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  3. Konfliktlösung: Wenn es Streit gibt: Erst zum Schlichter statt zum Richter

Konfliktlösung
29.09.2020

Wenn es Streit gibt: Erst zum Schlichter statt zum Richter

Nicht jeder Streit muss gleich vor Gericht ausgefochten werden: Mediatoren und Schlichter können oft genauso vermitteln.
Foto: Photographee.eu, stock.adobe.com

Ob Ärger in der Arbeit oder mit dem Nachbarn: Die Alternative zum Gerichtsprozess ist eine Streitbeilegung mithilfe eines Mediators. Wie funktioniert das? Und was kostet es?

Die Hunde des Nachbarn bellen die halbe Nacht. Die Versicherung will für einen Schaden nicht zahlen. Der Arbeitgeber bewilligt den lange angemeldeten Urlaub nun doch nicht. In solchen Fällen kann man schon mal darüber nachdenken, die Gegenseite zu verklagen. Doch ein Gerichtsverfahren kann Jahre dauern, der Ausgang ist ungewiss und die Kosten können hoch sein. Hinzu kommt der persönliche Aspekt: Mit dem Nachbarn oder Vorgesetzten muss man auch danach noch umgehen können – was schwer ist, wenn nach einem Urteil eine Seite als Gewinner und die andere als Verlierer dasteht.

Einen Ausweg bietet die außergerichtliche Streitbeilegung, berichtet die Zeitschrift Finanztest. "Gerade bei Streit im persönlichen Umfeld haben außergerichtliche Verfahren den Vorteil, Konflikte gütlich und langfristig beizulegen", erklärt Redakteur Michael Sittig. Für Privatleute bieten sich Schlichter wie Schiedsleute, Mediatoren oder Schlichtungsstellen an. Sittig: "Sie führen günstiger und schneller zu einer Lösung als Gerichtsprozesse." Bei Ärger zwischen Unternehmen kann die Konfliktlösung über private Schiedsgerichte Vorteile bieten. Warum eine außergerichtliche Streitbeilegung sinnvoll sein kann und wie sie konkret funktioniert.

Welche Vorteile bieten außergerichtliche Verfahren?

Ein Gerichtsverfahren ist oft teuer, und so ein Prozess kann sich über Jahre hinziehen. Bis dahin ist das Ergebnis offen – was unangenehm ist, weil sich der Streit zwischen Nachbarn, Erben, Mietern und Vermietern oder in Trennung lebenden Ehepartnern dann ewig hinziehen kann. Eine außergerichtliche Streitbeilegung bietet einen zügigeren Ausweg aus einem Konflikt. Und was vor allem wichtig ist: Im Vordergrund steht eine Lösung des Problems und kein Urteil. "Die Beteiligten hinterlassen keine verbrannte Erde, sondern kommen auf Augenhöhe zusammen, vor allem bei einer Einigung", so Ulrike Gantenberg, Vorsitzende des Ausschusses Außergerichtliche Konfliktbeilegung im Deutschen Anwaltverein. So können sie später wieder gut miteinander leben, arbeiten oder wohnen.

Welche Formen von außergerichtlichen Verfahren gibt es?

Es gibt Mediationsverfahren, bei denen professionell ausgebildete Schlichter – die Mediatoren – Streitgespräche moderieren und die Konfliktparteien zu einer gütlichen Lösung anleiten. Verbraucherschlichtungsstellen lösen vor allem Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Und vor Schiedsgerichten treffen meist Unternehmen aufeinander – hier treffen Schiedsrichter eine Entscheidung, die wie ein Urteil wirkt. Das Ziel ist jeweils das gleiche: die unbürokratische, schnelle Lösung von Konflikten.

Wie funktioniert eine Mediation?

Bei einem Mediationsverfahren liegt die Verantwortung für die Lösung eines Streits bei den Konfliktparteien – dabei unterstützt sie ein Mediator, indem er das Verfahren begleitet und als neutraler Dritter moderiert. Ziel ist es, einen Kompromiss zu finden, mit dem alle Seiten leben können. Voraussetzung dafür: "Alle Beteiligten müssen es wollen und bereit sein, sich vertrauensvoll auf das Verfahren einzulassen", erklärt Rechtsanwältin Gantenberg. Der Mediator führt zunächst getrennte Gespräche mit den Parteien und macht sich ein Bild von der Lage. Dann setzt er sich mit den Parteien an einen Tisch und sorgt dafür, dass die Beteiligten eine gemeinsame, konstruktive Gesprächsebene finden. In der Regel bleibt es nicht bei einer Sitzung, am Ende des Verfahrens steht ein Lösungsvorschlag. Im Unterschied dazu erfolgt ein Verfahren bei einer Schlichtungsstelle meist schriftlich und endet mit einem Schlichterspruch.

Mediations- oder Schlichtungsverfahren können als Alternative zu gerichtlichen Einigungen dienen.
Foto: aireye/Westend61, dpa (Symbol)

Muss man bei solchen Verfahren mitmachen?

Die Teilnahme an Mediations- oder Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher komplett freiwillig. Sie können das Verfahren auch jederzeit abbrechen – der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bleibt offen. Unternehmen sind mitunter verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Das gilt etwa für Energieversorger, Fluggesellschaften oder Versicherungsunternehmen. "Für Verbraucher ist die unabhängige Schlichtung eine gute Alternative zum teuren Gerichtsverfahren", sagt Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Streitigkeiten mit Unternehmen lassen sich auf diese Weise meist schneller, unbürokratischer und günstiger klären." Bei Schiedsgerichtsverfahren wurde meist im Vorfeld mit Vertragsschluss zwischen den Parteien festgelegt, dass Streitigkeiten auf diesem Weg geklärt werden sollen und das Urteil von beiden Seiten anerkannt werden muss. Hier ist die Teilnahme dann auch verpflichtend.

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Ein Mediator kostet pro Stunde durchschnittlich um die 150 Euro, der Stundensatz kann aber auch höher sein. Die Kosten können sich die Konfliktparteien teilen oder dies auch anders festlegen – man sollte sich nur im Vorfeld darauf verständigen, um nicht gleich den nächsten Streit auszulösen. Schlichtungsstellen und Schiedspersonen sind meist günstiger. Hier fallen je nach Bundesland zwischen 50 und 100 Euro Gebühren an, manchmal werden die Kosten auch von den Verbänden getragen, die die Schlichtungsstelle ins Leben gerufen haben. Das ist beispielsweise beim Ombudsmann der Versicherungswirtschaft der Fall. Für private Schiedsgerichte ist mitunter wie in ordentlichen Gerichtsverfahren auch der Streitwert ausschlaggebend. Aber diese kommen ja ohnehin und bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen zum Tragen.

Hören Sie dazu auch unseren Podcast mit Polizeireporter Klaus Utzni:

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