Viele Banken wollen Altkunden in neue Verträge tricksen
Sparen wird zunehmend schwerer. Auch Sparverträge sind nicht immer eine gute Option. Viele Geldinstitute versuchen Altkunden in neue Verträge zu tricksen.
Banken und Sparkassen haben immer mehr mit den Folgen der anhaltenden Niedrigzinspolitik zu kämpfen. Nach einer Studie des Marktwächtertemas der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart versuchen deshalb immer mehr Finanzinstitute langfristig gut verzinste Sparverträge loszuwerden.
Experten werteten dafür einen Teil der 7200 Beschwerden, die zwischen 2015 und 2017 bei den bundesweit 16 Verbraucherzentralen eingereicht wurden, aus. Um die Last loszuwerden, lassen sich die Institute einiges einfallen: Entweder versuchten sie Kunden über Argumente dazu zu bringen, den alten Vertrag selbst zu kündigen. Oder die Geldinstitute kündigten die Sparverträge mit unterschiedlichen Begründungen selbst.
Stellen die Institute mit diesem Vorgehen das Prinzip der Vertragstreue infrage? Für Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein solches Verhalten jedenfalls nicht nachvollziehbar. "Es ist ja nicht so, dass die Institute Verluste schreiben", erklärt der Experte. "Die Anbieter nutzen eine Grauzone, weil es Interpretationsspielraum gibt." In vielen Fällen sei das Vorgehen der Finanzinstitute nicht durch die Rechtsprechung gedeckt.
Gut verzinste Altverträge stören Banken
Trotzdem greifen immer mehr Geldinstitute zu cleveren Tricks, um gut verzinste Sparverträge loszuwerden. Kunden wurden beispielsweise beeinflusst, indem die Nachteile der Altverträge hervorgehoben wurden. Selbst vor Kündigungen schreckten viele Anbieter nicht zurück. Begründet wurde der Schritt mit dem Verweis auf "kaufmännische Grundsätze". Schließlich unterliege ein Unternehmen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und müsse sich daher von dem Sparvertrag trennen.
Im Zweifelsfall gibt der Vertrag Aufschluss darüber, ob eine Kündigung rechtens. "Es kommt darauf an, was darin geregelt wurde", erklärt Rechtsanwalt Paul Assies aus Köln. Wurde eine konkrete Laufzeit festgelegt? Oder ist nur eine Prämienstaffel für mehrere Jahre angegeben? Enthält der Vertrag Kündigungsklauseln? Und wenn ja, gilt die Klausel für beide Seiten oder nur Kunden? "Es gibt sicher viele Grenzfälle", sagt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.
Die Branche weist allerdings den Vorwurf, das Prinzip der Vertragstreue infrage zu stellen, von sich. Zwar fühlten sich die Kreditinstitute zur vertragstreuen Erfüllung ihrer Verträge verpflichtet, allerdings müsse es ihnen auch möglich sein, auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu reagieren, heißt es vonseiten der Deutschen Kreditwirtschaft.
Rechtsanwalt Assies rät Kunden, die eine Kündigung oder ein neues Vertragsangebot von ihrer Bank bekommen: "Machen Sie erst einmal nichts von alleine und lassen sich unabhängig beraten." Ob eine Kündigung berechtigt sei, könne ein Jurist besser einschätzen. Und ob sich der Umstieg auf einen neuen Vertrag lohnt, könne möglicherweise ein unabhängiger Berater klären. Wer sich nach einer Kündigung einen Anwalt nimmt, bekomme oft ein Vergleichsangebot von der Bank, erklärt auch Niels Nauhauser. (dpa)
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