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Rente
15.09.2018

Was bedeuten die Angaben im Rentenbescheid?

Gar nicht so einfach: der Rentenbescheid und was er aussagt.
Foto: dpa (Symbol)

Einmal im Jahr bekommen alle Arbeitnehmer einen Rentenbescheid zugeschickt. Aber wie genau lässt sich die Information darin verstehen? Wir erklären es.

Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung wirft viele Fragen auf. Und was tatsächlich unterm Strich übrig bleibt, steht auch nicht direkt in dem Schreiben. Doch was bedeuten die Ausführungen? Bettina Fieseler und Isabel Albrecht von der Deutschen Rentenversicherung erklären die wichtigsten Fakten.

Müssen Rentner Steuern zahlen?

Ja, auch Renten sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen, aber nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig. Nach einer Berechnung des Bundesfinanzministeriums muss ein alleinstehender Rentner, der im Jahr 2017 in Rente gegangen ist, ab einer Jahresbruttorente von mehr als 14248 Euro Steuern zahlen. Das gilt nur dann, wenn er neben der Rente keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat. Der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent. Individuelle Informationen zur Besteuerung erhalten Rentner bei Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerberatern und den Finanzämtern.

Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus?

Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist 67 Jahre die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge, das heißt lebenslang Abzüge – für jeden Monat früher 0,3 Prozent – in Kauf nehmen. Wer aber 45 Jahre lang Beiträge bezahlt hat, kann schon ab 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren wird auch mit jedem Jahrgang angehoben. „Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen“, so Fieseler. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren seien, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Das heißt, wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Was bedeutet der Hinweis auf die Kranken- und Pflegeversicherung?

Wer denkt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherung und Pflegeversicherung fällig – und seit 2009 bei vielen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag. Für die Krankenversicherung werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegeversicherung 2,55 Prozent (für Kinderlose 2,8 Prozent) und der Zusatzbeitrag macht durchschnittlich ein Prozent aus. Bei einer Rente von 1000 Euro im Monat gehen dann 83 Euro an die Krankenkasse und 25,50 Euro an die Pflegeversicherung.

Wie hoch wird die Rente sein?

Wer vor seinem 63. Geburtstag nicht mehr arbeiten möchte, bekommt normalerweise keine Rente. Das gilt selbst für die besonders langjährig Versicherten, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Wer früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat Ansprüche angesammelt. Wie viel das ist, steht in der Renteninformation. Das Geld zahlt die Rentenversicherung erst mit Rentenbeginn aus. Wer weiter bis zur Regelaltersgrenze einzahlt, darf eine höhere Rente erwarten - wie gesagt, im besten Fall. An dieser Stelle wird die Rente hochgerechnet. Es wird unterstellt, dass man bis zum Beginn der Regelaltersrente Beiträge wie im Schnitt der letzten fünf Kalenderjahre einzahlt.

Was ist die Rentenanpassung?

„Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von … Euro tatsächlich höher ausfallen“, schreibt die Rentenversicherung. In der Regel wird die Rente zum 1. Juli jedes Jahres angepasst. 2016 sind die Renten tatsächlich um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 fiel die Rentenerhöhung nicht ganz so üppig aus. Die Renten stiegen 2017 im Westen um 1,9 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent. 2018 gab es zum 1. Juli 3,22 (Westen) bzw. 3,37 Prozent mehr. Das heißt, die Rente wird durch die jährliche Anpassung etwas höher ausfallen, als zum jetzigen Zeitpunkt berechnet. Allerdings steigen auch Jahr für Jahr die Lebenshaltungskosten und die Inflation. Für Experten ist es nicht sicher, ob die in der Renteninformation genannten Zahlen tatsächlich so erreicht werden, denn in der Vergangenheit gab es auch mehrere Nullrunden oder eher bescheidene Erhöhungen von 0,25 Prozent.

Muss ich zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen?

Auch die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge. Deshalb weist sie auf mögliche Versorgungslücken hin. Für viele Versicherte ist der Hinweis auf den Kaufkraftverlust hilfreich und ein Denkanstoß.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Nicht alle schaffen es, bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus zu arbeiten. Wer nicht mehr kann und täglich nur noch weniger als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar in voller Höhe – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbsminderungsrente. Aber Achtung: Die Prüfung, ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, kann unter Umständen drei bis sechs Monate dauern. Für die Erwerbsminderungsrente ist eine ärztliche Prüfung nötig. Und es müssen in den vorangegangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge (36 Monate) gezahlt worden sein.

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