Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Selfie-Stick: Worauf man im Urlaub beim Selfie achten sollten

Selfie-Stick
12.05.2016

Worauf man im Urlaub beim Selfie achten sollten

Urlaubserlebnisse sofort mit anderen teilen: Ein Reisender fotografiert sich mit einem Selfie-Stick. Aber ist das auch überall erlaubt?
Foto: Gioia Forster/dpa

Im Urlaub ein Selfie machen oder den Selfie-Stick nutzen. Ist das immer und überall erlaubt? Eine Reiseexpertin erklärt, worauf man bei diesen Urlaubsfotos achten sollte.

Spanien. Sonne. Strand. Schnell das Smartphone gezückt und erst einmal ein Selfie machen. Im Hintergrund sind ein paar fremde Menschen zu sehen. Macht doch nix. Doch so einfach ist das nicht. Generell sollten Touristen im Urlaub nicht überall drauf los knipsen. Sonst kann es schnell passieren, dass die Bildrechte von Dritten verletzt werden.

Es empfiehlt sich daher, gut erkennbare Menschen im Hintergrund um deren Erlaubnis zu fragen. Wer sich vor Sehenswürdigkeiten fotografieren möchte, sollte sich vorher über eventuelle Einschränkungen wie die sogenannte Panoramafreiheit informieren. "Ein Selfie mit dem Eiffelturm bei Nacht in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, ist zum Beispiel verboten", erklärt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung.

Selfie-Stick oft verboten, lieber erst informieren

Beim Fotografieren mit dem Selfie-Stick sollte immer auf die eigene Sicherheit geachtet werden. Sich nicht waghalsig auf jeder Felskante oder Aussichtsplattform selbst abzulichten, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Trotzdem kommt es immer wieder dabei zu gefährlichen, teils sogar tödlichen Unfällen.

Ferner halten immer mehr Museen die Stäbe für gefährlich – sowohl für die Kunstwerke als auch für die Besucher selbst. In Freizeitparks müssen Selfie-Fans ebenfalls häufig darauf verzichten, da die Stäbe in Fahrattraktionen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Und bei einigen Sportveranstaltungen wie dem Grand-Slam-Tennisturnier sind Selfie-Sticks ohnehin tabu. Die Expertin rät daher sich am besten immer vor Ort zu informieren, ob die Sticks erlaubt sind oder nicht. ded

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.