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  3. Wintersport: Welche Versicherungen man vor dem Skiurlaub abschließen sollte

Wintersport
02.01.2020

Welche Versicherungen man vor dem Skiurlaub abschließen sollte

Skifahren zählt für viele zu den größten Vergnügen des Jahres. Allerdings ist – wie bei so vielen anderen Freizeitaktivitäten auch – eine gute Versicherung dabei von Vorteil. Gerade dann, wenn etwas schiefgeht.
Foto: dpa

Jedes Jahr verunglücken 40.000 Deutsche beim Skifahren. Mit dem richtigen Versicherungsschutz lassen sich die Folgen der Unfälle abfedern. Was man wissen muss.

Locken die Berge mit verschneiten Hängen, heißt es für viele: Ab auf die Piste! Doch wer den Berg sicher wieder herunterkommen will, sollte sich gut vorbereiten. Neben regelmäßigem Ausdauersport und guter Ausrüstung gehört dazu auch der passende Versicherungsschutz. Denn nicht nur Pistengaudi und Après Ski gehören zum Wintersportvergnügen dazu, sondern leider auch jedes Jahr wieder schwere Unfälle. Die wichtigsten Versicherungstipps für Wintersportler.

Wie viele Skiunfälle ereignen sich jedes Jahr?

Laut Daten der Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) verletzen sich in jeder Wintersportsaison über 40.000 Deutsche. Die meisten Blessuren sind dabei zwar mit Prellungen oder Stauchungen relativ harmlos. Doch durchschnittlich rund 7000 Skiunfälle enden weniger glimpflich und ziehen einen Krankenhausaufenthalt nach sich. Auch die Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sprechen eine eindeutige Sprache: Obwohl der Sport wetterbedingt nur wenige Wochen im Jahr stattfinden kann, passiert jeder fünfte versicherte Sportunfall beim Ski- oder Snowboardfahren. Denn längst nicht nur Anfänger überschätzen ihre Fähigkeiten und fahren oftmals viel zu schnell. Stößt man dann mit anderen Skifahrern zusammen, kann das lebensbedrohliche Verletzungen nach sich ziehen. Der ASU-Statistik zufolge geht fast jede fünfte Verletzung beim Skifahren auf eine Kollision mit anderen Wintersportlern zurück. Daher ist auch ein Helm beim Wintersport unverzichtbar.

Was ist, wenn man einen Skiunfall verursacht, bei dem sich jemand anders verletzt?

Wer auf der Piste einen Unfall verursacht und dabei eine andere Person schädigt, muss für die Folgekosten aufkommen. Insbesondere bei Personenschäden können diese so hoch sein, dass sie für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten würden. Eine private Haftpflichtversicherung kann daher von existenzieller Bedeutung sein. "Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch im Schnee unerlässlich", betont Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). "Sie schützt vor den Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, indem sie im Schadenfall bei berechtigten Ansprüchen zahlt und unberechtigte Ansprüche abwehrt – notfalls sogar vor Gericht." Manche Policen leisten daneben über eine Forderungsausfalldeckung auch für eigene Schäden, wenn der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung hat und von ihm mangels Einkommen und Vermögen auch sonst nichts zu holen ist.

Wie sichert man sich gegen eigene Verletzungen ab?

Wintersportler sollten nicht ohne private Unfallversicherung auf die Piste gehen, denn diese bietet rund um die Uhr weltweiten Schutz und sichert dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab. Für Skifahrer eignen sich dabei besonders Policen, die auch für etwaige Bergungskosten aufkommen. Denn wenn ein Helikopter benötigt wird, kann es richtig teuer werden. Ob die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, hängt von einem juristischen Detail ab – nämlich ob der Transport als Bergung oder Rettung gilt. Die Kosten für eine Rettung übernehmen normalerweise die Krankenkassen. Denn dabei ist der Verunglückte so schwer verletzt, dass ein Transport über die Piste oder auf der Straße eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bedeuten könnte und daher der Helikopter notwendig ist. Anders verhält es sich bei einer Bergung: In diesem Fall ist der Transport mit einem Hubschrauber notwendig, weil der Verunglückte beispielsweise abseits der Piste liegt und es keine andere Transportmöglichkeit gibt. Hier beteiligen sich die Krankenkassen nur anteilig an den Kosten. Ohne privaten Schutz muss der Verunglückte die Restbeträge selbst zahlen. Eine private Unfallversicherung hilft in solchen Fällen und übernimmt die Kosten im vereinbarten Umfang.

Wann ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Beim Winterurlaub im Ausland sollte man eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn zwar greift innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich der deutsche Krankenversicherungsschutz – allerdings nur zum Standard des jeweiligen Gastlandes. Und der kann vom deutschen Kassenstandard deutlich abweichen. Besonders wichtig ist dabei die Mitversicherung des Krankenrücktransports, denn wenn Personen im Ausland ernsthaft erkranken, kann es durchaus vorkommen, dass sie zur Behandlung zurück nach Hause gebracht werden müssen. "Die Kosten für diesen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht. Hierfür können sehr schnell einige tausend Euro anfallen", sagt Verbraucherschützerin Boss. Auch für Privatversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung meist sinnvoll. Insbesondere, wenn die private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nicht übernimmt. "Sie kann auch empfehlenswert sein, um einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden oder wenn ein hoher Selbstbehalt vereinbart ist", so Boss.

Sind die häufig beworbenen Wintersportversicherungen empfehlenswert?

Bei den von vielen Reiseveranstaltern angebotenen Wintersportversicherungen handelt es sich um Versicherungspakete, die neben einer Unfall- und Haftpflichtversicherung je nach Anbieter auch eine Rechtsschutz-, Sportgeräte- sowie eine Reiserücktrittsversicherung umfassen. Verbraucherschützer raten jedoch von derartigen Paketlösungen ab. Denn zum einen verfügen viele Verbraucher ohnehin schon über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung und würden sich mit Abschluss einer Wintersportpolice doppelt versichern. Außerdem sind manche Bestandteile des Pakets nur im Einzelfall sinnvoll. Zusatzpolicen wie etwa eine Sportgeräte-Versicherung lohnen sich nämlich immer nur dann, wenn Wintersportler ihre eigene, neue und hochwertige Ausrüstung mit auf Reisen nehmen. Wird dann etwa das Snowboard gestohlen oder beim Transport beschädigt, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Geht das Snowboard hingegen bei der Abfahrt kaputt, springt die Versicherung meist nur ein, wenn das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist, zudem gilt nur eine Zeitwerterstattung. Im Übrigen schützt die Hausratversicherung das versicherte Hab und Gut auch am Urlaubsort, nämlich dann, wenn es etwa bei einem Einbruch ins Hotelzimmer abhandenkommt – das gilt auch für die teure Wintersportausrüstung.

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