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Protesttag
14.06.2023

Apotheken-Streik: Was passiert am Protesttag?

Am 14. Juni findet in deutschen Apotheken ein Protesttag statt.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Am Mittwoch bleiben viele Apotheken in Deutschland geschlossen. Apotheker fühlen sich von der Bundesregierungen übergangen und wollen darauf aufmerksam machen.

Lieferengpässe, Personalnot und eine seit Jahren bestehende Unterfinanzierung – laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) übergeht die Bundesregierung immer wieder die Probleme der öffentlichen Apotheken in ihren Gesetzesvorhaben. Um das deutlich zu machen, findet im Juni ein Protesttag vieler deutscher Apotheken statt.

Wann findet der Apotheken-Protesttag statt?

Der Termin des Protesttages ist Mittwoch, der 14. Juni. An diesem Tag werden viele Apotheken in ganz Deutschland geschlossen bleiben, die der ABDA berichtet.

Apotheken-Protesttag: Gibt es an diesem Tag keine Medikamente?

Zwar bleiben am 14. Juni viele Apotheken in Deutschland geschlossen, trotzdem können aber auch an diesem Tag Medikamente bezogen werden. Es werden Notdienstapotheken öffnen.

Video: dpa

Warum protestieren Apotheken am 14. Juni?

Mit dem Protesttag reagieren die Apotheker auf gesundheitspolitische Entscheidungen der Bundesregierung. "Für unseren Berufsstand steht fest: Die Bundesregierung hat diesen Protesttag provoziert", erklärt die Präsidentin der ABDA, Gabriele Regina Overwiening. Die Bundesregierung übergehe in ihren Gesetzesvorhaben immer wieder die Probleme der öffentlichen Apotheken. Dadurch würde die Arzneimittelversorgung in Deutschland destabilisiert.

Die ABDA weise seit Monaten immer wieder in persönlichen Gesprächen, Interviews und PR-Kampagnen auf die Lage hin. "Anstatt die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln über die Apotheken vor Ort zu stabilisieren, wird sie geschwächt. Jeden Tag müssen Apotheken schließen", so Overwiening. Hochschulabsolventinnen und -absolventen könnten sich immer seltener vorstellen, sich selbstständig zu machen – vor allem, weil die wirtschaftliche Perspektive fehle.

"Trotz steigender Kosten und der Inflationsentwicklung haben die Apotheken in den vergangenen zehn Jahren keine Honoraranpassung erhalten. So kann es nicht weitergehen", fügt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), hinzu. Deshalb fordere er Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich am bundesweiten Protesttag zu beteiligen. Sie sollten mit Patientinnen und Patienten ins Gespräch kommen und erklären, warum der Protest der Apotheken die einzige Möglichkeit ist, sich gegenüber der Politik nachhaltig Gehör zu verschaffen. Hubmann fordert Apothekerinnen und Apotheker auf, am Protesttag auch mit Lokalpolitikerinnen und -politikern und mit den Medien zu sprechen.

Lesen Sie dazu auch

Protesttag: Was fordern Apotheker?

Die ABDA hat einen 10-Punkte-Forderungskatalog erstellt. Dieser beinhaltet folgende Punkte:

  • Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung: Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte "Fixum" (derzeit: 8,35 Euro netto) soll auf 12,00 Euro erhöht werden.
  • Regelung zur indexierten Erhöhung des Fixums: Dieses Fixum soll durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf.
  • Einführung einer zusätzlichen regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte: Diese Pauschale dient der Grundsicherung der Flächendeckung und soll für jede Betriebsstätte gleich hoch sein.
  • Handlungsfreiheit für Apotheken für die schnelle Patientenversorgung: Die größeren Entscheidungsfreiheiten ermöglichen eine schnelle Versorgung der Patientinnen und Patienten und vermeidet in deren Interesse gefährliche Therapieverzögerungen, insbesondere auch bei Lieferengpässen. Die verordnenden Ärzte werden von bürokratischem und zeitlichem Aufwand entlastet.
  • Reduzierung von Retaxationsverfahren auf das sachlich gebotene Maß: Vollständige Verweigerung der Bezahlung des Preises des abgegebenen Arzneimittels sollen verboten werden, wenn der/die Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde. Teiltretaxationen sind nicht ausgeschlossen, müssen aber auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Zuschlag (Fixum + drei Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis) ergibt. Formfehler, die der verordnende Arzt / die verordnende Ärztin verursacht hat, berechtigen nicht zu einer Retaxation.
  • Engpass-Ausgleich: Für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen soll ein angemessener finanzieller Ausgleich (Engpass-Ausgleich2) geschaffen werden.
  • Beseitigung der finanziellen Risiken aus dem Inkasso des Herstellerrabattes für die Krankenkassen: Für den Fall, dass die Apotheke bei Zahlungsunfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmers von diesem keinen Ausgleich für den an die Krankenkasse geleisteten Herstellerabschlag erhält, soll die Krankenkasse zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Herstellerrabattes verpflichtet werden.
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement: Es soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Vertragsärztinnen und -ärzte und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung (nicht nur wie bisher in Modellvorhaben wie ARMIN) bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können.
  • Einschränkung des Präqualifizierungsverfahrens: Die Apotheken sollen von der Notwendigkeit der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, soweit die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist.
  • Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau: Regulatorische Anforderungen, deren Zielsetzung entfallen oder anderweitig gewährleistet ist, sollen gestrichen werden.