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Arbeitsschutz
20.09.2022

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Das gilt ab Herbst 2022

Ab Herbst gelten neue Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz.
Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

Ab dem 1. Oktober 2022 greift eine neue Arbeitsschutzverordnung. Diese klärt über einige Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz auf.

Im Sommer konnte man die Corona-Pandemie glatt vergessen, mit dem Herbst kommt der Ernst des Coronavirus aber wieder zurück. Das gilt auch für die Arbeitswelt. Durch die ansteckende Omikron-Variante und die Gegebenheiten ist ein Anstieg der Infektionszahlen zu erwarten. Menschen halten sich vermehrt in Innenräumen auf und das Virus fühlt sich bei kalten Temperaturen offenbar wohler. Anlässlich dieser Szenarien wurde nun eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgesetzt. Sie wird für den Herbst und den Winter 2022/23 gelten.

Neue Arbeitsschutzverordnung ab Herbst 2022

"Wir haben aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt und bereiten uns jetzt schon auf den Herbst und Winter vor. Deswegen haben wir uns auf eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung geeinigt, die den Anforderungen an den Arbeitsschutz im Betrieb unter pandemischen Bedingungen gerecht wird", erklärte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales. Es gelte weiterhin: "Wir behalten die Entwicklung sehr wachsam im Auge. Die neue Verordnung ermöglicht es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. So werden Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden."

Das Risiko, sich am Arbeitsplatz anzustecken, dürfte im Herbst und Winter steigen – wie im schlimmsten Fall auch das Risiko, von Langzeitfolgen betroffen zu sein. Daher kann Corona am Arbeitsplatz auch die Wirtschaft, kritische Infrastrukturen und das Gesundheitswesen belasten. Umsichtiges Verhalten und Schutzmaßnahmen sind in allen Lebensbereichen von Bedeutung, der Arbeitsplatz nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt daher auf bewährte Maßnahmen. Die neue Fassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nach einem Erlass des BMAS am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Es wird dann bis zum 7. April 2023 laufen.

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Video: dpa

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Maßnahmen für 2022 und 2023

  • Hygienekonzepte: Die bewährten Konzepte müssen weiterhin umgesetzt und an die jeweiligen Situationen angepasst werden.
  • Maßnahmen: Hygiene beachten, Abstand halten und immer wieder lüften.
  • Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt an Orten, an denen andere Maßnahmen nicht, oder nicht ausreichend, eingehalten werden können.
  • Homeoffice: Alle Arbeitgeber müssen prüfen, ob Homeoffice für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden und Testangebote angeboten werden können.
  • Kontakte vermeiden: Kontakte sind im alltäglichen Berufsleben, wenn möglich, einzuschränken. Räume sollen nicht von vielen Menschen gleichzeitig genutzt werden.
  • Pflichten des Arbeitgebers: Alle Arbeitgeber müssen die Angestellten weiterhin über Risiken rund um eine Corona-Infektion aufklären. Auch Informationen über die Möglichkeit einer Impfung während der Arbeitszeit müssen verpflichtend gegeben werden.

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