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E-Autos und zwei weitere Antriebsgattungen parken kostenlos in Bayern

Elektrofahrzeuge

E-Autos und zwei weitere Antriebsgattungen parken kostenlos in Bayern

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    Elektroautos dürfen ab April in ganz Bayern gratis parken. Die neue Regelung gilt nicht nur für reine Stromer.
    Elektroautos dürfen ab April in ganz Bayern gratis parken. Die neue Regelung gilt nicht nur für reine Stromer. Foto: Hendrik Schmidt, dpa

    Bald können Fahrer von Elektroautos ihre Fahrzeuge bis zu drei Stunden kostenlos auf Bayerns öffentlichen Parkplätzen abstellen. Doch was steckt hinter dieser Neuerung und was sollten E-Auto-Besitzer beachten? Ein Überblick.

    Freistaat Bayern weitet kostenloses Parken für E-Autos aus

    Die Elektromobilität gilt als die Zukunft des motorisierten Verkehrs. Mit steuerlichen Anreizen, Parkvorteilen und weiteren Subventionen wie Kaufprämien möchte die Politik den Umstieg auf klimafreundlichere Antriebe fördern.

    Bayern geht mit einer neuen Regelung voran und erlässt ab April 2025 Parkgebühren für Fahrer von Elektrofahrzeugen – für begrenzte Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen.

    E-Autos, Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge parken gratis

    Die im Dezember 2024 beschlossene Regelung ist zunächst bis Ende 2026 und gilt ausschließlich für elektrifizierte Fahrzeuge, darunter reine Batterieelektroautos (BEV), Plug-in-Hybride (PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV). Verbrenner, die lediglich mit elektrischer Unterstützung fahren (Voll- und Mildhybride) sind nicht mit inbegriffen.

    Ziel sei es, so Innenminister Joachim Herrmann (CSU), die Nutzung elektrifizierter Fahrzeuge insbesondere in Städten attraktiver zu machen und gleichzeitig den Schadstoffausstoß zu verbessern. „Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm“, betonte Herrmann.

    Elektroautos parken kostenlos – Parkscheibe nicht vergessen

    Auch wenn die Parkplätze künftig für E-Autos kostenfrei sind, müssen Fahrer natürlich die Parkregeln einhalten. Wer die Gebührenbefreiung nutzen möchte, muss eine korrekt eingestellte Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen. Dadurch wird die Parkzeit auf maximal drei Stunden begrenzt.

    Wichtig zu wissen: Die neue Regelung gilt ausschließlich auf öffentlichen Parkplätzen. Wer sein Elektroauto auf einem privaten Stellplatz parkt – etwa in einem Parkhaus oder auf einem Parkbereich mit Schranke – muss weiterhin die regulären Kosten bezahlen. Auch bestehende Höchstparkzeiten bleiben bestehen.

    Mit dem Elektroauto kostenlos parken: Kritik vom Städtetag

    Die Neuerung könnte vielen E-Auto-Besitzern spürbare Vorteile bringen, insbesondere in großen Städten wie München oder Nürnberg, wo öffentliche Stellplätze knapp und teuer sind. Doch nicht jeder zeigt sich begeistert: Der bayerische Städtetag kritisiert, dass die Kommunen durch die neue Regelung weniger Einnahmen aus Parkgebühren erzielen und gleichzeitig ihren Gestaltungsspielraum verlieren. Auch in Augsburg profitieren E-Auto-Besitzer von der Parkregelung.

    Ein finanzieller Ausgleich für die betroffenen Städte und Gemeinden ist nicht vorgesehen. Damit könnten Kommunen Einnahmeverluste hinnehmen müssen, während sie gleichzeitig vor der Herausforderung stehen, die Verkehrswende vor Ort weiter umzusetzen – etwa durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos.

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