Warum Sie Kassenzettel unbedingt aufbewahren sollten
Plus Viele Kunden werfen Belege noch im Laden weg. Warum das ein Fehler ist, wie lange man Kassenbons behalten sollte und wo man sie auf keinen Fall hintun darf.
Diverse Gartenartikel will der Kunde eines fränkischen Obi-Marktes kaufen, darunter zwölf Säcke Spielsand für den frisch angelegten Sandkasten seiner Kinder. Die Sandsäcke lagern auf Paletten auf dem Baumarkt-Parkplatz – und so sagt der Mann dem Kassierer beim Bezahlen der übrigen Artikel, dass er zusätzlich noch die zwölf Sandsäcke erwerben wolle. Der Kassierer tippt etwas in seine Kasse und sagt, die Sandsäcke könne man sich dann auf dem Parkplatz selbst ins Auto laden. Der Kunde bezahlt, schnappt sich den Kassenzettel und fährt – ohne den Bon näher zu kontrollieren – zu den Sandsack-Paletten. Dort lädt er zwölf Säcke in sein Auto und will gerade losfahren, als der Marktleiter hinzukommt und um den Kassenbon bittet. Die böse Überraschung für den Kunden: Darauf standen nur zwei Säcke Sand. Der Marktleiter beschuldigt den Kunden daraufhin des Ladendiebstahls, ruft die Polizei und erstattet Anzeige.
Der Marktleiter mag überzogen auf den offensichtlichen Tippfehler des Kassierers reagiert haben und die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren umgehend ein. Doch auch den Kunden traf durchaus eine Mitschuld. Er hätte vor dem Verladen der Sandsäcke den Kassenbon überprüfen müssen. Denn auch wenn im Zeitalter elektronischer Kassensysteme eigentlich niemand mehr mit Problemen bei der Abrechnung rechnet, „ist eine Kontrolle des Kassenzettels nach wie vor sinnvoll“, betont Dunja Richter-Britsch, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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