Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Ratgeber: Wissen Sie, wie Erste Hilfe geht?

Ratgeber
12.08.2016

Wissen Sie, wie Erste Hilfe geht?

Die Kampagne „Ein Leben Retten“ vermittelt drei einfache Anweisungen, mit denen Erste Hilfe leichter im Gedächtnis bleibt: Prüfen, Rufen, Drücken.
Foto: Annette Zoepf

Vielen Deutschen wissen nicht, wie Erste Hilfe geht. Für Experten ist es der schlimmste Fehler, im Notfall untätig zu bleiben. Eine Anleitung zum Lebenretten.

Bewegungslos liegt ein Mann auf der Straße. Keiner weiß, wie lange schon. Passanten sind wie versteinert, wissen nicht, was zu tun ist. Ein plötzlicher Herzstillstand gehört in Deutschland zu den häufigsten Todesursachen. Im Durchschnitt leitet nur in jedem dritten Fall ein Laie die Wiederbelebung ein. Die jüngsten Zahlen der Eureca-One-Studie wurden dazu im Juni veröffentlicht. Rettungskräfte klagen schon lange, dass es massiven Nachholbedarf zum Thema Erste Hilfe und Wiederbelebung gibt. Kampagnen und Schulkurse sollen künftig besser aufklären.

Was müssen Ersthelfer beachten? Die wichtigsten Antworten zum Thema Erste Hilfe und Wiederbelebung.

Können Ersthelfer bei der Versorgung Fehler machen?

„Nein“, sagt die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, kurz DGAI: „Der einzige Fehler ist, nichts zu tun.“ Die Überlebenschancen eines Patienten würden sich verdoppeln bis verdreifachen, wenn ein Ersthelfer mit der Wiederbelebung direkt beginnt.

Gibt es eine einprägsame Formel für erfolgreiche Wiederbelebung?

Die DGAI hat in der Kampagne „Ein Leben Retten“ drei Worte verankert: Prüfen – Rufen – Drücken. In dieser Reihenfolge soll der Ersthelfer den Patienten versorgen.

Prüfen – was genau muss festgestellt werden?

Wer eine Person am Boden liegend vorfindet, der prüft, ob sie ansprechbar ist und auf Fragen reagiert. Ist das nicht der Fall, sollte festgestellt werden, ob sie atmet. Das erkennen ausgebildete Ersthelfer entweder am Brustkorb, der sich hebt und senkt, oder an einem Atemgeräusch.

Rufen – welche Notrufnummern kann ich wählen?

Wer zuerst an der Unfallstelle eintrifft, wählt die Notrufnummer 112. Wenn noch weitere Personen in der Nähe sind, können auch diese gebeten werden, einen Notruf abzusetzen.

Drücken – wie gelingt es, den Herzschlag zu stimulieren?

Fließt kein Blut mehr durch die Adern, wird nach kurzer Zeit die Hirnfunktion beeinträchtigt. Die Folge ist Bewusstlosigkeit. Bereits nach nur fünf bis sieben Minuten können die Opfer irreversible Schäden davontragen.

Wie funktioniert die Herz-Druck-Massage?

Der Ersthelfer kniet sich neben den Bewusstlosen, etwa auf Höhe des Brustkorbes. Ein Handballen wird auf der Mitte der Brust positioniert, der andere wird auf diese Hand gelegt. Gedrückt wird dann mit ausgestreckten Armen. Das Deutsche Rote Kreuz rät, in etwa so viel Druck aufzubringen, dass sich der Brustkorb gut fünf Zentimeter senkt. Diese Bewegung soll gut 100-mal pro Minute wiederholt werden.

Erste Hilfe: Gibt es Tipps für die Herz-Druck-Massage?

Es gibt so etwas wie Eselsbrücken, die im Notfall helfen können. So wird bei Erste-Hilfe-Kursen oft der Disko-Hit „Staying Alive“ von den Bee-Gees gespielt. Die angehenden Erstretter drücken nach dem Takt des Stückes auf den Brustkorb.

Wann bringe ich eine Person in die stabile Seitenlage?

Sollte eine Person atmen, aber noch nicht wieder bei Bewusstsein sein, wird sie in die stabile Seitenlage gebracht. Bis der Rettungsdienst eintrifft, sollte der Mund geöffnet und die Atmung regelmäßig kontrolliert werden. Um zu verhindern, dass die Zunge in den Rachen rutscht, wird der Kopf vorsichtig nach hinten überstreckt.

Herz-Lungen-Massage? Mund-zu-Mund-Beatmung? Oder doch beides?

Jan-Thorsten Gräsner von der Uniklinik Schleswig-Holstein sagt, zunächst „ist Drücken Pflicht“. Doch wenn ein Opfer über längere Zeit nicht geatmet hat, ist für die Sauerstoffversorgung auch die Mund-zu-Mund-Beatmung wichtig. Nach 30-mal Drücken sollten zwei Atemstöße folgen. Noch größer sind die Chancen zu retten, wenn ein Defibrillator zur Verfügung steht. An immer mehr öffentlichen Plätzen ist inzwischen ein solches Gerät verfügbar.

Drohen rechtliche Folgen, wenn ich bei der Druck-Massage dem Verunglückten eine Rippe breche?

Nein. Nur wer sich weigert, einem Verunglückten zu helfen, kann bestraft werden. Helfen beginnt bereits mit dem Absetzen eines Notrufs. Für unterlassene Hilfeleistung sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft vor.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.