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Element Insurance ist pleite: Wie es mit dem Versicherungsschutz weitergeht

Insolvenzantrag

Element Insurance vorläufig pleite: Wie es mit dem Versicherungsschutz weitergeht

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    Die Element Insurance AG ist insolvent. Das hat für zahlreiche Versicherungsnehmer in Deutschland Konsequenzen.
    Die Element Insurance AG ist insolvent. Das hat für zahlreiche Versicherungsnehmer in Deutschland Konsequenzen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland blüht vielen Versicherungsnehmern eine Herausforderung, mitunter ist aufgrund einer Pleite sogar der Versicherungsschutz gefährdet. Nachdem die Element Insurance AG im Dezember 2024 ihre Überschuldung gemeldet hatte, stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun einen Insolvenzantrag.

    Damit befindet sich der Internetdienstleister seit Mitte Januar in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Für die Kunden des Versicherers – und das sind Hunderttausende in Deutschland – hat dies weitreichende Konsequenzen.

    Versicherer Element insolvent – Auswirkungen auf Versicherte

    Wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilt, sind insbesondere Ansprüche aus neu eingetretenen Schäden nicht mehr gesichert. Während des laufenden (vorläufigen) Insolvenzverfahrens werden keine Schadensregulierungen durchgeführt. Es ist nämlich fraglich, ob das Sicherungsvermögen ausreicht, um alle Forderungen vollständig zu decken. Im Ernstfall könnten Versicherungsnehmer den Angaben zufolge nur anteilig entschädigt werden.

    Bestehende Versicherungsverträge laufen vorerst weiter, jedoch können keine neuen Policen abgeschlossen werden. Element-Kunden sollten ihre Verträge umgehend prüfen und sich um einen alternativen Versicherungsschutz bemühen. „Es ist ratsam, eine vorläufige Deckungszusage bei einem anderen Anbieter einzuholen, insbesondere bei Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen, um weiterhin abgesichert zu sein“, betont Constantin Papaspyratos, Chefökonom des BdV.

    Auch die Stiftung Warentest empfiehlt, bei Versicherungen mit potenziell hohen Schadenssummen, wie bei einer Wohngebäudeversicherung, schnell zu handeln und sich anderweitig zu orientieren.

    Insolvenz der Element-Versicherung: Auch Augsburg ist betroffen

    Die Element Insurance AG ist auf Sach- und Unfallversicherungen spezialisiert, darüber hinaus gibt es Partnerschaften: Das Portfolio umfasst nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter anderem Fahrrad-, Hausrat-, Unfall-, Tier-, Kfz-Reparatur- und Smartphoneversicherungen. Das Unternehmen tritt daher nicht immer unter eigenem Namen auf und Verbraucher und Verbraucherinnen wissen oftmals nicht, dass der Risikoschutz seitens der Element-Versicherung besteht.

    In vielen Fällen wird Element lediglich in den Versicherungsbedingungen als Risikoträger aufgeführt, während der Vertragsabschluss über Kooperationspartner erfolgt. Zu den betroffenen Unternehmen gehören:

    • Auto Protect
    • asspario
    • Die Bayerische
    • direkt-AS
    • Friday
    • hepster
    • Manufaktur Augsburg
    • Panda
    • Schutzgarant

    Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, sollten Versicherungsnehmer und -nehmerinnen ihre Vertragsunterlagen genau prüfen.

    Element Insurance: Zukunft der Verträge aktuell ungewiss

    Worauf die Stiftung Warentest noch verweist: Die Insolvenz selbst gibt Kunden offenbar kein Sonderkündigungsrecht. Sie können jedoch prüfen, ob ihr Vertrag möglicherweise ein tägliches Kündigungsrecht vorsieht.

    Laut einer Mitteilung der BaFin wird derzeit geprüft, ob die Bestände an eine solvente Versicherungsgesellschaft übertragen werden können. Sollte dies nicht gelingen, enden die Versicherungsverträge innerhalb eines Monats nach der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch.

    Nach Angaben des zuständigen Insolvenzverwalters Friedemann Schade würde dieses Verfahren im Februar 2025 eingeleitet. „Alle Beteiligten sind daran interes­siert, für Kunden schnellstmöglich eine gute Lösung zu finden“, erklärte der Rechtsanwalt.

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    1 Kommentar
    Wolfgang Boeldt

    Es gibt Vertragsarten und Vertragspartner, da sollte man zum Hans, nicht zum Hänschen gehen.

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