Mehr Übersicht für Verbraucher: Neue Bezeichnungen auf Weinetiketten
Künftig soll es für Verbraucher einfacher sein, die Bezeichnungen auf dem Etikett zu unterscheiden. Was Weintrinker jetzt wissen sollten.
Der Blick aufs Weinetikett soll Verbraucher nicht mehr ratlos machen: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am Mittwoch den Entwurf für ein neues Weingesetz ins Kabinett gebracht, das die Geschäfte der deutschen Winzer verbessern und Weinliebhabern mehr Orientierung bieten soll. Kern sei eine stärkere Herkunftsprofilierung deutscher Weine, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. Diese seien international angesehen, verlören aber im internationalen Vergleich seit Jahren Marktanteile, auch die heimische Nachfrage sei „eher rückläufig“.
Neue Bezeichnungen für Weinetiketten: Das steckt hinter der "Herkunfts-Pyramide"
Abhilfe soll nun unter anderem eine „Herkunfts-Pyramide“ für den Wein schaffen. Ganz oben stehen Weine aus einzelnen Weinbergslagen, ganz unten steht Landwein aus Deutschland ohne genauere Herkunftsangaben. Die Pyramide steht für den Grundsatz: „Je kleiner die Herkunft, desto höher die Anforderung und damit die Qualität“, sagte Klöckner, die im rheinland-pfälzischen Weindorf Guldental selbst auf einem Weingut aufgewachsen ist.
Dahinter steht die Idee, dass ein Lagenwein in besonderer Weise die Besonderheiten eines Weinbergs und seines Bodens zum Ausdruck bringt, in der Fachsprache als „Terroir“ bezeichnet. Die Unterscheidung von Lagenwein, Ortswein und Gutswein haben viele Winzer bereits eingeführt nach dem Beispiel des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP). Das neue Weingesetz passt das deutsche Recht damit auch den seit 2012 in der EU geltenden Bestimmungen an.
Dazu gehört die Unterscheidung zwischen „geschützten Ursprungsbezeichnungen“ (g.U.) – das ist etwa die Verbindung eines Ortsnamens mit der Bezeichnung einer Weinbergslage – und den weiter gefassten „geschützten geografischen Angaben“ (g.g.A.) – das kann etwa der Name eines Anbaugebiets wie der Pfalz sein. Für die endgültige Fassung der Weinverordnung sind einige Streitpunkte wie der Umgang mit den sogenannten Großlagen dem Vernehmen nach noch nicht endgültig geklärt.
Neues Weinrecht könnte ab Dezember in Kraft treten
Das neue Weinrecht, das nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Dezember in Kraft treten könnte, bestimmt auch, dass Neuanpflanzungen von Weinreben auf 0,3 Prozent begrenzt werden. Konkret bedeute das, dass rund 300 Hektar Reben pro Jahr bis 2023 dazukommen dürften, erklärte Klöckner. Das sei im Interesse aller Winzer. Zudem soll das Marketing für deutsche Weine verbessert werden. Frankreich oder Italien unternähmen da bereits „enorme Anstrengungen“, sagte die Ministerin. „Da legt Deutschland jetzt nach.“
Von 500.000 Euro würden die Mittel für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf zwei Millionen Euro aufgestockt. Dazu kämen 37 Millionen Euro für die Bundesländer aus einem EU-Topf, die bisher nicht von allen Ländern genutzt worden seien. Die Weinbauverbände in Deutschland stehen nun vor der Aufgabe, ihre konkreten Anforderungen für Qualitätsweine neu zu bestimmen.
Die Erzeuger können für ihre Anbaugebiete spezifische Profile entwickeln, bis hin zur Bestimmung zulässiger Rebsorten und Vorgaben für Hektarerträge oder Restzuckergehalte. „Das wird eine relativ komplizierte Angelegenheit“, erwartet der Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz. Für die Entwicklung eigener Profile etwa zu Orts- und Lagenweinen wurden im vergangenen Jahr Schutzgemeinschaften gegründet. „Da geht es darum, individuelle Qualitäten herauszuarbeiten“, sagte Steitz. So sollen die Angaben auf dem Weinetikett dem zu erwartenden Geschmacksbild entsprechen. Auch die Anforderungen zu Weinen mit besonderem Prädikat wie Kabinett oder Spätlese sowie Geschmacksangaben wie „trocken“ sollen regional entwickelt und festgelegt werden. (dpa)
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