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Versicherung
08.05.2018

Wer bei Grillschäden haftet

Grillen gehört zum Sommer – es kann aber auch gefährlich werden.
Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

Sommer, Sonne, Grillen: Vor allem beim Grillen mit Brandbeschleunigern kann auch mal etwas schiefgehen. Diese Versicherungen springen bei Schäden ein.

Der Einsatz von Brandbeschleunigern beim Grillen ist gefährlich. Kommt es zu Schäden, weil jemand Spiritus auf die glühenden Kohlen gießt, muss der Verursacher haften. Wichtig ist deshalb eine Privathaftpflichtversicherung, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Sie verhindert, dass die Person, die einen Schaden verursacht, mit ihrem Privatvermögen für die Folgekosten aufkommen muss. 

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden aber nur, wenn einer Person ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Kann kein Schuldiger ermitteln werden, bleiben die Geschädigten unter Umständen auf dem Schaden sitzen. Man sollte daher mit eigenen Versicherungen vorsorgen, um sich und sein Eigentum abzusichern.

Die Hausratversicherung deckt beispielsweise auch durch Brand verursachte Schäden an eigenen Möbeln und Kleidungsstücken ab. Sie übernimmt den Schaden zum Neuwert. Kann man aufgrund einer Verletzung seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei unfallbedingter bleibender Invalidität leistet eine private Unfallversicherung.

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