Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Behörden-Deutsch: Sprache der Finanzämter soll verständlicher werden

Behörden-Deutsch
22.05.2018

Sprache der Finanzämter soll verständlicher werden

Diese Formulare des Finanzamts schrecken aufgrund der komplizierten Formulierungen viele ab.
Foto: Robert Günther (dpa)

Ob "Anhörung", "Vorläufigkeitsvermerk" oder "Vorbehalt der Nachprüfung": Solche Begriffe stellen viele Menschen vor ein Rätsel. Das soll sich ändern.

Am Finanzamt Hannover-Mitte hat sich schon kurz nach 9 Uhr eine kleine Schlange von Besuchern gebildet. Im Foyer liegen Formulare für Steuererklärungen und Broschüren. Doch kommen die Bürger mit den Anleitungen zurecht? Eine Stunde lang hat Sigrid Hasemann zuhause über ihrem Antrag für die Riester-Rente gebrütet. "Da habe ich nicht durchgeblickt", sagt die 65-jährige Sozialarbeiterin. Nun sucht sie Hilfe bei einem Sachbearbeiter. Anderen geht es ähnlich. "Wenn man erst studiert haben muss, um etwas lesen oder formulieren zu können, ist das nicht richtig!", schimpft ein 64-jähriger Rentner.

Die Finanzminister der Länder wollen die Sprache bürgerfreundlicher gestalten

Die Finanzminister der Länder wollen das ändern. Bei ihrer Jahreskonferenz am 24. und 25. Mai in Goslar steht auf Initiative Nordrhein-Westfalens auch das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Agenda. In dem Bundesland seien in den vergangenen Monaten bereits 600 Vordrucke überarbeitet worden, um sie lesbarer und übersichtlicher zu machen, sagt NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU). Das Land hat auch die Federführung bei der Ausarbeitung fachlicher Vorgaben für eine geplante Neugestaltung der Einkommenssteuerbescheide, die bis 2019 abgeschlossen sein soll.

In den Veröffentlichungen der Behörden gibt es noch viel zu tun. Zwar kommen Broschüren und Internetauftritte mitunter schon modern daher. Doch bei den Inhalten hapert es meist.  "Häufig legt eine Behörde Wert auf einen modernen Internetauftritt. Aber es gibt niemanden, der streng darauf schaut, wie es mit den sprachlichen Inhalten aussieht", bemängelt die Sprachwissenschaftlerin Michaela Blaha, die sich im Auftrag der Ruhruniversität Bochum mit Behördensprache beschäftigt. Blaha macht dafür auch das historisch gewachsene Selbstverständnis der deutschen Verwaltung verantwortlich. "Da sitzt noch bei vielen in den Köpfen: Wenn wir hoheitliche Aufgaben erfüllen, müssen wir dies mit der Sprache ausdrücken."

Auch der Bund der Steuerzahler fordert eine verständlichere Sprache

Ähnliche Beobachtungen hat der Bund der Steuerzahler gemacht. "Es gibt immer wieder Bemühungen um eine verständlichere Sprache, aber in der Praxis klappt das leider nicht so leicht", sagt Isabel Klocke, Leiterin der Steuerabteilung. Die Finanzverwaltung wolle rechtssicher arbeiten und schreibe den Gesetzestext einfach ab. In einer Broschüre macht der Steuerzahlerbund Vorschläge zur Vereinfachung. So seien viele Bürger verunsichert, wenn das Finanzamt "Anhörung" statt "Stellungnahme" schreibe, weil sie "Anhörung" innerlich mit dem Wort "Verhör" verbinden. Auch könnte es statt "Fälligkeit" einfach "Zahlungszeitpunkt" heißen, statt dem "Vorbehalt der Nachprüfung" wäre die Erläuterung "eine spätere Überprüfung des Steuerbescheids ist möglich" verständlicher.

Die Finanzverwaltung sollte in die Steuerbescheide Erklärungstexte einbauen, daneben könnte dann der Paragraf zitiert werden, schlägt Klocke vor. Längerfristig müsse der Gesetzgeber auch die Steuergesetze verständlich für die Bürger schreiben. Die Sprachwissenschaftlerin Blaha verweist auf Schweden, wo auf Regierungsebene ein Stab mit mehreren hundert Leuten Behördenangestellten beim verständlichen Formulieren hilft. In der Folge weiche in Schweden die Behördensprache kaum noch von der Standardsprache ab. 

Dass dies auch in Deutschland geht, zeigt ein Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums aus der Serie "Einfach erklärt" zum Thema Steuerprogression. "Das bedeutet, wer mehr verdient, muss auch einen größeren Teil seines Einkommens als Steuer abgeben", heißt es dort. Und auch der Rest der interaktiven Broschüre ist einleuchtend formuliert. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.