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26.02.2018

Was Jung-Chefs über Betriebswagen wissen sollten

Alles was sie über einen Betriebswagen wissen müssen.
Foto: BMW/dpa-tmn

Ganz gleich ob man sich gerade mit seinem Sanitärunternehmen selbstständig gemacht oder eine Pizzabäckerei mit Lieferdienst eröffnet hat, ohne Betriebswagen geht es nicht.

Irgendwie muss der Kunde ja erreicht werden. Und ob das nun mit einem kleinen Smart ist oder dem klassischen Sprinter, Betriebswagen ist ein Betriebswagen. Und vor allem in Sachen Finanzen gilt es dabei einiges zu beachten. Was, das zeigt der folgende Artikel.

1. Muss es immer Diesel sein?

Firmenfahrzeuge, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, werden in unserer Region nur im städtischen Kurzstreckenbetrieb eingesetzt oder fahren nicht wirklich weit aufs Land hinaus. Der Diesel ist trotzdem nach wie vor Mittel der Wahl. Allerdings lohnen sich mittlerweile auch die Alternativen.

Es beginnt damit, dass die von der BRD ausgelobte E-Kaufprämie in Höhe von 2000 Euro für reine Elektrofahrzeuge auch Unternehmen zur Verfügung steht. Weiter geht es über die Kfz-Steuer, die für bis zum 31. Dezember 2020 erstzugelassene Autos für zehn Jahre ausgesetzt wird.

Vor allem wenn sich die Fahrten in einem 50- bis 75-Kilometer- Umkreis bewegen, und das ist, auf Augsburgs Straßennetz umgelegt, eine ganze Menge, sollte man die elektrische Variante zumindest nicht von vornherein abtun – die 100 bis 150 Kilometer bringen heutige Modelle selbst unter ungünstigsten Bedingungen. Gleiches gilt auch wenn der Wagen nicht dauerhaft bewegt wird und genug Zeit verbleibt, um die Batterien aufzuladen.

Allerdings: Für wen diese E-Vorteile nicht schlagkräftig genug sind, weil die Alltagsprobleme (noch) überwiegen, der sollte trotzdem nicht wieder sklavisch in Richtung Diesel blicken. Denn einerseits steht dessen Kraftstoff-Subventionierung aktuell auf der Kippe. Und andererseits entdecken immer mehr Autohersteller Erdgas als „dritte Kraft“ zwischen Diesel und Benzin und bieten so angetriebene Autos auch im Nutzfahrzeug-Segment an. Und Erdgas-Tankstellen gibt es mittlerweile in und um Augsburg genug.

2. Die Sache mit der Steuer

Firmenfahrzeuge wollen versteuert werden. Und gleich hier wirft, man kann es nicht anders bezeichnen, der Staat dem Unternehmer Steine vor die Füße. Denn die Unterscheidung zwischen der 1%-Regelung und der Fahrtenbuchmethode muss einerseits frühzeitig getroffen werden, kann aber andererseits während eines laufenden Jahres nicht gewechselt werden. Das ist besonders unter dem Aspekt ein Hindernis, dass bei frisch gegründeten Unternehmen oft keinerlei Erfahrungswerte hinsichtlich der prozentualen Verteilung der Fahrten bestehen.

Ob der Tatsache, dass sich die 1%-Regelung oft nur für sehr günstig angeschaffte Fahrzeuge finanziell lohnt und als einzigen weiteren Vorteil anführen kann, dass man durch sie keine Mehrarbeit hat, ist es daher ratsamer, mit der Fahrtenbuchmethode zu beginnen. Doch dann bitte gar nicht erst mit der berüchtigten „Zettelwirtschaft“ anfangen und stattdessen in ein elektronisches Fahrtenbuchsystem investieren. Hier zeichnet sich vor allem das Bornemann Logbook aus. Dabei handelt es sich um ein in Eigenregie per Plug & Play an den OBD-Stecker anschließbares Gerät samt Software, das gezielt für kleinere Unternehmen entworfen wurde, aber auch in einem größeren Umfeld funktioniert – eine gewonnene Ausschreibung bei der Deutschen Bahn beweist das.

Ein weiterer Vorteil gegenüber anderen Systemen ist die Tatsache, dass dieses Logbook von der KPMG geprüft wurde. Im Alltagsbetrieb wirkt sich positiv aus, dass der überwiegende Teil aller Dateneingaben vom System automatisch vorgenommen werden. Über einen Privatschalter kann die Aufzeichnung schon vor Fahrtbeginn unkenntlich gemacht werden und nach jeder Fahrt müssen nur innerhalb einer Frist von sieben Tagen einige zusätzliche Angaben zur Fahrt in den PC getippt werden. Unterm Strich lässt sich so das Steueraufkommen viel niedriger halten, obwohl der Arbeitsaufwand praktisch so gering ist wie bei der 1%-Methode – und das Logbook nebenbei auch noch bei der Übersicht über Fahrzeug-Wartungspläne und den Tankkosten behilflich ist.

3. Kaufen, leasen, oder…?

Doch schon lange bevor man sich um die Besteuerung sorgen muss, wird es notwendig, sich mit den Finanzen zu beschäftigen. Und zwar bei der Frage, in welcher Form der oder die Firmenwagen überhaupt angeschafft werden soll. Wie bei jedem Privatwagen so gibt es auch hier drei Möglichkeiten, die alle für sich ihre Vor- und Nachteile haben:

  1. Der Kauf hat den naheliegenden Vorteil, dass das Auto von Anfang an im Firmenbesitz ist. Es gibt keine Beschränkungen durch Dritte (etwa Laufleistung) und ebenso kann einem niemand vorschreiben, wann und vor allem durch wen man Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchführen lässt. Nach der AfA-Tabelle wird eine Nutzungsdauer von sechs Jahren angenommen, geltend gemacht werden können die laufenden Betriebskosten. Nachteilig wirkt sich vor allem aus, dass der Kauf direkt die Unternehmensliquidität mit einem großen Batzen belastet.
  2. Die Kreditfinanzierung hat prinzipiell ähnliche Vorteile wie der Kauf, zudem können die Zinsen für den Kredit von der Steuer abgezogen werden. Gleichsam belastet dieser Kauf aber eben die Firmenfinanzen, wenngleich in viel kleineren Häppchen, über einen längeren Zeitraum und hat damit auch negative Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote.
  3. Leasing ist gerade im Firmenfahrzeug-Segment sehr beliebt, weil es sich dabei prinzipiell nur um eine Vermietung mit erweiterten Rahmenkonditionen handelt und die Leasingraten zusätzlich zu den Betriebskosten vollständig abzugsfähig sind. Damit enden aber auch schon die Vorteile, denn durch das „Mieten“ muss man je nach Vertrag auch mit starken Einschränkungen leben. Das beginnt bei festgelegten Laufleistungen, bei deren Überschreitung scharfe Nachzahlungen drohen und zieht sich gerade in der Handwerksbranche bis zur Unmöglichkeit, für den Beruf vielleicht unabdingbare (dauerhafte) Einbauten im Fahrzeug vorzunehmen (etwa Regale).

Letzten Endes kommt es natürlich auf die Branche an, denn alle drei Optionen wirken sich je nach Firmenmodell unterschiedlich stark aus. Geht es um Vorzeigefahrzeuge, die schon für sich eine Werbung darstellen, kann der Austausch im kurzfristigen Turnus des Leasings durchaus ein gewaltiger Vorteil sein, weil immer ein vergleichsweise aktuelles Fahrzeug zur Verfügung steht. Sobald jedoch klar ist, dass das Firmenfahrzeug wirklich „hart arbeiten“ muss und dabei vermutlich auch einige Blessuren davontragen wird, wird Leasing immer unrentabler, weil es einen zwingt, entweder sämtliche Kleinstschäden teuer beheben zu lassen oder bei der Leasing-Abschlusskontrolle Strafzahlungen in Kauf zu nehmen – die übrigens auch dann anfallen, wenn der Vertrag aus unternehmerischen Gründen (nicht jedes frisch gegründete Unternehmen hält sich am Markt) aufgekündigt werden muss.

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