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Heizen
21.12.2019

Verbot von Ölheizungen ab 2026: Alternativen vorgestellt

Rund 35 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland wird im Wohnbereich verbraucht, vor allem für Warmwasser und Heizung.
Foto: Andrea Warnecke, dpa

Ab 2026 werden neue Ölheizungen verboten. Wer muss nach dem Verbot in Deutschland handeln? Was sind Alternativen?

Gebäudeenergiegesetz heißt das jüngst vom Bundeskabinett beschlossene Wortungetüm, das bei vielen Haus- oder Wohnungsbesitzern für Verunsicherung sorgt. Schuld daran ist hauptsächlich ein Bestandteil: Ab dem Jahr 2026 sollen keine neue Ölheizungen mehr installiert werden dürfen (Lesen Sie dazu: Diese Veränderungen bringt das Klimapaket der Regierung für die Bürger). Aber es gibt Ausnahmen: Etwa wenn ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden kann, oder wenn erneuerbare Energien einen Teil des Wärme- oder auch Kältebedarfs decken. Das ist besonders für Immobilienbesitzer in Bayern wichtig, da hier 30 Prozent aller Ein- und Zweifamilienhäuser nicht ans Gasnetz angeschlossen sind.

Gleichzeitig ist hier die Ölheizung weiter verbreitet als in allen anderen Bundesländern. 41 Prozent aller Gebäude im Freistaat werden mit einer Ölheizung versorgt. In den nördlichen Bundesländern sind es nur zwischen 15 und 20 Prozent. Viele der Anlagen sind inzwischen in die Jahre gekommen. Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ist die Hälfte aller Ölheizungen bereits älter als 20 Jahre, rund 15 Prozent gar älter als 30 Jahre.

Ölheizungen werden ab 2026 verboten

So alte Heizkessel müssen nach der bereits geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) ohnehin ausgetauscht werden. Das heißt, wer noch eine Heizung hat, die Baujahr 1990 oder älter ist, darf sie ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr betreiben. Aber auch hier gelten Ausnahmen: Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind von der Regel ebenso ausgenommen wie Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt beträgt. Und: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind auch erst dann betroffen, wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet. Das betrifft allerdings auch Erben.

Ungeachtet der geplanten gesetzlichen Neuregelungen lohnt sich eine Überprüfung oder Erneuerung der Heizung nach 20 bis 25 Jahren in den meisten Fällen, erklärt Martin Sambale vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!). Welche Alternativen dann sinnvoll sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Steht ein grundsätzliche energetische Sanierung der Immobilie an oder wird nur die Heizung getauscht? Wird das ganze Heizsystem gewechselt oder nur ein neuer Kessel eingebaut? Hinzu kommt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Daher empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Energieberatung. Vom Bundeswirtschaftsministerium wird etwa ein Gebäude-Check durch die Energieberater der Verbraucherzentrale und von eza! gefördert, bei dem für Eigentümer nur ein bescheidener Eigenbeitrag von 30 Euro fällig wird. Es sei durchaus möglich, dass eine Heizung, die heute eingebaut wird, im Jahr 2050 noch in Betrieb ist, sagt Sambale. Daher rät er, sich intensiv mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine neue Gas- oder Ölheizung noch Sinn macht oder besser gleich in erneuerbare Energien investiert wird.

In Bayern ist die Ölheizung weiter verbreitet als in allen anderen Bundesländern. 41 Prozent aller Gebäude im Freistaat werden mit einer Ölheizung versorgt.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

Ölheizung-Verbot: Alternativen zu Ölheizungen

Das sind mögliche Alternativen:

Öl-Brennwert-Kessel: Sie können dank des Brennwerteffekts beinahe 100 Prozent der Energie des Öls nutzen. Brennwert-Kessel verwerten auch noch die Wärme der bei der Verbrennung entstehenden Abgase. Vorteile: relativ einfach und kostengünstig nachrüstbar; Nachteile: neuer Schornsteinzug ist nötig, CO2-Ersparnis bleibt begrenzt.

Gas-Brennwert-Heizung: Auch bei dieser Art der Gasheizung wird das heiße Abgas, das bei der Verbrennung des Brennstoffs entsteht, zusätzlich noch durch einen Wärmetauscher geschickt. Vorteile: relativ günstig, geringerer CO2-Ausstoß als bei der Öl-Brennwert-Lösung; Nachteile: ohne Erdgasanschluss nicht möglich, Kosten für neuen Schornsteinzug (ständig anfallender Wasserdampf würde einen gemauerten Schornstein auf Dauer durchfeuchten) und die Entsorgung des alten Öltanks.

Hybrid-Systeme: Diese Heizung kombiniert die Vorteile verschiedener Energieträger und Heizsysteme. Herzstück ist ein großer Wärmespeicher, an den Öl- oder Gas-Brennwert-Kessel und zusätzlich Solarmodule, eine Wärmepumpe oder ein wasserführender Kaminofen angeschlossen sind. Erst wenn die regenerative Energie nicht mehr ausreicht, laufen Öl- oder Gaskessel an. Vorteile: hoher Anteil erneuerbarer Energien, große CO2-Einsparung; Nachteile: Je nach System relativ hohe Investitionen, Wärmepumpen mit Erd- oder Grundwassersonden sind effizienter, aber oft aufwendig zu installieren.

Pelletheizung: Holz nachlegen muss man bei einer Pelletheizung nicht, lediglich die Asche muss geleert werden. Vorteile: hohe CO2-Einsparung, erneuerbare Energie; Nachteile: relativ teuer, Platzbedarf, da das Öltanklager zu einem Pelletlager umgebaut werden muss, neuer Schornsteinzug nötig; zudem höhere Feinstaub-Emission.

Beratung: Die Energieberatung der Verbraucherzentralen (im Allgäu in Kooperation mit eza!) kann über die bundesweite Hotline 0800809802400 oder bei eza! über 0831/9602860 bestellt werden. Mehr Infos zu Kosten und Fördermöglichkeiten auch unter sanierungskonfigurator.de; eza-foerderung.de; machts-effizient.de

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