Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Vorsorge: Ab 1. September gelten neue Regelungen beim Kinderarzt

Vorsorge
19.08.2016

Ab 1. September gelten neue Regelungen beim Kinderarzt

Ab September gelten neue Regelungen für den Besuch beim Kinderarzt.
Foto: Bernhard Weizenegger/Symbolbild

Vorsorgeuntersuchungen werden beim Kinderarzt künftig eine noch größere Rolle spielen. Zudem soll das Thema Impfung verstärkt auf die Agenda. Was sich ab September ändert.

Ab September gelten neue Regelungen für den Besuch beim Kinderarzt. Mit Inkrafttreten des neuen Programms für die Früherkennungsuntersuchungen wurde auch das gelbe Untersuchungsheft überarbeitet.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, die Beratung zum Impfschutz sei künftig verbindlicher Bestandteil der sogenannten U-Untersuchungen. "Damit wollen wir dazu beitragen, dass wichtige Schutzimpfungen rechtzeitig und vollständig vorgenommen werden", so der Minister. In den vergangenen Jahren war es in Deutschland unter anderem wiederholt zu größeren Masernausbrüchen gekommen, weil die Impfquoten immer noch zu niedrig sind.

Was sich konkret bei den U-Untersuchungen ändert, und wie Eltern an das neue "Gelbe Heft" kommen, lesen Sie hier.

Kinderärzte begrüßen Neuregelungen

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte die Neureglung ebenfalls als "wichtigen Schritt" zur besseren Beurteilung der Gesundheit der Kinder. Verbesserungen gebe es vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung.

Der Berufsverband rechnet damit, dass die meisten Kinder- und Jugendärzte das neue gelbe Heft ab 1. September einführen werden. Den Kinderärzten geht die Reform jedoch nicht weit genug. "Wir sind enttäuscht, dass die Kassen nicht bereit waren, auch die psycho-soziale Entwicklung und die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten in das Heft zu übernehmen", sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach.

Für Kinder gibt es von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr elf Vorsorgeuntersuchungen - die U1 bis U9 werden im gelben Vorsorgeheft und die J1 gesondert dokumentiert. Diese U-Untersuchungen sind immer kostenlos. Zusätzliche drei Gesundheitschecks - U10, U11 und J2 - empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.

Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Die ständige Impfkommission empfiehlt in ihrem Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter anderem Impfungen zum Schutz vor Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Masern, Mumps, und Röteln. "Jeder Arztbesuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollte dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und gegebenenfalls den Impfschutz zu vervollständigen", rät das Robert Koch Institut. AZ, afp

Mehr zum Thema

Wenn Eltern ihre Kinder krank in die Kita schicken

Windpocken: Das sollten Eltern wissen

Muss man sich in Deutschland noch gegen Polio impfen lassen? 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.08.2016

Arzt: Soo, heute wollen wir mal impfen...
Eltern: Soo, heute wollen wir mal sowohl den Beipackzettel als auch die Produktinformation für Ärzte und Apotheker (laut EMA) ausführlich besprechen.
Fazit: der Arzt will nicht mehr impfen.

z.B. diese hier... ob der Arzt weißt, was das schwarze Dreieck bedeutet??
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2014/20141030130088/anx_130088_de.pdf

"Der Impfstoff kann Spuren von Glutaraldehyd, Formaldehyd, Neomycin, Streptomycin und Polymyxin B enthalten"Gut, Herr Doktor, aber lassen Sie uns über die Auswirkungen JEDER dieser Substanzen in einem Babykörper reden sowie über die synergistischen Auswirkungen der Kombination dieser Substanzen sowie über die Sicherheitsstudien jeder einzelnen Substanz und der Kombination dieser Substanzen reden...
Fazit: der Arzt will nicht mehr impfen.