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  3. Tierbestattung: Welche Tiere darf man im Garten begraben?

Tierbestattung
20.09.2019

Welche Tiere darf man im Garten begraben?

Nicht alle Haustiere darf man im eigenen Garten begraben. Auf Tierfriedhöfen können verstorbene Haustiere bestattet werden.
Foto: Markus Hibbeler, dpa (Archiv)

Wenn das Haustier stirbt, ist Trauer angesagt. Und es stellt sich die Frage: Wohin mit dem toten Tier? In den meisten Fällen bieten sich vier Alternativen an.

Klammheimlich hat sich die Frau in den Abendstunden mit dem Spaten in der Hand zu der Wiese am Dorfrand geschlichen. Dort hat ihr Kater Benni sich zu Lebzeiten gerne gesonnt und so manche Maus gefangen.

Nun ist Benni tot und Frauchen will ihn mangels eigenen Gartens auf der geliebten Wiese begraben. Erlaubt ist das nicht.

Im Wald darf man sein totes Tier nicht vergraben

"Außerhalb des eigenen Grundstücks ist so etwas laut Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten, also auch in Wald und Flur", sagt Martin Struck, Vorsitzender vom Bundesverband Tierbestatter in Dortmund. Wird man erwischt, drohe ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.

Beim eigenen Vierbeiner hat der Eigentümer mindestens vier legale Möglichkeiten, mit dem toten Tier umzugehen: Er kann es in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen, es in einem Tierkrematorium einäschern, bei einem Präparator ausstopfen oder beerdigen lassen. Wer dagegen ein fremdes totes Tier findet, sollte zum Telefon greifen und den Fund dem Ordnungsamt melden. Die Behörde bringt den Findling - wie gesetzlich vorgeschrieben - in die Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Kleine Tiere dürfen in den Restmüll

Bei einem kleinen Tier gibt es zudem eine weitere Variante: Es darf in die Tonne für den Restmüll gelegt werden - aber keinesfalls in die Biotonne. "Als kleine Tiere gelten etwa Vögel und Hamster", erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil aus der Nähe von Mainz.

Große Tiere dürfen auch nicht im eigenen Garten vergraben werden

Eine weitere Ausnahme sind sehr große Haustiere. Für sie ist eine Beerdigung auch im eigenen Garten illegal, wobei es hierbei keine exakten Vorgaben in Sachen Größe oder Gewicht gibt. "Wolfshunde und Doggen sind so an der Grenze", meint der Jurist. Also darf alles zwischen Hamster und Wolfshund im Garten seine letzte Ruhe finden, vorausgesetzt er ist nicht nur gepachtet, sondern gehört dem Tierhalter.

Das Grab im Garten muss 50 Zentimeter tief sein

Laut Tierkörperbeseitigungsgesetz muss das Grab im Garten mindestens ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen und mindestens 50 Zentimeter tief sein. Je tiefer, desto besser - schließlich sollen die Überreste des Lieblings nicht von anderen Tieren wieder ausgebuddelt werden. Grabbeigaben sind verboten. Das Tier soll in ein Material eingewickelt werden, dass der Natur nicht schadet, zum Beispiel in Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.

Auf den Tierfriedhöfen wiederum werden gerne Gedenksteine mit einer Inschrift genommen - so etwa auf dem Tierfriedhof in Bad Homburg. "Streunen war Dein Leben" steht etwa auf dem Grabstein der Katze Minki, deren Streunerleben schon nach drei Jahren zu Ende war.

"Ewig mein Dackel-Mädchen", steht auf einem Hundegrab

"Du bist das Beste, was mir im Leben passiert ist", heißt es über die Katze Püppchen. "Danke, dass es Dich gab", "Du wirst immer in unserem Herzen sein" oder "Ewig mein Dackel-Mädchen" lauten weitere Inschriften. Mittlerweile gibt es über 120 Tierfriedhöfe in Deutschland, darunter auch Naturfriedhöfe. Eine Beerdigung kostet meist zwischen 100 bis 300 Euro.

Tiere können auch verbrannt werden: Auf Wunsch schickt das Tierkrematorium dem Tierhalter die Asche in einer zuvor ausgewählten Urne zu.
Foto: Markus Hibbeler, dpa (Archiv)

Eine weitere, häufig genutzte Möglichkeit ist es, sein Tier in einem Krematorium verbrennen zu lassen. Die Preise für eine Einzelkremierung liegen - je nach Gewicht des Tieres - zwischen 105 Euro und 315 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Gefäß. Auf Wunsch wird die Asche dem Tierhalter in der zuvor ausgewählten Urne zugeschickt. Soll diese vergraben werden, gelten dieselben Regeln wie für die Beerdigung des intakten Tierkörpers: Die Bestattung ist nur auf dem eigenen Boden gestattet. (dpa)

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