Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Explosionen auf Krim nach ukrainischen Angriff auf Hauptquartier der russischen Schwarzmeerflotte
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Rente: Doppelbesteuerung der Rente fällt weg: Diese Jahrgänge profitieren jetzt am meisten

Rente
19.09.2023

Doppelbesteuerung der Rente fällt weg: Diese Jahrgänge profitieren jetzt am meisten

Die Doppelbesteuerung der Rente soll eigentlich wegfallen. Trotzdem gibt es einige Jahrgänge, die deutlich mehr profitieren als andere.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Die Ampel-Regierung hat beschlossen, dass ab 2023 die Doppelbesteuerung der Rente vermieden werden soll. Welche Jahrgänge davon besonders profitieren - und welche nicht.

Die mögliche Doppelbesteuerung der Rente ist ein Thema, welches seit Jahren intensiv diskutiert wird. Bereits im Jahr 2002 musste die Besteuerung von Renten aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden. Das Gericht entschied damals, dass die Steuerregeln für Renten angepasst werden müssen, da es sonst zu einer absehbaren verfassungswidrigen Doppelbesteuerung von Renten kommen könnte.

Vor dem Urteil von 2002 wurden Renten in Deutschland nach dem sogenannten Ertragsanteilsverfahren besteuert. Das bedeutete, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente als Einkommen versteuert wurde, wobei dieser Prozentsatz vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn abhing. Dieses System führte jedoch zu Ungerechtigkeiten und wurde als nicht zukunftsfähig angesehen, insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung. Das Bundesverfassungsgericht erkannte diese Problematik und forderte daraufhin eine Neuregelung, die schließlich zur heutigen nachgelagerten Besteuerung führte.

Tatsächlich klagen jedoch viele Rentner in Deutschland darüber, dass sie Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, obwohl sie schon während ihrer Erwerbstätigkeit Steuern auf ihre Rentenbeiträge gezahlt haben. Dies soll in den kommenden Jahren ein Ende haben, obwohl die politische Debatte um die Doppelbesteuerung bereits seit 2016 geführt wird. Welche Jahrgänge profitieren können, lesen Sie hier.

Übrigens: Frauen, die sich ihr Leben lang um Haushalt und Familie gekümmert haben, können meist nur wenig Beiträge zahlen. Ihre Rente fällt meist niedriger aus. Um selbst 2000 Euro Rente zu erhalten müssen Sie schon heute ein entsprechend hohes Gehalt haben.

Rente 2023: Was ist die Doppelbesteuerung?

Laut dem Portal finanztip.de geht es bei der Besteuerung der Rente im Prinzip um zwei Zahlen. Dem steuerfreien Rentenzufluss, also dem gesamten steuerfreien Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung. Und versteuerten Rentenbeiträgen, der Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen - also die Beiträge, die nicht von der Steuer abgesetzt werden konnten.

Sollte der steuerfreie Rententeil geringer sein, als die versteuerten Rentenbeiträge, spricht man von einer Doppelbesteuerung, da man auf einen Teil der bereits versteuerten Rentenbeiträge erneut Steuern zahlt.

Doch warum ist die Doppelbesteuerung in Deutschland ein so großes Problem? Ein wichtiger Punkt ist, dass in Deutschland ab dem Jahr 2005 schrittweise eine Umstellung auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung erfolgte. Vorher wurden die Renteneinkünfte nur teilweise besteuert.

Ein bestimmter Prozentsatz der Rente war steuerfrei, während der verbleibende Teil der Rente steuerpflichtig war. Der steuerfreie Anteil der Rente richtete sich dabei nach dem Jahr des Rentenbeginns und je nach Rentenbeginn wurde ein bestimmter Prozentsatz der Rente als steuerfrei betrachtet. Der steuerfreie Anteil blieb dann während des gesamten Rentenbezugs gleich. Der steuerpflichtige Anteil hingegen wurde dann als zu versteuerndes Einkommen behandelt, wobei die üblichen Steuersätze- und Grenzen galten. 

Bei der nachgelagerten Besteuerung, die jetzt gilt, werden die Renteneinkünfte hingegen erst im Ruhestand komplett besteuert, währen der Erwerbstätigkeit können Rentenbeiträge aber steuermindernd abgesetzt werden. Die nachgelagerte Besteuerung und die Doppelbesteuerung stehen dadurch in direktem Zusammenhang, denn die Doppelbesteuerung tritt dann auf, wenn die Rentenbeiträge während der Erwerbstätigkeit schon einmal besteuert wurden und dann im Ruhestand noch einmal besteuert werden.

Doppelbesteuerung: Wer kann betroffen sein?

Der Bundesfinanzhof hat vier Gruppen ausgemacht, die am ehesten von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Diese sind:

  • Rentner, die erst seit kurzer Zeit Rente bekommen (seit etwa 2005)
  • Frühere Selbstständige, die nicht von Arbeitgeberzuschüssen bei den Rentenversicherungsbeiträgen profitieren konnten
  • Ledige Senioren, die keine Hinterbliebenenrente erhalten
  • Männer, da sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben als Frauen

Wer sein Arbeitsleben lang ausschließlich Arbeitnehmer war, ist tendenziell eher nicht von der Doppelbesteuerung betroffen. Selbstständige könnte es eher treffen, da diese sich ihre Altersvorsorge selbst aufbauen mussten und keine Zuschüsse von einem Arbeitgeber bekommen haben.

Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019 hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ob das gelingt, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen. Die Bundesregierung plant jedoch bereits weitere Maßnahmen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, da die bisherigen Maßnahmen als unzureichend angesehen werden.Seit 2023 zumindest können Erwerbstätige ihre Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen.

"Darüber hinaus hat die Bundesregierung beschlossen, den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils für Neurentner zu reduzieren. Ab 2023 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte ansteigen, was bedeutet, dass eine vollständige Besteuerung der Rente erst für Neurentner ab dem Jahr 2058 gelten wird.

Ab 2040: Ende der Doppelbesteuerung - Rente zu 100 Prozent versteuert

Gleichzeitig sollen mit einer Übergangsfrist bis 2040 Renten bis zu 100 Prozent steuerpflichtig werden. Damit soll der Übergang zur vollen Besteuerung der Rente geschaffen und Doppelbesteuerung vermieden werden. Unter Experten wird derzeit diskutiert, ob diese Übergangszeit bis ins Jahr 2060 gestreckt werden sollte. Ein Gesetz dazu gibt es allerdings noch nicht.

Der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente stieg von 2005 - in dem Jahr war der steuerpflichtige Rentenanteil bei 50 Prozent angesetzt - bis ins Jahr 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2005 kam Jahr für Jahr auf die Neurentner also eine Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils um zwei Prozent zu. Seit 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil laut der Deutschen Rentenversicherung pro Jahr nur noch um ein Prozent - womit man in 2040 bei 100-prozentiger Besteuerung angekommen wäre.

Wer also im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern. "Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen 'Rentenfreibetrag'. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt", schreibt die Deutsche Rentenversicherung.

Rente 2023: Aus für Doppelbesteuerung - Welche Jahrgänge profitieren

Für die Süddeutsche Zeitung hat Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe eine Fallstudie durchgeführt, welche die Steuervorteile der einzelnen Jahrgänge aufzeigt. Weil die jährliche Steigerung der Besteuerung zwischen 2040 und 2060 wie eingangs erwähnt noch nicht feststeht, hat er sich bei seinen Berechnungen einer geschätzten Steigerungsrate von 0,5 Prozent pro Jahr bedient.

Unter diesen Voraussetzungen profitieren von der Übergangszeit die Jahrgänge 1975 bis 1980 am meisten. Menschen, die im Jahr 1975 geboren wurden, können bei einem Durchschnittseinkommen mit einem Steuervorteil von 12.482 Euro und bei einem Spitzeneinkommen mit 23.522 Euro rechnen. Für den Jahrgang 1980 verhält es sich mit 9952 Euro (Durchschnittseinkommen) und 18.819 Euro (Spitzeneinkommen) Steuervorteil ähnlich. Am wenigsten profitieren die Jahrgänge 1960 und 1990. Sie haben bei Durchschnittseinkommen einen Steuervorteil von 1538 Euro (1960er) und 2800 Euro (1990er) beziehungsweise bei Spitzeneinkommen 2937 Euro (1960) und 5259 Euro (1990).

Die Süddeutsche Zeitung weist in ihrem Bericht allerdings darauf hin, dass man genau genommen nicht von einem "Steuervorteil" sprechen könne. Denn durch die Berechnung erfahren Steuerzahler jetzt nur, was sie ohne Eingreifen des Bundesfinanzhofs zu viel an den Staat bezahlt hätten.

Doppelbesteuerung sorgt im Sommer 2023 erneut für Unruhe im Bundestag - Reichen Maßnahmen nicht aus?

Obwohl bereits viel über das Thema Doppelbesteuerung geschrieben wurde und das Thema seit Jahren in der Politik diskutiert wird, ist noch keine Einigung bei diesem Streitthema in Sicht.

Ein neuer Gesetzentwurf sieht laut eines Berichts der Wirtschaftswoche im August vor, dass Rentner noch stärker steuerlich entlastet werden sollen als bisher geplant. Dies könnte auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und Kunden mit Basisrenten (auch Rüruprenten genannt) betreffen. Es sei festgestellt worden, dass die bisher geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um alle heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner wirksam vor einer Doppelbesteuerung zu schützen. Wie genau die neu angekündigte dritte Maßnahme aussehen soll, ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.

Laut der Wirtschaftswoche, sei im Juni auf der Tagesordnung des Bundestag-Finanzauschusses auf Antrag der CDU zudem der Punkt "Gutachten zur Übergangsregelung zur Doppelbesteuerung von Renten nach dem AltEinkG im Auftrag des BMF" aufgetaucht. In der Sitzung am 21. Juni sei das Thema aber aufgrund fehlender Zeit jedoch auf die nächste Sitzung verschoben worden. 

Worum es in dem Gutachten geht, ist derzeit noch unklar. Wie die WiWo schreibt, sei es Staatssrekretärin Katja Hessel (FDP) gewesen, die das Gutachten erstmals bei einer Verbandstagung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) e.V. am 12. Juni erwähnte. Man wolle „in diesem Jahr noch an den weiteren hierfür nötigen steuerlichen Stellschrauben drehen und Anpassungen umsetzen, unter anderem auch [den] im Koalitionsvertrag vereinbarten, langsameren Anstieg des Besteuerungsanteils“. Es gehe darum, „wie man auf der Ertragssteuerseite, im Falle dass dann der Rentenbezug eingetreten ist, hier gucken muss, dass wir die doppelte Besteuerung oder die Gefahr der Doppelbesteuerung vermeiden können."

Dies solle mit einem Stück weit automatisierten Verfahren geschehen. Das Gutachten – so die Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen – „ist im Hause und ist gerade ausgewertet worden und wir werden damit auch den zweiten Teil dieses Bausteins machen." 

Weder der genaue Inhalt des Gutachtens, noch die Auswirkungen auf die Besteuerung der Rente sind - Stand 9. August 2023 - jedoch bekannt. 

Was die eigene Rente angeht, sollte man sich schon früh darum kümmern, ob das Geld im Alter reicht. Das lässt sich nachprüfen. Eine private Altersvorsorge kann den Wohlstand im Alter sichern. Denkbar wäre das Konzept der sogenannten Bürgerrente.

Sollte das Geld trotzdem nicht reichen, können diverse Zuschüsse beantragt werden. Derzeit gibt es auch einen Härtefallfonds. Auch mit dem Rentenausweis kann Geld gespart werden. Außerdem können Rentner, die fit sind, 100 Euro Zuschlag pro Monat zur Rente bekommen.

Alle Personen, die die gewöhnliche Altersrente beziehen, können sich freuen, denn die Rente steigt 2023. In der Tabelle können Sie nachlesen, was das für Sie bedeutet.

Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen, denen Sie nicht glauben sollten. Zum Beispiel, dass die Rente automatisch ausbezahlt wird. Das ist nicht der Fall, denn die Rente muss immer beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt.

Außerdem sollten Sie als Rentner beachten, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Bis zu welcher Rentenhöhe Sie Steuern zahlen müssen, lässt sich ausrechnen. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.