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Zeiten und Rechte
08.06.2020

Wann Sie Baustellenlärm ertragen müssen - und wann nicht

Baustellenlärm: Wohl eines der unangenehmsten Geräusche für Stadtbewohner. Zu welchen Zeiten ist er erlaubt?
Foto: Soeren Stache, dpa (Archiv)

Baustellenlärm muss nicht immer hingenommen werden. Um welche Uhrzeit darf es losgehen? Und ist eine Mietminderung möglich? Diese Rechte haben Sie.

Weil sie täglich Baulärm, Staub und Schmutz aushalten müssen, liegen die Nerven von vielen Bürgern in Deutschland blank. Zwar vertritt grundsätzlich ein großer Teil der Gesellschaft die Ansicht, dass der Bau von Straßen und Wohnungen vielerorts nötig sei, aber nur, solange das nicht in der eigenen Nachbarschaft passiert.

Denn Bürger wollen zwar gute Anbindungen an Verkehrswege, sowie Auswahl auf dem Wohnungsmarkt, aber meist sind sie nicht bereit, dafür Baustellen in der näheren Umgebung in Kauf zu nehmen. Dieses ablehnende Verhalten wird von Soziologen oft als "Nimby"-Haltung (kurz: Not in my backyard) oder "Banana"-Bewegung (Build absolutely nothing anywhere near anyone) bezeichnet.

Uhrzeit: Wann ist Baustellenlärm erlaubt? Gelten samstags andere Zeiten?

Laut Umweltbundesamt wird der durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Lärm als Baulärm bezeichnet. Genauso wie Arbeiten in der Wohnung, solange sie von einer Firma ausgeführt werden. Normale Heimwerkertätigkeiten von Privatpersonen fallen nicht in diese Kategorie.

Bei gewerblichen Baustellen, zum Beispiel der Bau eines Einkaufzentrums, gibt es gesetzliche Regelungen, an die sich der Bauherr halten muss. Wer eine Baustelle gewerblich betreibt, muss grundsätzlich proaktiv schädliche Umwelteinwirkungen verhindern, beziehungsweise auf ein Mindestmaß beschränken. Dazu gehört auch, dass ein bestimmter Lautstärkepegel eingehalten wird und Nachtzeiten berücksichtigt werden.

Dafür hat der Gesetzgeber 1970 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm erlassen. Sie schreibt maximale Lärmwerte vor, sogenannte Immissionsrichtwerte. Je nach Tageszeit, Gewerbe-, Wohn- oder Mischgebiet gelten unterschiedliche Grenzwerte. So darf es nachts an Kurorten nicht lauter als 35 Dezibel (dB), am Tag bis zu 45 dB werden. In Industrie- und Gewerbegebieten darf hingegen rund um die Uhr bei bis zu 70 dB gearbeitet werden. In belebten Wohnungsgebieten liegt dieser Wert bei 35 bis 55 dB. Zum Vergleich: 55 dB sind ungefähr so laut wie ein Fernseher in Zimmerlautstärke. Bei Fragen rund um gewerblichen Baustellenlärm können Betroffene sich an den Bauunternehmer, die Kommune oder das örtliche Umweltamt wenden.

Auch private Baustellen oder Renovierungsarbeiten von Nachbarn machen Lärm. Oftmals beginnen Handwerker bereits in der Früh mit ihrer Arbeit. In Gebieten, in denen fast nur Wohnhäuser stehen, müssen Bewohner damit leben, dass auf einer Baustelle von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gebaut wird. Eine Mittagsruhe gibt es nicht. Tagsüber darf laut AVV Baulärm von der Baustelle ein Dauerschallpegel von maximal 55 Dezibel ausgehen. Samstags gelten dieselben Regeln bei Uhrzeit und Laustärke. Handelt es sich um Bauarbeiten in der Nachbarschaft, sollten Sie sich an Ihren Nachbarn oder Ihre Nachbarin wenden.

Rechte bei Baustellenlärm: Ist eine Mietminderung möglich?

Halten sie den Baulärm für unzulässig hoch, sollten Sie sich als Erstes direkt beim Bauherrn oder Nachbarn melden. Denn wenn sich niemand beschwert, wird einfach weitergebaut. Außerdem kann beim örtlichen Umweltsamt eine Lärmmessung erbeten werden. Manche Bürger nehmen die Sache auch selbst in die Hand und beauftragen Ingenieurbüros mit dem Aufzeichnen von Lärmprotokollen.

Laut dem Vorsitzenden des Mietvereins Augsburg und Umgebung, Thomas Weiand, kann während der Bauzeit eine Mietminderung beim Vermieter eingereicht werden. In diesem Fall muss jedoch der Vermieter zuerst von dem Baulärm in Kenntnis gesetzt werden, damit dieser Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Ob der Vermieter dafür verantwortlich ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Der Umfang der Minderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und der Schwere des Mangels.

Je nach Einzelfall, kann sich die Mietminderung zwischen 5 und 100 Prozent der Kaltmiete bewegen. Wobei es laut Weiand sehr auf die Situation und die konkrete Beeinträchtigung der Nutzung ankommt. "Es gibt dafür keine allgemeine Formel. Jeder Fall muss im Einzelnen abgewägt werden. In der Praxis sind es meist zwischen 15 und 20 Prozent", sagt der Experte. Wird eine Wohnung unbewohnbar, kann sie sogar noch höher ausfallen. Rückwirkend die Miete mindern, geht jedoch nicht.

Was für Konsequenzen kann der Baulärm haben? 

Werden die Lärmschutzauflagen trotzdem nachweislich nicht eingehalten, schaltet sich die Bauaufsichtsbehörde ein und verhängt Zwangsmaßnahmen zur Reduzierung des Lärms. Das kann zu Baustopp, Bußgeldbescheiden oder sogar Strafanzeigen führen. Mit einem Baustopp ist das Problem allerdings nicht gelöst, nur aufgeschoben. Werden alle Regelungen zum Baulärm eingehalten und ist dieser dennoch nicht auszuhalten, bleibt Betroffenen nur das Gespräch mit allen Beteiligten suchen.

Kann der Lärm auch gesundheitliche Folgen haben?

Nach Untersuchungen des Umweltbundesamts belastet Baulärm das menschliche Nervensystem und kann Auslöser für gesundheitliche Beeinträchtigung wie Bluthochdruck oder Herzkreislauf-Schwäche sein. Zwar ist Baulärm innerhalb des gesetzlichen erlaubten Rahmens nicht direkt schädlich für die Ohren, wohl aber schädlich fürs Gemüt und die Gesundheit der Anwohner. Wichtig ist, dass Bauherren ihre Nachbarschaft in jedem Fall über die Baumaßnahmen informieren. Wird das Gespräch gesucht, ist das schon die halbe Miete. Wer kann, sollte sich während der Bauzeit so wenig wie möglich zu Hause aufhalten. Zieht sich der Baulärm dennoch über Monate hinweg, bleibt abschließend nur zu raten, ruhige Orte, wie die Natur, Stadtparks oder das nächste Museum aufzusuchen.

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