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Arbeit
24.12.2018

Vollzeit, Teilzeit und zurück: So funktioniert Brückenteilzeit

Manchmal möchte man einfach ein bisschen mehr Zeit für die Familie haben und überlegt, kurzzeitig in Teilzeit zu gehen. Das wird jetzt einfacher.
Foto: dpa

Ab 2019 gibt es ein Recht auf Brückenteilzeit. Das heißt, Angestellte dürfen ihre Stunden reduzieren und dann voll zurückkommen. Das gilt aber nicht für jeden.

In Vollzeit arbeiten ist wichtig für den Kontostand. Das Privatleben, die Familie, Weiterbildung oder Zeit zum Durchschnaufen – das kommt dabei oft zu kurz. Wer eine Zeit lang kürzertreten möchte im Job, hat ab 2019 eine neue Möglichkeit: die Brückenteilzeit. Mithilfe des neuen Gesetzes soll es Millionen Arbeitnehmern künftig leichterfallen, die Arbeitszeit vorübergehend zurückzuschrauben mit der Sicherheit, danach wieder in den Betrieb zurückkehren zu können. Das Problem: Millionen Arbeitnehmer bleiben ausgeschlossen. Wer die neue Chance hat, sollte nicht trödeln. Ab 1. Januar dürften in großen Firmen die ersten Bewerber ihren Antrag auf Brückenteilzeit einreichen, ist Michael Henn, Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA), überzeugt. Ein Überblick:

Das gilt heute

Schon jetzt haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihr Arbeitspensum zu reduzieren. Das geht mithilfe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Es sieht vor, dass Berufstätige unter bestimmten Bedingungen ihre Arbeitszeit zurückfahren können: Sie müssen seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern arbeiten.

Die bisherige Regelung endet aber häufig in der Teilzeitfalle: Wer einmal von Voll- auf Teilzeit gegangen ist, kommt nicht mehr zurück zu seinem alten Arbeitspensum – und seinem alten Gehalt. Wer wieder aufstocken möchte, muss sich häufig dem direkten Vergleich mit neuen Bewerbern stellen, ein gesetzliches Rückkehrrecht gibt es bislang nicht. Das benachteiligt in der Regel Mütter, die zur Betreuung eines schulpflichtigen Kindes ihr Arbeitspensum zurückgefahren haben. Über 14 Millionen Menschen, also gut ein Drittel aller abhängig Beschäftigten, arbeiten nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Teilzeit. Vier von fünf Teilzeitbeschäftigten, insgesamt 11 Millionen, sind Frauen.

Das kommt

Ab 1. Januar 2019 wird es die neue Teilzeitvariante geben. Interessenten in mittleren und großen Unternehmen steht es dann offen, das Arbeitspensum für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren zurückzuschrauben. Eine Mindestarbeitszeit ist nicht vorgeschrieben. Nach der Teilzeitphase kehrt der Mitarbeiter automatisch zur alten Stundenzahl zurück. Einen besonderen Grund, warum Angestellte weniger arbeiten möchten – etwa Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen –, brauchen sie nicht.

Auch Beschäftigte, die schon in Teilzeit arbeiten, sollen profitieren. Wollten sie in Vollzeit zurück, mussten sie bislang beweisen, dass eine freie Stelle im Unternehmen existiert. Die Beweislast dafür, dass Vollzeit nicht möglich ist, liegt künftig beim Arbeitgeber. Der DGB hält die Brückenteilzeit zumindest für einen ersten Schritt hin zu einer moderneren Arbeitspolitik.

Das sind die Hürden

Anspruch auf Brückenteilzeit hat nur, wer schon länger als sechs Monate in einer Firma mit mehr als 45 Mitarbeitern beschäftigt ist, Auszubildende werden nicht mitgezählt. Wer zu den gut 14 Millionen Menschen gehört, die in kleineren Betrieben arbeiten, hat Pech. Für sie gilt das Gesetz nicht. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es obendrein Zumutbarkeitsgrenzen. Das bedeutet: Sind in einem Betrieb mit 150 Mitarbeitern schon zehn Beschäftigte in Brückenteilzeit, darf der Chef den elften Antrag ablehnen.

Nur in Großunternehmen mit über 200 Arbeitnehmern gibt es diese Hürde nicht. Auch betriebliche Gründe können gegen die Brückenteilzeit sprechen. Etwa dann, wenn ein reduziertes Arbeitspensum die Organisation, den Ablauf oder die Sicherheit im Betrieb ins Schlingern bringt  – oder unverhältnismäßig teuer zu stehen kommt.

So stellen Sie einen Antrag

Interessenten, die das Glück haben, in einem mittleren oder großen Unternehmen zu arbeiten, sollten ihren Wunsch auf Brückenteilzeit spätestens drei Monate vor Beginn der angestrebten Rückzugsphase anmelden. Und zwar schriftlich. Auch eine E-Mail ist möglich. Darin sollte klar formuliert sein, wie lange das Arbeitspensum zurückgeschraubt werden soll, also beispielsweise für 3,5 Jahre. Plus Angabe, wie die Arbeitsstunden pro Woche künftig verteilt werden sollen. Der Chef muss den Teilzeitplan mit dem Mitarbeiter besprechen. Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Start muss er seine Entscheidung schriftlich mitteilen.

Nach der Brückenphase kann er zum früheren Arbeitspensum zurückkehren. „Das heißt aber nicht, dass er auch auf den früheren Arbeitsplatz zurückkehren kann“, gibt Arbeitsrechtler Henn zu bedenken. Außerdem: Wer in Brückenteilzeit geht, ist daran gebunden. Es ist nicht möglich, die Phase zu verkürzen. Oder von einem auf zwei Jahre aufzustocken. Ausnahme: Der Arbeitgeber stimmt zu. Brückenteilzeit ist keine einmalige Sache. Ein Jahr nach der Rückkehr darf ein neuer Antrag gestellt werden.

Wann sich Brückenteilzeit lohnt

Für ältere Arbeitnehmer kann die zeitlich begrenzte Teilzeit zur Brücke in die Rente werden. Auch Mütter und Väter können profitieren, zusätzlich zur Elternteilzeit. Außerdem pflegende Angehörige, die Zeit für die Betreuung kranker Verwandter brauchen, ihren Job aber nicht komplett aufgeben wollen. Oder Angestellte, die mehr Zeit für ein Ehrenamt möchten. Leiharbeiter haben ebenfalls Anspruch auf Brückenteilzeit. Beamte können nicht profitieren. Was beim Antrag bedacht werden sollte: Weniger Arbeitszeit bedeutet auch entsprechend weniger Gehalt, was sich auch auf die Rentenhöhe auswirkt.

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