
Ab 1. September gelten neue Regelungen beim Kinderarzt

Vorsorgeuntersuchungen werden beim Kinderarzt künftig eine noch größere Rolle spielen. Zudem soll das Thema Impfung verstärkt auf die Agenda. Was sich ab September ändert.
Ab September gelten neue Regelungen für den Besuch beim Kinderarzt. Mit Inkrafttreten des neuen Programms für die Früherkennungsuntersuchungen wurde auch das gelbe Untersuchungsheft überarbeitet.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, die Beratung zum Impfschutz sei künftig verbindlicher Bestandteil der sogenannten U-Untersuchungen. "Damit wollen wir dazu beitragen, dass wichtige Schutzimpfungen rechtzeitig und vollständig vorgenommen werden", so der Minister. In den vergangenen Jahren war es in Deutschland unter anderem wiederholt zu größeren Masernausbrüchen gekommen, weil die Impfquoten immer noch zu niedrig sind.
Was sich konkret bei den U-Untersuchungen ändert, und wie Eltern an das neue "Gelbe Heft" kommen, lesen Sie hier.
Kinderärzte begrüßen Neuregelungen
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte die Neureglung ebenfalls als "wichtigen Schritt" zur besseren Beurteilung der Gesundheit der Kinder. Verbesserungen gebe es vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung.
Der Berufsverband rechnet damit, dass die meisten Kinder- und Jugendärzte das neue gelbe Heft ab 1. September einführen werden. Den Kinderärzten geht die Reform jedoch nicht weit genug. "Wir sind enttäuscht, dass die Kassen nicht bereit waren, auch die psycho-soziale Entwicklung und die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten in das Heft zu übernehmen", sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach.
Für Kinder gibt es von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr elf Vorsorgeuntersuchungen - die U1 bis U9 werden im gelben Vorsorgeheft und die J1 gesondert dokumentiert. Diese U-Untersuchungen sind immer kostenlos. Zusätzliche drei Gesundheitschecks - U10, U11 und J2 - empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Die ständige Impfkommission empfiehlt in ihrem Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter anderem Impfungen zum Schutz vor Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Masern, Mumps, und Röteln. "Jeder Arztbesuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollte dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und gegebenenfalls den Impfschutz zu vervollständigen", rät das Robert Koch Institut. AZ, afp
Wenn Eltern ihre Kinder krank in die Kita schicken
Windpocken: Das sollten Eltern wissen
Muss man sich in Deutschland noch gegen Polio impfen lassen?
Die Diskussion ist geschlossen.
Arzt: Soo, heute wollen wir mal impfen...
Eltern: Soo, heute wollen wir mal sowohl den Beipackzettel als auch die Produktinformation für Ärzte und Apotheker (laut EMA) ausführlich besprechen.
Fazit: der Arzt will nicht mehr impfen.
z.B. diese hier... ob der Arzt weißt, was das schwarze Dreieck bedeutet??
http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2014/20141030130088/anx_130088_de.pdf
"Der Impfstoff kann Spuren von Glutaraldehyd, Formaldehyd, Neomycin, Streptomycin und Polymyxin B enthalten"Gut, Herr Doktor, aber lassen Sie uns über die Auswirkungen JEDER dieser Substanzen in einem Babykörper reden sowie über die synergistischen Auswirkungen der Kombination dieser Substanzen sowie über die Sicherheitsstudien jeder einzelnen Substanz und der Kombination dieser Substanzen reden...
Fazit: der Arzt will nicht mehr impfen.