Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Strompreise: Strom bleibt teuer: So wechseln Sie bequem den Anbieter

Strompreise
28.06.2016

Strom bleibt teuer: So wechseln Sie bequem den Anbieter

Die Einkaufspreise für Strom an der Börse sind seit Jahren im Tiefflug, beim Endverbraucher kommt davon aber kaum etwas an.
Foto: Arno Burgi (dpa)

An der Strombörse sind die Preise schon lange im Tiefflug. Aber viele Endkunden müssen für ihre Energie weiter tief in die Tasche greifen - weil sie nicht den Anbieter wechseln.

Die Einkaufspreise für Strom an der Börse sind seit Jahren im Tiefflug, beim Endverbraucher kommt davon aber kaum etwas an. Viele Privatkunden müssen weiter annähernd 30 Cent pro Kilowattstunde oder knapp 100 Euro im Monat für den Strom einer vierköpfigen Familie zahlen. Das sind nach Dänemark die zweithöchsten Strompreise Europas.

Im ersten Halbjahr ist der Preis der Grundversorger im Bundesschnitt nach Angaben der Vergleichsportale Verivox und Check24 sogar um fast ein Prozent gestiegen, statt zu sinken. Auch für die zweite Jahreshälfte und 2017 erwarten Fachleute keine spürbare Entlastung. Sinkenden Beschaffungspreisen stünden voraussichtlich Erhöhungen bei den staatlich regulierten Lasten wie EEG-Umlage und Netzentgelten gegenüber, sagte Verivox-Geschäftsführungsmitglied Jan Lengerke.

Nach seinen Angaben haben in den ersten sechs Monaten fast 30 Prozent der 832 Strom-Grundversorger die Preise um durchschnittlich drei Prozent erhöht. Nur jeder zehnte Versorger habe den Preis gesenkt. Unter dem Strich steht ein Plus bei den Stromkosten von 0,7 Prozent. Ähnliche Ergebnisse errechnete Check24, hier kam man auf einen Anstieg der Grundversorgungstarife von 0,8 Prozent.

Warum geht die Belastung der Haushaltskunden einfach nicht zurück, obwohl sich die Großhandels-Strompreis an den Börsen in den vergangenen Jahren mehr als halbiert hat und aktuell deutlich unter 3 Cent pro Kilowattstunde liegt? Ein Grund ist der teure Ausbau der Netze, den die Energiewende mit ihren vielen neuen Stromproduzenten nötig macht. Die Bundesnetzagentur bezifferte die Kosten allein für die neuen Leitungen an Land - ohne Offshore-Netze - bisher auf 18 Milliarden Euro.

Da jetzt aus Akzeptanzgründen die deutlich teureren Erdkabel Vorrang bekommen, wird sich diese Summe noch erhöhen. Dies zahlen die Verbraucher über die Netzentgelte, die bereits mehr als ein Fünftel des Strompreises ausmachen und seit 2011 kontinuierlich steigen. 

Lesen Sie dazu auch

Die Ausbaukosten fallen aber nur schrittweise an und werden über einen langen Zeitraum abgezahlt, betont ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Sie brächten deshalb nur leichte Anstiege für den Strompreis. Aktuell fielen die Kosten für die Systemstabilisierung viel mehr ins Gewicht als der Netzausbau: Wenn Wind- und Solarparks abgeschaltet werden müssen, weil sonst das Stromnetz in die Knie geht, werden die Besitzer dafür entschädigt - auf Kosten aller Stromkunden. 2015 waren das allein rund eine Milliarde Euro.

Eine schwere Last für den Strompreis bleibt auch die EEG-Umlage von aktuell 6,35 Cent pro Kilowattstunde für die Vergütung der Erneuerbaren-Anlagen. Hier erwarten Fachleute wie der Chef des Energie-Beratungsunternehmens Agora Energiewende, Patrick Graichen, im nächsten Jahr noch einen Anstieg auf um die 7 Cent pro Kilowattstunde. Dies werde aber möglicherweise durch ein weiteres Fallen des Börsenstrompreises ausgeglichen, sagt Graichen.

Ein schlichter Grund für hohe Strompreise liegt bei den Versorgern: Sie geben ihre Vorteile im Stromeinkauf vielfach nur an Kunden weiter, deren Tarife im Wettbewerb stehen. Die sogenannten Grundversorgungskunden, die niemals Tarif oder Anbieter gewechselt haben, zahlen dagegen deutlich mehr. Fast ein Drittel der Stromkunden haben nach den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur noch solche Verträge. Mit einem Wechsel lassen sich teils hunderte Euro sparen.

So geht der Wechsel bei Strom- und Gasanbietern

Am einfachsten geht der Wechsel über sogenannte Vergleichsportale im Internet wie Verivox oder Check24. Dort gibt man seine Postleitzahl an, den geschätzten Jahresverbrauch, und lässt sich die Angebote anzeigen. Dann wählt man den passenden Anbieter aus und gibt seine persönlichen Daten ein. Der neue Versorger ist dann dafür verantwortlich, alles weitere -auch die Kündigung- mit dem ehemaligen Anbieter zu klären.

Was sollte man beim Wechsel beachten? 

Wer nach einem neuen Stromanbieter sucht, für den sind folgende drei Kennzeichen am wichtigsten:

  • kurze Kündigungsfrist: Sie sollte nicht mehr als rund sechs Wochen betragen.
  • kurze Laufzeit des Vertrages: Sie sollte nicht länger als zwölf Monate betragen, um flexibel auf Preisänderungen reagieren zu können.
  • möglichst lange Preisgarantie: Die Preisgarantie sollte mindestens zwölf Monate betragen und so umfassend wie möglich sein. Preisänderungen durch Steuern und andere Abgaben - wie die EEG-Umlage - sind aber meist ausgenommen.

Wann kann ich den Stromanbieter wechseln?

Erhöht ein Anbieter seine Strompreise, können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Über die geplanten Preisänderungen und das Recht zur Sonderkündigung muss der Versorger seine Kunden mindestens sechs Wochen vorher informieren. In der Regel sind die Verträge dann fristlos zum Zeitpunkt kündbar, an dem die Preisanpassung wirksam wird. Ein Sonderkündigungsrecht haben Kunden auch bei Änderungen der Vertragsbedingungen. Und wer in eine neue Wohnung zieht, kann häufig ebenfalls einen anderen Anbieter wählen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.