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Neue Regeln fürs Zahlen
31.07.2019

Was sich für Verbraucher im Onlinebanking ändert

Nicht nur überweisen inzwischen viele Menschen ihr Geld mit Onlinebanking, immer öfter tun sie das auch über ihr Smartphone. Die EU führt ab dem 14. September neue Richtlinien ein.
Foto: stock.adobe.com (Symbol)

Eine EU-Richtlinie verbannt TAN-Listen aus Papier und öffnet neuen Dienstleistern den Weg zum Bankkonto. Verbrauchern bringt das Vor- und Nachteile.

Verbraucher müssen sich vom 14. September an auf Änderungen beim Onlinebanking einstellen. Zum einen sollen Überweisungen sicherer werden. Zum anderen bekommen außer Banken künftig andere Dienstleister Zugriff auf Konten - vorausgesetzt, Verbraucher stimmen dem zu. Möglich macht dies die neue Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directment 2) der Europäischen Union. Wichtige Fragen und Antworten:

Onlinebanking: Was ist das Ziel der Richtlinie?

Eine Antwort gibt die Bundesbank: mehr Sicherheit, mehr Verbraucherschutz, mehr Wettbewerb zwischen Banken und anderen Zahlungsdienstleistern. Außerdem wird der Markt für sogenannte Kontoinformationsdienste geöffnet. Über sie bekommen Verbraucher gebündelte Infos über ihre Ein- und Ausgaben geschickt. Der Service kann auch zur Bonitätsprüfung genutzt werden.

Was bringen die neuen Dienste?

Wer online einkauft oder Reisen bucht, kennt Zahlungsauslösedienste bereits. Sie lösen Überweisungen sofort aus, damit der Kauf zügig bestätigt wird. Künftig müssen "Banken über eine technische Schnittstelle registrieren, welcher Dienst auf das Girokonto des Kunden zugreift", sagt Yvonne Röhling, Referentin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Das Verfahren soll helfen, missbräuchliche Zugriffe besser als bisher aufzuklären.

Kontoinformationsdienste wollen Verbrauchern helfen, ihre Zahlungen aufzubereiten, um den Überblick über ihre Finanzen zu behalten. Nach Freigabe durch den Kunden greifen die Dienste rund um die Uhr auf sämtliche freigegebenen Konten zu. "Die Daten werden über den Dienstleister gebündelt und aufbereitet", erläutert Malte Fritsche, Referent beim Bundesverband Deutsche Startups in Berlin. In dem Verband sind FinTechs organisiert. 

Über zugelassene Dienstleister können auch Dritte Hinweise zur Finanzlage des Kunden bekommen, so Fritsche. Etwa Eigentümer, Immoblienmakler oder Kreditvermittler, die die Bonität prüfen wollen.

Röhling gibt zu bedenken: "Will ich, dass jeder sieht, wie viel Gehalt, Rente, Kindergeld ich bekomme?" Außerdem bereitet ihr Bauchschmerzen, dass Kontoinformationsdienste aus ihrem Wissen Kapital schlagen, indem sie Verbrauchern unter anderem Vorschläge zum Wechsel von Versicherungen oder Stromanbietern offerieren und von diesen Provisionen erhalten. Dass Drittanbieter wirklich günstig seien, sei nicht gewährleistet. 

Was ändert sich beim Onlinebanking?

Das Log-in wird umständlicher. Denn Nutzer müssen vor Öffnung des Zugangs mehr Sicherheitsverfahren durchlaufen. Das bedeutet: PIN und Kontonummer allein genügen nicht mehr zur Identifikation, ein zusätzliches Element ist erforderlich.

Das können eine TAN (Transaktionsnummer) sein, ein Passwort, ein per Smartphone übermittelter Fingerabdruck, Gesichtserkennung, das Einstecken der Geldkarte in einen TAN-Generator, ein sogenanntes Kartenlesegerät, zählt eine Sprecherin des Deutschen Bankenverbands Möglichkeiten auf. Die Optionen hängen vom Geldinstitut ab. Meistens stellen sie zwei Verfahren zur Wahl. 

Was passiert mit der vertrauten iTAN-Liste?

TAN-Listen auf Papier (iTAN) verschwinden. Die PSD2-Richtlinie verbietet ihren Einsatz. Stattdessen soll die TAN aus Sicherheitsgründen erst in dem Augenblick entstehen, in dem die Zahlung ausgelöst wird. Dazu dienen unter anderem Generator und Mobiltelefon. Der Generator sendet die TAN verschlüsselt an die Bank, die Telefon-TAN wird entweder per Hand in eine Maske eingegeben oder automatisch in die App eingetragen. (dpa/tmn)

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