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Krankmeldung
27.01.2017

So melden Sie sich richtig krank

Ein ärztliches Attest kann der Chef schon am ersten Tag der Krankheit verlangen.
Foto: Patrick Pleul (Symbolbild)

Die Nase läuft und der Kopf dröhnt: An Arbeit ist nicht zu denken. Wer sich krank meldet, sollte aber einige Spielregeln beachten.

Die Nase läuft, der Kopf dröhnt und der ganze Körper schmerzt: An Arbeit ist nicht zu denken. Wegen Fehlern bei der Krankmeldung gibt es für Arbeitnehmer aber immer wieder Ärger. Wer sich bei seinem Chef krank meldet, sollte einige Spielregeln beachten. So melden Sie sich richtig krank.

Wann, wie und wo müssen sich Arbeitnehmer krank melden?

Wenn Angestellte krank sind und nicht arbeiten können, sollten sie möglichst früh ihrem Chef Bescheid geben. Am besten noch bevor die Arbeitszeit beginnt. "Warten Sie nicht, bis Sie beim Arzt waren", rät die Stiftung Warentest. Wenn es im jeweiligen Unternehmen Regeln zur Krankmeldung gibt, sollten sich Arbeitnehmer unbedingt daran halten. Solange nichts vorgeschrieben ist, kann man sich laut Stiftung Warentest per Anruf, E-Mail oder Fax krank melden. In der Regel meldet man sich beim Büro des Chefs oder der Personalstelle des Betriebs krank. Unbedingt angeben sollten Angestellte, wie lange sie wahrscheinlich ausfallen werden. Ändert sich die Einschätzung nach dem Arztbesuch, unbedingt nochmal Bescheid geben.

Ab wann braucht man ein Attest vom Arzt?

Der Stiftung Warentest zufolge können Arbeitgeber schon am ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen. Ansonsten muss die Krankmeldung spätestens am vierten Tag der Krankheit dem Chef vorliegen.

Wie müssen sich Arbeitnehmer verhalten, wenn sie krank geschrieben sind?

Man muss deshalb nicht immer zu Hause im Bett bleiben. "Solange es Ihren Heilungsprozess nicht gefährdet, dürfen Sie in der Krankheitsphase auch zum Beispiel einkaufen oder spazieren gehen", schreibt Stiftung Warentest.

Was, wenn man im Urlaub krank wird?

Wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank werden, gehen die freien Tage nach Angaben von Stiftung Warentest nicht verloren. Voraussetzung: Der Chef wird gleich informiert und bekommt ein Attest - aus dem Ausland vorab per Mail oder Fax. Wichtig sei zudem, dem Arbeitgeber Urlaubsadresse und Telefonnummer mitzuteilen und dass in der Krankschreibung steht, dass der Angestellte wegen der Krankheit nicht arbeiten kann. Den Urlaub wegen der Krankheit einfach verlängern, sollte man nicht. Angestellte müssen ihn neu beim Chef beantragen.

Dürfen Angestellte auch daheim bleiben, wenn das Kind krank ist?

Bis zu zehn Tage pro Jahr und Kind können sich Eltern laut Stiftung Warentest vom Job freistellen lassen - zum Beispiel wenn Sohn oder Tochter krank sind. Manche Arbeitgeber zahlen den Lohn in solchen Fällen weiter. Wenn nicht, springen in der Regel die Krankenkassen ein - sofern es für die Krankheit des Kindes ein ärztliches Attest gibt. laj

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