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Urteil
19.06.2019

Streaming-Option fürs Handy muss EU-weit gelten

Das neue Urteil stärkt die Rechte von Mobilfunk-Kunden.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Manche Mobilfunk-Anbieter ermöglichen unbegrenztes Musik- oder Videostreaming. Laut einem Urteil müsse das in der gesamten EU gelten.

Mobilfunk-Tarifoptionen für unbegrenztes Musik- oder Videostreaming bei bestimmten Diensten müssen EU-weit gelten. Das geht aus einem Urteil hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband beim Landgericht Düsseldorf erwirkt hat. In dem Fall hatten die Verbraucherschützer gegen einen Anbieter geklagt, weil er die Nutzung von über die Option vereinbarten Apps im Ausland auf das Datenvolumen angerechnet hatte.

Die begrenzte Gültigkeit der Tarifoption verstößt den Richtern zufolge aber gegen die EU-Telekom-Binnenmarkt-Verordnung. Diese regelt, dass man seinen Mobilfunktarif in anderen EU-Mitgliedsstaaten genauso und ohne Aufpreis nutzen kann wie im Heimatland.

Anbieter müssen über Nutzungseinschränkungen informieren

Anbieter solcher Tarifoptionen (Zero Rating) müssen zudem ausreichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informieren. In dem Fall wurden etwa Sprach- und Videotelefonie, Werbung oder das Öffnen externer Links über die vereinbarten Apps aufs Datenvolumen angerechnet. Das stand aber nur in einer Preislisten-Fußnote und den FAQ, was die Richter als irreführende Werbung einstuften.

Eine andere Einschränkung des Angebots hielt das Gericht hingegen für zulässig: Die vereinbarten Apps dürfen ohne Verbrauch des Datenvolumens nur auf dem Gerät genutzt werden, in dem die SIM-Karte zum Mobilfunkvertrag steckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa, tmn)

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