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  3. Autoversicherung: Wechsel oder neue Konditionen: So sparen Sie bei der Kfz-Versicherung

Autoversicherung
25.10.2016

Wechsel oder neue Konditionen: So sparen Sie bei der Kfz-Versicherung

Das freut den Autofahrer: Oft bringen ein Versicherungswechsel oder eine neue Einstufung beim bisherigen Anbieter günstigere Konditionen.
Foto: Christin Klose, dpa (Archivbild)

Einmal im Jahr sollten Autofahrer ihre Kfz-Versicherung überprüfen. Denn oft lassen sich die Versicherungen optimieren und somit Kosten sparen. Auf was Autofahrer achten sollten.

Kfz-Versicherungen machen neben der Kfz-Steuer den Großteil der Fixkosten eines Autos aus. Kosten, die clevere Autofahrer reduzieren können. Denn einmal im Jahr lässt sich die Kfz-Versicherung kündigen und wechseln. "Ein Preisvergleich für Autofahrer kann sich lohnen, wenn man einen günstigeren Versicherer findet, ohne dabei Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen", sagt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Nicht immer sei aber unbedingt ein Wechsel nötig. Manchmal reiche es, beim eigenen Versicherer nachzufragen, ob es preiswertere Einstufungen gebe. Vor allem, wenn sich das Fahrverhalten geändert hat. "Es kommt darauf an, wo ein Auto zugelassen wird, welcher Fahrzeugtyp gefahren wird und wer dieses Auto fährt", erklärt Suliak. Wie viele Kilometer fährt der Halter, und wie lange ist er bereits unfallfrei gefahren? Daneben werde auch das Fahrzeugalter beim Kauf oder der Beruf des Versicherungsnehmers berücksichtigt.

Unterschiede gebe es bei den Versicherungstypen: "Im Kaskobereich sollten Kunden besonders auf die Inhalte achten. Im Haftpflichtbereich sind vornehmlich die Versicherungssummen zu berücksichtigen", sagt Suliak. Er rät, sich von dem jeweiligen Vermittler oder Berater das passende Angebot zuschicken zu lassen. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, seine Vertragsbestimmungen inklusive der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Informationen zum Widerrufsrecht in Schriftform zu übermitteln, erklärt Suliak.

Autoversicherungen: So muss die Kündigung aussehen

Die Unterschiede sind zum Teil gewaltig: Das günstigste und das teuerste Angebot liegen mitunter tausend Euro auseinander, zeigt ein Vergleich der Zeitschrift Finanztest (11/2016) unter 159 Tarifen von 72 Anbietern. Eine 20-jährige Studentin mit Schadenfreiheitsklasse 2, die in Heidelberg wohnt, zahlte demnach im günstigsten Tarif 700 Euro und im teuersten fast 1700 Euro für eine Kfz-Haftpflicht mit Teilkasko - bei gleichen Leistungen.

Verbraucherschützer raten dazu, sich die Versicherungsbestimmungen genau durchzulesen. Denn es gebe mittlerweile Anbieter, die Rückstufungen in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vornehmen. Ein vermeintliches Schnäppchen könne sonst sehr teuer werden. Ratsam sei deshalb, sich von der bisherigen Versicherung die aktuelle SF-Klasse schriftlich bestätigen zu lassen. Denn diese wird dem neuen Anbieter gemeldet. Kunden sollten auch darauf achten, dass eine hohe Deckungssumme mit mindestens 50 Millionen Euro abgeschlossen wird.

Bei Rabatten raten die Experten zur Vorsicht: Halter sollten sich vorher im Klaren darüber sein, dass sie die Anforderungen auch dauerhaft erfüllen. Dazu zählen Preisnachlässe für Alleinfahrer, Wenigfahrer oder Garagenautos. Denn stellt sich nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten wurde, kann es für den Versicherungsnehmer teuer werden.

Für die Kündigung der alten Versicherung reicht ein Brief. Wichtig ist aber, dass der Kunde rechtzeitig aktiv wird, denn Versicherungsverträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Zum 31.12. eines Jahres können die meisten Kfz-Versicherungsverträge ordentlich gekündigt werden. Ein formloses Kündigungsschreiben reicht zwar, es sollte aber zumindest die Vertragsnummer, Unterschrift, Kfz-Kennzeichen, Anschrift, Datum und den Termin, ab dem die Kündigung greifen soll, beinhalten.

Wann eine außerordentliche Kündigung erlaubt ist

"Verbraucher sollten um eine Kündigungsbestätigung bitten, zumindest aber die Kündigung per Einschreiben versenden", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen. Gekündigt werden können alle Verträge des Fahrzeugs. Wichtig: Dieses Kündigungsschreiben sollte bis 30. November dem Versicherer vorliegen. Dabei ist das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend, nicht der Poststempel auf dem Brief. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ab und lässt sich die Kündigung vom Versicherer bestätigen.

Neben der ordentlichen Kündigung könne der Vertrag auch außerordentlich während des laufenden Jahres gekündigt werden - etwa nach einem Unfall, bei einem Fahrzeugwechsel, bei Beitragserhöhung oder Reduzierung der Leistung.

Der Wechsel der Versicherung ist nicht kompliziert. "Hat man sich für neuen Versicherer entschieden, lässt man sich von diesem die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) zuschicken", sagt Weidenbach. Bei Neufahrzeugen kann mit dieser Nummer und den notwendigen Dokumenten wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief die Anmeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen. Bei schon angemeldeten Fahrzeugen sei dieser Schritt überflüssig.

Der neue Versicherer holt sich dann eine Versicherer-Wechsel-Bescheinigung (VWB) beim Vor-Versicherer zum Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ein. Der SFR werde dann auf den neuen Vertrag übertragen. Das gehe in der Regel nahtlos ineinander über, so dass Halter permanenten Versicherungsschutz haben. dpa/tmn

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