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  3. Corona-FAQ: Welchen Sommerurlaub Sie noch ohne Risiko buchen können

Corona-FAQ
19.04.2020

Welchen Sommerurlaub Sie noch ohne Risiko buchen können

Die Strände im ägyptischen Hurghada sind eigentlich nicht für ihr naturnahe Weitläufigkeit bekannt. Derzeit sind sie aber menschenleer.
Foto: Marcel Lauck, dpa

Ohne triftigen Grund darf man derzeit nicht einmal die Wohnung verlassen. Wird im Sommer trotzdem ein Urlaub möglich sein? Worauf Sie achten müssen - auch wenn Sie schon gebucht haben.

Je länger die Ausgangsbeschränkungen gelten, desto größer wird das Fernweh vieler Menschen in Deutschland. Aber sind Reisen dieses Jahr überhaupt noch möglich? Was wird aus meinem gebuchten Flug? Macht es Sinn, derzeit überhaupt einen Urlaub zu buchen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Eines vorweg: Es gibt eine Möglichkeit, wie Sie einen Sommerurlaub praktisch ohne finanzielles Risiko buchen können. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Corona-Krise: Welche Lage erwarten Politiker für den Sommer?

Die optimistischsten Stimmen sprechen davon, dass man die Lage im Sommer noch nicht abschätzen könne. Bundesaußenminister Heiko Maas etwa will noch keine Prognose abgeben. "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann man keine Prognose darüber treffen, wie lange die Reisewarnung aufrechterhalten wird", sagte der SPD-Politiker. Immer häufiger werden aber skeptischere Stimmen laut. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen rät dazu, den Sommerurlaub erst später zu buchen.

"Die Wahrscheinlichkeit, dass Urlaub in anderen Ländern im Sommer so leicht möglich ist, schätze ich aus gegenwärtiger Sicht eher als unwahrscheinlich ein", sagt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. "Es ist wohl besser, Urlaub in Deutschland zu machen", sagte er der Bild. Aber klappt überhaupt das?

Ab wann kann man sicher sagen, ob Sommerurlaub möglich ist?

Das kann derzeit niemand sagen, weder zum Aus- noch zum Inland. Die Ministerpräsidenten haben sich darauf geeinigt, alle zwei Wochen die Lage zu bewerten und neue Beschlüsse zu fassen. Das ist das nächste Mal am 30. April der Fall. Aber es ist unwahrscheinlich, dass zu dem Zeitpunkt bereits etwas über Reisen im Juli oder August bekanntgegeben wird - zu viele drängendere Probleme stehen noch an. Wer Sicherheit will, wird wohl "Last Minute" buchen müssen.

 

Kann ich jetzt noch einen Sommerurlaub buchen?

Grundsätzlich kann man das natürlich - Online-Portale oder Vergleichsseiten sind immer noch voll von Angeboten. Verbraucherschützer raten aber dringend davon ab, diese in Anspruch zu nehmen. Noch ist ja nicht klar, wann welche Länder wieder bereist werden können. Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk rät: "Abwarten und nichts Neues buchen, weil nicht absehbar ist, wann man wieder ohne Angst reisen kann."

Ich habe bereits gebucht. Sollte ich stornieren?

Hier müssen Verbraucher abwägen. Wer jetzt eine Reise von sich aus storniert, könnte auf Stornogebühren sitzen bleiben. Denn womöglich wird die gebuchte Reise etwa im Sommer doch möglich sein. "Ich rate davon ab, jetzt zu stornieren", sagt Fischer-Volk. Wer weiterhin verreisen will, falls das möglich ist, erfährt dann aber im Zweifel erst kurzfristig, ob die Reise tatsächlich stattfindet.

Wer seine Reise wegen der Pandemie dagegen gar nicht mehr antreten möchte, aber nun einfach abwartet, ohne zu stornieren, der läuft Gefahr, dass sich die Stornoentgelte für ihn erhöhen. Das gilt, falls zum Reisezeitpunkt dann eben doch keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände mehr vorliegen. Nur diese berechtigen zum kostenlosen Rücktritt bei einer Pauschalreise.

Ähnliches gilt für Flüge: Meist ist es für Fluggäste ratsam, nicht selbst zu stornieren und bei einer Annullierung durch die Fluggesellschaft auf eine Rückzahlung des Geldes zu pochen - falls dies gewünscht ist.

Mein Reiseveranstalter bietet mir einen Gutschein an. Sollte ich den annehmen?

Grundsätzlich muss man diesen Gutschein nicht annehmen. Wird der Flug oder die Reise nicht mehr angeboten, haben Kunden einen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes. Im Einzelfall kann es aber Sinn machen, einen Gutschein anzunehmen. Etwa dann, wenn man im nächsten Jahr die gleiche Reise beim gleichen Veranstalter nachholen will und dieser einen Bonus anbietet. FTI bietet etwa einen 200-Euro-Bonus, AIDA legt zehn Prozent des Reisewerts oben drauf. Gutscheine können natürlich auch aus "Kulanz" angenommen werden, um die Fortexistenz des Unternehmens zu sichern.

Deutschland plant derzeit, Reiseveranstaltern das Recht zu geben, Erstattungen mit Gutscheinen durchzuführen. Dann müsste man Gutscheine annehmen und hätte nicht mehr die Wahl. Das soll die Existenz der Reiseanbieter sichern. Wer den Gutschein Ende 2021 nicht eingelöst habe, solle dann sein Geld zurückerhalten. Geplant ist eine europaweite Regelung. Die EU-Kommission reagierte aber zunächst skeptisch auf den Vorschlag. Zunächst bleibt es damit bei Freiwilligkeit - und dem grundsätzlichen Anspruch auf Geld.

Welches Risiko droht, wenn ich jetzt buche?

Differenzieren muss man wieder zwischen Flügen und Pauschalreisen. Kosten für Flüge werden erstattet, wenn sie annulliert werden und der Kunde nicht selbst storniert. Pauschalreisen müssen vom Anbieter selbst gecancelt werden, wenn eine Reisewarnung oder eine Einreisebeschränkung gilt. Dann bekommt der Kunde automatisch sein Geld zurück. Wer Hotel und Flug gemeinsam bucht, fährt also sicherer.

Allerding droht immer das Risiko der Insolvenz. Kann ein Anbieter nicht mehr zahlen, erhält der Kunde, der in Vorleistung gegangen ist, regelmäßig nicht den vollen Preis zurück. Die Tourismusbranche warnt bereits vor einer Pleitewelle.

Etwas anderes gilt für Unterkünfte mit kulanten Storno-Optionen. So ist es oft möglich, den Aufenthalt noch bis einen Tag vor Anreise kostenlos zu stornieren - dafür zahlt man etwas mehr. Wer plant, mit dem eigenen Auto anzureisen, geht in diesem Fall praktisch kein finanzielles Risiko ein. Auch bei solch einer Reise sollte man wieder nicht in Vorleistung gehen - sonst droht wieder das Insolvenzrisiko.

Wie sieht es mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern aus?

Wer eine Ferienunterkunft bucht, schließt einen Beherbergungsvertrag ab, der ohne besondere Gründe nicht einfach gekündigt werden kann. Anders sieht es aus, wenn die touristische Vermietung wie im Moment behördlich komplett untersagt ist oder die Gefährdungslage durch Corona vom RKI als hoch eingestuft wird.

"In diesem Fall kann der Gast aus unserer Sicht kostenfrei stornieren", teilt der Deutsche Ferienhausverband mit. Das gilt aber immer nur für die Zeit der behördlichen Einschränkungen. "Wenn ein Gast eine Buchung für einen späteren Reisezeitpunkt stornieren möchte, für den noch keine Beschränkung vorliegt, kann er zu den regulären Stornobedingungen zurücktreten." Sprich: Es fallen die in den AGB ausgewiesenen Stornogebühren an.

Die Verschiebung eines Aufenthalt sei eine Kulanzentscheidung des Gastgebers, so der Verband. "Aufgrund der Ausnahmesituation zeigen sich viele Gastgeber kulant und bieten an, kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen."

Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?

Grundsätzlich nicht. Die meisten dieser Versicherungen greifen nur, wenn der Reisende persönlich verhindert ist - etwa aus Krankheit, Arbeitslosigkeit oder wegen des Todes eines nahen Verwandten. Gründe, die nicht in der Person des Versicherten liegen, wie Reisewarnungen, Pandemien oder die Angst, sich im Urlaub anzustecken, akzeptieren die meisten Versicherer nicht. Aber: Es gilt immer, was konkret vertraglich mit der Versicherung vereinbart wurde. Sichert diese den Fall einer Pandemie ab, dann muss sie auch zahlen. Es lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag. (mst- mit Material von dpa/tmn)

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