Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. EU-Parlament: Telefonate ins EU-Ausland werden günstiger

EU-Parlament
15.11.2018

Telefonate ins EU-Ausland werden günstiger

Die Europäische Union macht nun Schluss mit hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland.
Foto: Christin Klose, dpa-tmn

Bekannte in Belgien, Frankreich oder den Niederlanden anzurufen, kann teuer werden. Dank neuer EU-Regeln soll sich das nun ändern, egal ob von Handy oder Festnetz.

Nach den Roaming-Gebühren schiebt die Europäische Union nun auch hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland einen Riegel vor. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch mit großer Mehrheit für entsprechende neue Regeln. Demnach sollen Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat pro Minute nur noch maximal 19 Cent kosten dürfen - egal ob vom Handy oder vom Festnetztelefon aus. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt.

Nun muss noch der Rat der Mitgliedstaaten grünes Licht geben, was als Formsache gilt. Dann können die neuen Preisobergrenzen im Mai 2019 in Kraft treten. Eine Grundsatzeinigung über die Neuerungen war bereits im Juni erzielt worden.

Forsa-Studie: Abschaffung der Roaming-Gebühren hatte für Verwirrung gesorgt

"Es war höchste Zeit, die teilweise unverschämten Preise für Auslandstelefonate in die EU zu deckeln", erklärte Constanze Krehl, telekommunikationspolitische Sprecherin der Europa-SPD. "Bei deutschen Anbietern zahlt man bisher teilweise das Zehnfache."

Laut Daten des Europäischen Verbraucherverbands fielen in Deutschland zuletzt bis zu 1,99 Euro Gebühren pro Minute für Auslandsgespräche per Handy an. Im Gegensatz dazu waren die sogenannten Roaming-Gebühren für Anrufe aus fremden Netzen im EU-Ausland bereits im Sommer 2017 abgeschafft worden.

Das hat laut einer Forsa-Studie vom Frühjahr 2018 auch für Verwirrung gesorgt: Gut die Hälfte aller Befragten (52 Prozent), die in den vorangegangen zwölf Monaten ins EU-Ausland telefoniert hatten, glaubten demnach, dass die Abschaffung der Roaming-Gebühren auch für Anrufe von Deutschland aus in andere EU-Länder gilt.

Neues Gesetzespaket sieht neben Kostendeckelung auch Terror-Warnsystem vor

Auch Bundesverbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) tappte jüngst noch in die Kostenfalle. Sie telefoniert viel in die Niederlande und bekam eine Rechnung über rund 400 Euro, wie sie der Deutschen Presse-Agentur im September sagte.

Dass nun auch solche Auslandstelefonate nicht mehr viel kosten dürfen, stößt bei Verbraucherschützern auf Zustimmung. "Dank der neuen Regelung werden Verbraucher ab Mai 2019 in den meisten Fällen für ihre Anrufe ins EU-Ausland erhebliche Kosten einsparen", erklärte ein Sprecher des Europäischen Verbraucherverbands.

Auch die Bundeszentrale Verbraucherverband begrüßt die Preisdeckelung. Allerdings blieben in Deutschland noch viele Probleme bestehen, teilte der Verband mit. So seien die Mindestvertragslaufzeiten für Telefonverträge zu lang. Sie müssten auf sechs Monate gesenkt werden. Außerdem hätten Verbraucher in Deutschland zu wenig Möglichkeiten, sich etwa gegen zu langsame Internetverbindungen zu wehren.

Das neue Gesetzespaket sieht neben der Kostendeckelung auch eine Art umgekehrten Notruf vor. Bei gefährlichen Großlagen wie Terroranschlägen und Naturkatastrophen sollen Handynutzer per SMS oder App gewarnt werden können. Ein solches System müssten die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach der offiziellen Verabschiedung der EU-Regeln auf die Beine stellen.

Telefon- oder Handyverträge sollen künftig leicht verständlichen Überblick über Konditionen bieten

"Es ist ein Riesenfortschritt, dass jetzt Standortinformationen über den Nutzer oder die Nutzerin der Notrufnummer durch den Anbieter an Notdienste weitergegeben werden können, natürlich im Einklang mit Datenschutzvorschriften", erklärte Arndt Kohn (SPD), Mitglied des Verbraucherschutzausschusses im EU-Parlament.

Weitere Neuerungen: Telefon- oder Handyverträge sollen künftig einen leicht verständlichen Überblick über die Konditionen bieten. Daneben müssen Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen enthalten sein - etwa wenn Verbrauchern bei einem Anbieterwechsel noch ungenutztes Prepaid-Guthaben bleibt.

Mit den neuen Regeln sollen zudem Anreize zum Aufbau eines schnelleren Internets geschaffen werden. Zum Beispiel sollen sich Telekommunikationsunternehmen zusammentun dürfen, um in abgelegenen Gegenden den Breitbandausbau voranzutreiben. Auch sieht das Paket vor, dass bis 2020 Frequenzen für das Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) verfügbar sein sollen. Die EU-Länder sollten die entsprechenden Spektren für 20 Jahre an Telekommunikationsunternehmen vergeben. Diese Perspektive soll den Firmen höhere Sicherheit für Investitionen gewährleisten. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.