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Sparkasse
20.08.2019

Prämiensparverträge: Kunden sollten sich gegen Kündigung wehren

In den 90er und 2000er Jahren haben viele Menschen Prämiensparverträge abgeschlossen, um fürs Alter vorzusorgen.
Foto: stock.adobe.com

In den 90er Jahren waren sie als Altersvorsorge beliebt. Jetzt können sich Geldhäuser die Prämien nicht mehr leisten. Kunden sollten sich wehren.

Bei den aktuell niedrigen Zinsen ärgern sich viele Verbraucher, die in alten Immobilienkrediten zu schlechteren Konditionen stecken. Wer den Kredit vorzeitig ablöst, muss der Bank dafür eine deftige Entschädigung bezahlen. Was für Verbraucher gilt, ist bei Sparkassen etwas anders. Immer mehr Sparkassen kündigen derzeit viele alte Prämiensparverträge, weil diese ihnen aufgrund der Niedrigzinsphase zu teuer werden. Dabei geht es den Sparkassen gar nicht um die Zinsen, sondern um die zu zahlenden Prämien, die deren Gewinne schmälern. Prämiensparverträge sind für Sparer interessant, weil man für jede Einzahlung in den Vertrag einen Bonus von der Bank bekommt, der größer wird, bis zu 50 Prozent des Einzahlbetrages.

So wundert es nicht, dass Prämiensparverträge in den 90er und 2000er Jahren in Massen verkauft werden konnten. Allein in Bayern wird es noch weit über 100.000 Verträge geben. Gerade wegen der langen Laufzeiten – bis zu 25 Jahre – wurden die Prämiensparverträge gern als "finanzielle Sicherheit fürs Alter" verkauft. Oft haben Sparer mehrere Verträge abgeschlossen.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass das "Niedrigzinsumfeld" als wichtiger Kündigungsgrund für die Sparkassen ausreicht. Ist die höchste Prämienstufe nach 15 Jahren erreicht, kann die Sparkasse entschädigungslos kündigen. Wahrscheinlich droht Sparern nun eine Kündigungswelle.

Kündigung? Sparer sollten gegebenenfalls widersprechen

Im Fall einer Kündigung sollten Sparer aber nicht gleich aufgeben. Bei der Frage, ob die Kündigung wirksam ist, kommt es nämlich auf die Details an. Wer einen Vertrag mit einer festen Laufzeit hat, die nicht abgelaufen ist, oder eine Prämienstaffel, die für länger als 15 Jahre vereinbart wurde, sollte der Kündigung widersprechen. Denn der Bundesgerichtshof hat über diese Varianten nicht entschieden.

Selbst mit einem juristischen Teilerfolg im Rücken sollte sich jede Sparkasse sehr gut überlegen, ob sie bei einer Kündigungswelle mitmacht. Das meiste Vertrauen haben die Geldinstitute bei der Finanzberatung schon verspielt. Beim Zahlungsverkehr müssen Banken und Sparkassen sich den Markt jetzt mit neuartigen Zahlungsdiensten teilen. Bei der Kreditvergabe haben sich alternative Finanzierungswege über das Crowdfunding etabliert, und die kontinuierlichen Filialschließungen führen dazu, dass Banken und Sparkassen auch ganz praktisch aus unserem Lebensumfeld verschwinden. Wie weit will man sich noch vom Kunden entfernen? Am Ende ist es der Kunde, der entscheidet.

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