitraums erwachsen werden, entscheidend ist, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind.

Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?

Nach dem Willen der Großen Koalition sollen die Anträge ab August bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden können. In dem von SPD-Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten Haushaltsentwurf, der noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, werden für dieses Jahr 400 Millionen Euro bereitgestellt.

Gibt es einen Stichtag für das Baukindergeld?

Ja. Die Förderung der Familien soll nach den Plänen der Koalitionäre rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten. Das heißt, wer im vergangenen Jahr eine Wohnung gekauft oder mit dem Bau eines Hauses begonnen hat, geht leer aus. Entscheidend ist das Datum des notariell beglaubigten Kaufvertrags oder der Baugenehmigung durch die jeweilige Bauverwaltung. In Fällen, in denen es keiner Baugenehmigung bedarf, gilt der Anspruch auf das Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte. Weitere Konkretisierungen erfolgen mit der endgültigen Ausgestaltung des KfW-Förderprogramms.

Ist das Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen des Bundes kombinierbar?

Ja, es soll mit anderen Fördermitteln im Grundsatz flexibel kombinierbar sein, beispielsweise mit den Zuschüssen zur energetischen Gebäudesanierung. Auch planen Union und SPD ein Bürgschaftsprogramm der KfW einzuführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises oder der Baukosten bei der Kreditfinanzierung von selbst genutztem Eigentum abgesichert werden kann. Dadurch kann zusätzlich das beim Erwerb erforderliche Eigenkapital gesenkt werden.

Das Baukindergeld ist nicht unumstritten. Was sagen die Kritiker?

Der Bund der Steuerzahler wie die Opposition lehnen das Baukindergeld ab. Sie warnen, dass der eigentlich erwünschte positive Effekt des Baukindergeldes verpuffen wird, weil es zu einer weiteren Kostenexplosion und Verteuerung beim Kauf oder Bau einer Immobilie kommen werde. Da zudem fast 90 Prozent aller Familien Anspruch auf das Baukindergeld hätten, gelte das „Prinzip Gießkanne“ statt gezielter Förderung. Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange dagegen verteidigt die Maßnahme gegenüber unserer Zeitung: „Wir unterstützen gerade junge Familien dabei, sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu können.“ Das Baukindergeld setze dafür die richtigen Anreize. „Das ist für uns auch eine Frage der Generationengerechtigkeit.“

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