
Beklaut im Urlaub: Was jetzt zu tun ist

Ein Diebstahl kann die Urlaubsfreuden kräftig trüben. Vorbeugung ist daher wichtig - den Notruf zum Sperren der Bankkarten sollte man auf alle Fälle kennen.
Ein Tourist ist für Langfinger leichte Beute: Er ist meist von der ungewohnten Umgebung am Urlaubsort abgelenkt und trägt Wertsachen mit sich herum – von Bargeld über Schmuck und Smartphone bis zur neuen Digitalkamera. Und dann sind da natürlich noch die Reisedokumente, EC- und Kreditkarten, deren Verlust besonders ärgerlich ist. In den Urlaubshochburgen sind daher viele Diebe unterwegs. Wird man im Urlaub Opfer eines Diebstahls, ist es mit der Erholung schnell vorbei.
Um Ärger zu vermeiden, ist also Vorsicht angesagt. Zunächst einmal gilt, es möglichst gar nicht erst zu einem Diebstahl kommen zu lassen. Man sollte zum Beispiel immer den Safe im Hotelzimmer nutzen oder nach dem hoteleigenen, meist größeren Tresor fragen – dann haften zumindest in Deutschland und dem europäischen Ausland die Hoteliers für einen Verlust. Auch auf die Mitnahme größerer Mengen an Bargeld sollte man tunlichst verzichten. Laut Angaben der Initiative Euro Kartensysteme reicht es, 100 bis 200 Euro in bar dabei zu haben und ansonsten mit Girocard oder Kreditkarte zu bezahlen. „Im Ausland bietet es sich an, mit zwei Karten unterwegs zu sein“, rät Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Die Karten sollten Urlauber getrennt aufbewahren, damit sie bei einem Diebstahl noch die Möglichkeit haben, an Bares zu kommen.
Portemonnaie im Urlaub gestohlen: Sperr-Notruf für Bankkarten
Kommen die Zahlungskarten abhanden, ist es wichtig, sofort die Polizei einzuschalten. Denn wenn ein Dieb mit gestohlenen Karten auf Shopping-Tour ist, kommen die Banken und Kartenherausgeber nur dann für Schäden auf, wenn eine polizeiliche Anzeige vorliegt. Bis zur telefonischen Kartensperre haftet sowieso der Kunde selbst – erst danach haftet die Bank für weitere Schäden. Die Nummer für den Sperr-Notruf 116 116 kann aus Deutschland kostenfrei angerufen werden. Für Anrufer aus dem Ausland gibt es die Rufnummer +49 30 4050 4050. Um den Sperr-Anruf im Zweifelsfall beweisen zu können, solle man sich den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit des Gesprächs zu notieren.
Wenn etwas aus dem Hotelzimmer gestohlen wird, kommt in vielen Fällen die Hausratversicherung für den Schaden auf. Die in den meisten Policen enthaltene Außenversicherung greift nämlich bei Diebstahl von Hausrat aus verschlossenen Räumen. Das gilt für das Hotelzimmer und auch für verschlossene Spinde am Strand oder in Schwimmbädern genauso wie etwa bei Raubüberfällen. „Als Hausrat gilt auch im Urlaub alles, was Sie von zu Hause aus mitnehmen, wenn Sie verreisen“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Die Obergrenze der Erstattung liegt meist bei 10.000 Euro beziehungsweise zehn Prozent der Versicherungssumme. Voraussetzung ist zudem, dass der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde.
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Diebstahl im Urlaub: Wie sinnvoll sind Reisegepäckversicherungen?
Keine Chance auf Ersatz hat von vornherein, wer seine Wertsachen am Strand nur unter dem Handtuch versteckt: Dies zählt als einfacher Diebstahl, den die Hausratversicherung grundsätzlich nicht abdeckt. Auch wer Opfer eines Taschendiebstahls wird oder wem das Smartphone vom Tisch des Strandcafés geklaut wird, bleibt meist auf seinem Schaden sitzen. Die Reiseversicherer raten daher – nicht ganz uneigennützig – zum Abschluss von Reisegepäckversicherungen, von denen Verbraucherschützer allerdings alles andere als angetan sind. Der Grund, so BdV-Expertin Boss: Trotz eines recht hohen Beitrags würden die Policen nur ein geringes Maß an Schutz bieten. Damit die Versicherung im Fall eines Diebstahls tatsächlich zahle, müsse man schon so gut auf sein Gepäck aufpassen, dass ein Verlust nahezu unmöglich ist.
Wird das Smartphone gestohlen, schützen der PIN-Code und eine Displaysperre vor Missbrauch. Sicherheitsexperten raten zu einer Zahlenkombination oder einem Passwort, da die Mustersperre häufig durch Wischspuren auf dem Display erkannt werden kann. Vor dem Datenverlust durch Diebstahl oder auch Beschädigungen schützt die Sicherung von Fotos, Kontakten und Musikdateien bei Online-Speicherdiensten wie iCloud, Google Drive oder OneDrive. Außerdem ist das Aufspielen einer Ortungs-Software sinnvoll. Dadurch kann das Gerät im Falle eines Verlusts aufgespürt werden.
Ausweis im Urlaub geklaut: Botschaft oder Konsulat aufsuchen
Sind auch die Ausweispapiere weg, sollte man sich direkt zur deutschen Botschaft oder zum nächsten Konsulat aufmachen. Dort bekommt man einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“. Zeit und unnötigen Ärger können sich Bestohlene sparen, wenn sie vor Urlaubsbeginn Fotokopien von Ausweispapieren angefertigt haben und diese vorlegen können. Den Personalausweis, Kfz-Papiere und den Führerschein können aber nur die Behörden in Deutschland ersetzen. Die Rückreise mit dem Auto kann man aber trotzdem antreten – eine von der örtlichen Polizei ausgestellte Verlustbescheinigung reicht hier aus.
Bargeld von der Botschaft gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen – zurückgezahlt werden muss es immer. Für Hotel- und Krankenhausrechnungen kommen die deutschen Auslandsvertretungen nicht auf. Wer also im Urlaub ausgeraubt wurde und ohne jeden Cent Bargeld dasteht, muss sich etwas einfallen lassen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich zunächst an die Reiseleitung wenden. Bei vielen Veranstaltern ist es möglich, von Freunden oder Verwandten in der Heimat Geld auf ein Konto des Reiseanbieters überweisen zu lassen. Liegt eine Mail mit dem Überweisungsbeleg vor, wird das Geld von der Reiseleitung vor Ort in bar ausgezahlt. Meist wird dafür eine geringe Bearbeitungsgebühr fällig. Noch schneller geht es bei Geldtransfer-Dienstleistern wie Western Union oder Moneygram. Diese gibt es in praktisch jedem Land der Welt und sie ermöglichen Geldtransfers ohne Konto: Zahlt ein Bekannter oder Angehöriger das Geld in einer deutschen Filiale ein, kann es an einer vorher verabredeten Filiale am Urlaubsort gegen Vorlage des Ausweises abgeholt werden. Für den Transfer verlangen die Anbieter je nach Land Gebühren in Höhe von rund zehn Prozent des Überweisungsbetrages.
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