Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Bürgergeld: Bürgergeld und Miete 2023: So viel übernimmt das Jobcenter in den größten Städten

Bürgergeld
01.12.2023

Bürgergeld und Miete 2023: So viel übernimmt das Jobcenter in den größten Städten

Die Obergrenzen für die Miete, die vom Jobcenter übernommen werden, hängen auch von der jeweiligen Stadt ab.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Wie hoch die Miete sein darf, damit das Jobcenter sie übernimmt, hängt davon ab, in welcher Stadt man wohnt. Wir haben Ihnen die Richtwerte für die zehn größten Städte Deutschlands herausgesucht.

Wer Bürgergeld bezieht, bekommt nicht nur monatlich das Geld auf's Konto überwiesen. Das Jobcenter übernimmt in der Regel auch die Miete. Allerdings kommt es darauf an, ob diese auch angemessen sind.

Dafür hat jede Stadt gewisse Obergrenzen oder Richtwerte, die als angemessene Wohnkosten angesehen werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Bruttokaltmiete. Das sind die Kosten für die reine Miete sowie die Betriebskosten. Heizkosten sind darin nicht enthalten.

Und je nach Stadt unterscheiden sich die Höhen der angemessenen Mieten, die vom Jobcenter übernommen werden. Wie hoch die Miete tatsächlich sein darf, hängt jedoch vom individuellen Fall ab und sollte mit dem Jobcenter abgeklärt werden, noch bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.

In diesem Artikel finden Sie die aktuellen Richtwerte und Obergrenzen der zehn größten deutschen Städte (gemessen an der Einwohnerzahl).

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Berlin

Die Hauptstadt liegt an der Spitze der Einwohnerzahlen: rund 3,67 Millionen Menschen lebten 2021 in Berlin.

Das Jobcenter Berlin Mitte gibt auf seiner Website Auskunft über die Richtwerte der "AV Wohnen" bei der Bruttokaltmiete für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 449,00 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 494,00 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 543,40 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 598,00 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 668,80 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 736,00 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 772,40 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 828,00 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 903,72 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 994,50 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 106,32 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 117,00 Euro.

Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen, bei denen Zuschläge auf diese Richtwerte gerechnet werden. Beispielsweise dann, wenn ansonsten Wohnungslosigkeit droht. Auskunft über die Kostenübernahme erhalten Betroffene beim jeweilig zuständigen Jobcenter.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Hamburg

Mit rund 1,89 Millionen Menschen ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands (Stand 2019). Auf der offiziellen Website der Hansestadt informiert das Sozialamt darüber, wie hoch die angemessenen Mieten für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger sind:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 543,00 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 659,40 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 780,00 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 938,15 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 1.272,60 Euro.
  • Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1.443,60 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 180,45 Euro.

Zudem weist die Stadt Hamburg darauf hin, dass sich die Grenze auch durch Zuschläge erhöhen kann. Diese hängen jedoch vom jeweiligen Stadtteil oder der jeweiligen Lebenssituation ab.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in München

München ist die drittgrößte Stadt des Landes - aber auch die teuerste. Deshalb übernimmt das Jobcenter hier vergleichsweise sehr hohe Kosten für die Miete bei leistungsberechtigten Sozialhilfeempfängern. Diese sind ebenfalls auf der offiziellen Website der Stadt München einsehbar:

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 781,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.005,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.184,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.444,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.784,00 Euro.
  • Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 2.014,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 285,00 Euro gewährt.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Köln

Auch in Köln übernimmt das Jobcenter die Miete für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger. Auf der Website des Jobcenters Köln können die Angemessenheitsgrenzen sowie mögliche Zuschläge eingesehen werden.

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 651,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 788,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 939,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 95 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.095,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 110 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.251,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 158,00 Euro gewährt.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Frankfurt am Main

Das Jobcenter in Frankfurt am Main teilt die angemessenen Mieten nochmal detaillierter ein. Je nach Wohnungsgröße und Baujahr des Hauses beziehungsweise der Wohnung unterscheidet sich dabei der Richtwert, den das Jobcenter übernimmt. Die Angemessenheitsgrenzen für die Stadt Frankfurt am Main sind im Detail auf der Website des Jobcenters einsehbar.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Stuttgart

Die Kesselstadt Stuttgart hat ebenfalls entsprechende Obergrenzen für die Miete erstellt. Dabei gibt es auch eine ungefähre Quadratmeterzahl zur Orientierung. Diese werden auf der Website der Stadt Stuttgart veröffentlicht.

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 45 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 566,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 670,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 780,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 923,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.045,00 Euro.
  • Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.300,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 162,50 Euro gewährt.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Düsseldorf

Mit rund 670 Tausend Einwohnern (Stand 2021) ist Düsseldorf auf Platz sieben der größten Städte in Deutschland. Auf der offiziellen Website der Stadt sind die Mietrichtwerte für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger dargestellt.

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 528,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 610,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 750,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 95 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 969,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 110 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.273,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 174,00 Euro gewährt.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Leipzig

In Leipzig sind die Mietrichtwerte nicht ganz so hoch, wie im Rest des Landes. Allerdings sind auch die Durchschnittsmieten in der sächsischen Stadt geringer als im Vergleich zu anderen Großstädten. Auf der Website der Stadt Leipzig sind folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete angegeben:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 345,79 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 450,00 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 586,63 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 671,44 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 753,54 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 79,33 Euro.

Übrigens: Wer Bürgergeld beziehen will und einen Minijob hat, muss bestimmte Regeln beachten. Dafür gibt es die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Dortmund

Auf Platz 9 der größten Städte Deutschlands liegt Dortmund. Das Jobcenter Dortmund gibt auf seiner Website Auskunft über die die Angemessenheitsgrenzen bei der Miete. Außerdem gibt es dort auch einen Mietpreisrechner. Das sind die Richtwerte für die Mieten für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 530,00 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 650,00 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 800,00 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 950,00 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 1.220,00 Euro.
  • Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1.300,00 Euro.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Essen

Mit Essen auf Platz zehn ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten Großstädten in der bundesweiten Top 10. Für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger informiert die Stadt auf ihrer Website, wie hoch die Miete in etwa ausfallen darf:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 435,00 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 547,95 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 680,00 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 819,85 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 971,30 Euro.
  • Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1.066,80 Euro.
  • Bei sieben Personen beträgt der Richtwert 1.155,70 Euro.
  • Bei acht Personen beträgt der Richtwert 1.226,40 Euro.
  • Bei neun Personen beträgt der Richtwert 1.264,50 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 84,30 Euro.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Konstanz 

Konstanz gehört zwar nicht zu den größten Städten Deutschlands – doch mit rund 85 Tausend Einwohnern ist es die größte Stadt am Bodensee. Auf der Website gibt das Jobcenter Auskunft, wie hoch die Mietobergrenzen in Konstanz und den umliegenden Orten sind. Für die Stadt Konstanz gelten folgende Mietobergrenzen:

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 45 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 533,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 654,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 786,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 921,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.066,00 Euro.
  • Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.220,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 154,00 Euro gewährt.