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Bürgergeld
25.03.2024

Bürgergeld: Wenn das Attest vom Arzt nicht reicht - Das kann das Amt fordern

Auch Bürgergeld-Empfänger brauchen bei durch Krankheit verpassten Terminen einen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Foto: Jens Büttner/dpa (Archivbild)

Egal ob verpasster Termin beim Jobcenter oder bei der Weiterbildung: Wer Bürgergeld-Empfänger ist und durch Krankheit einen Termin verpasst, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Doch manchmal reicht diese nicht mehr aus.

Arbeitnehmer kennen die Prozedur: Fehlt man wegen Krankheit an der Arbeit, muss man dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Ist man länger als drei Tage krank, braucht es bei den meisten Arbeitgebern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt - umgangssprachlich Attest oder gelber Schein genannt - welche die Krankheit bestätigt und aus der hervorgeht, wie lange der Mitarbeiter fehlen wird. Inzwischen übermitteln die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in elektronischer Form an die Arbeitgeber.

Für Menschen, die Bürgergeld beziehen und durch Krankheit einen Termin bei der Agentur für Arbeit verpassen, gilt die alte Regelung aber weiterhin. Laut Sozialgesetzbuch § 56 SGB II (Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit) müssen sie die "eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer" unverzüglich mitteilen. Vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wird dann eine "ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer" fällig. Der Betroffene muss dann selbst dafür sorgen, dass die AU beim Arbeitsamt ankommt.

Übrigens: Auch Bürgergeld-Empfängern steht ein Heizkostenzuschuss zu. 

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, als es in der Bescheinigung angegeben ist, muss der Betroffene der Agentur für Arbeit eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen. "Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird", steht es im Sozialgesetzbuch.

Bürgergeld: "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" samt Attest bei Arbeitsunfähigkeit

Soweit so gut. Aber was passiert, wenn ein Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit die Arbeitsunfähigkeit eines erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehers anzweifelt? Wie die Agentur für Arbeit in Augsburg auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt, kann auch eine sogenannte "Reiseunfähigkeitsbescheinigungen" oder "Wegeunfähigkeitsbescheinigungen" verlangen.

"Die klassische Krankmeldung (AUB) bestätigt zunächst einmal nur, dass die Kundin oder der Kunde krank ist. Durch die sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung attestiert uns der behandelnde Arzt, dass der Kunde oder die Kundin krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, den Weg, zum Beispiel in das Jobcenter, zurückzulegen", schreibt das Amt auf Anfrage. Diese Art von Bescheinigung werde im Einzelfall angefordert. Die Kosten für die Ausstellung können laut Amt in angemessenem Umfang übernommen werden. Die "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" sei aber nicht mit dem Gutachten durch den Medizinischen Dienst zu verwechseln und könne unabhängig von diesem Gutachten angefordert werden.

Laut Gesetz greifen beim Anzweifeln der Arbeitsunfähigkeit nämlich außerdem § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches des Sozialgesetzes.

Darin heißt es, die Krankenkassen seien verpflichtet, zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen. Der Medizinische Dienst soll Krankenkassen in allgemeinen Grundsatzfragen beraten, er führt aber auch Einzelfallbegutachtungen durch. 

Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit macht ein Gros der Arbeit des Medizinischen Dienstes aus. Im Jahr 2021 hat der Medizinische Dienst laut eigenen Angaben in 3.347.000 Fällen eine Beurteilung abgeben. In 1.410.000 ging es dabei um Krankenhausabrechnungen. Auf dem zweiten Platz folgten Begutachtungen zur Arbeitsunfähigkeit mit 814.000 Fällen. 

Zweifel an Arbeitsunfähigkeit - Wenn der gelbe Schein nicht mehr reicht

Doch wann bestehen überhaupt Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit? Auch das regelt das Sozialgesetzbuch klar. Zweifel können dann bestehen, wenn "Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist." 

Anhand dieser Formulierung im § 275 Absatz 1a des fünften Sozialgesetzbuches wird deutlich: Es liegt oft im Ermessen des Sachbearbeiters beziehungsweise der Agentur für Arbeit - beziehungsweise im Ermessen des Arbeitgebers - ob eine Arbeitsunfähigkeit "auffällig häufig" vorlag oder nicht. 

Verlangt die Agentur für Arbeit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, dann hat diese unverzüglich nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erfolgen. Aber: "Die Krankenkasse kann von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben", heißt es im Gesetz. 

Bürgergeld: Attest nicht abgegeben - Das sind die Sanktionen

Wer Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt und auch Atteste im Krankheitsfall zu spät oder gar nicht einreicht, begeht eine Pflichtverletzung und muss dann mit einer Leistungsminderung beim Bürgergeld rechnen. Bei einer ersten Pflichtverletzung wird laut der Agentur für Arbeit der Regelbedarf des Bürgergeld-Empfängers für einen Monat um 10 Prozent gekürzt. Bei einer zweiten Pflichtverletzung erfolgt eine Kürzung von 20 Prozent für zwei Monate und ab der dritten Pflichtverletzungen wird der Regelbedarf für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. 

"Weisen Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten nach oder stellt die Minderung eine außergewöhnliche Härte für Sie dar, erfolgt keine Minderung", schreibt die Agentur für Arbeit auf ihrer Website. 

Übrigens: Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld 2023 stehen bereits jetzt fest. Und welche Nebenkosten das Jobcenter übernimmt, ist ebenfalls klar geregelt.