Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Energie: Energiesparvorgaben treten in Kraft – eine Frage bleibt offen

Energie
02.09.2022

Energiesparvorgaben treten in Kraft – eine Frage bleibt offen

Werbetafeln sollen ab sofort zwischen 22 Uhr und 16 Uhr abgeschaltet werden. Das ist ein Teil der neuen Energiesparvorgaben.
Foto: Christoph Soeder, dpa

Ladentür zu, Werbetafeln aus: Der bayerische Handelsverband beurteilt die neuen Energiesparvorgaben positiv. Wie sie durchgesetzt werden sollen, bleibt aber offen.

Aus Sorge um mögliche Energie-Engpässe dreht die Regierung auch an kleinen Schrauben: Mit dem 1. September ist eine Reihe von Energiesparvorgaben in Kraft getreten, die den Verbrauch im nächsten halben Jahr drücken sollen. Es handle sich um eine „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“, heißt es im Text der Verordnung, den das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat. „Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.“ Zusammen mit weiteren Vorgaben, die vom 1. Oktober an gelten, soll laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden. Folgende Regeln gelten im Detail:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

  • Für öffentliche Gebäude gilt: Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen“ verrichten oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit, gilt eine Obergrenze von 18 Grad, für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Ausnahme: Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht. Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden, es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Außerdem wird die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

  • Für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft gilt: Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen. Es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.
  • Mit den neuen Vorgaben soll Energie gespart werden

  • Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe gilt: Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt. Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren – über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren. Beleuchtete Werbeanlagen – Schaufenster sind davon nicht betroffen – werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet. Vorausgesetzt, die Beleuchtung ist nicht zur Verkehrssicherheit nötig wie etwa an Bahnunterführungen. Ladentüren oder sonstige „Eingangssysteme“ zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen – außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.
  • Noch ist unklar, wie die Vorgaben kontrolliert werden sollen

  • Kontrolle: Ob und wie Städte und Kommunen die Regeln kontrollieren sollen, ist weiter unklar. „Das ist in der Verordnung nicht geregelt“, sagt Susanne Flügel, Pressesprecherin der Stadt Landsberg am Lech. So beurteilen es auch andere Städte und Kommunen. „Nachdem bisher keine konkreten gesetzlichen Vorschriften ergangen sind, ergibt sich nach derzeitigem Stand keine Zuständigkeit des Ordnungsamts“, teilt eine Sprecherin der Stadt Donauwörth mit. Vorerst wird also lediglich an die Verantwortung der Bürger appelliert.

  • Der bayerische Handelsverband äußerte sich positiv zu den Vorgaben. „Wir leisten unseren Beitrag“, sagte Sprecher Bernd Ohlmann. Anders als bei den Corona-Maßnahmen hätten Händlerinnen und Händler Verständnis und fänden die neuen Regelungen gut. Viele hätten auch vorher schon Strom gespart, sagt Ohlmann. Kritisch sei nur die Regel, Ladentüren verschlossen zu halten. Die Kundschaft könnte dadurch fälschlicherweise denken, das Geschäft sei geschlossen. Der Verband hat deshalb eine Kampagne entworfen. Plakate mit der Aufschrift „Tür zu, Geschäft offen“, sollen dem entgegenwirken. (dpa, kimi)

    Lesen Sie dazu auch
    Themen folgen

    Die Diskussion ist geschlossen.

    03.09.2022

    Von Friedrich E. 12:43 Uhr
    VON RAIMUND KAMM:
    "Beispiel: Wenn ein E-Auto einen Verbrauch von 17 kWh/100 km hat und ein Verbrennerauto einen Verbrauch von 7 l/100 km hat, ergibt dies 17 kWh zu 70 kWh. Denn ein Liter Benzin hat etwa ein Energiegehalt von 10 kWh."
    Da der Strom aber nicht in der Steckdose erzeugt wird, gibt es hier mehr zu beachten: Verluste im Kraftwerk, Verluste beim Transport, Verluste im Umspannwerk etc.<<

    Schwer falsch!

    1. Selbst wenn der Strom in einem fossilen Kraftwerk mit 40 % Wirkungsgrad erzeugt würde, wäre der Energieverbrauch des E-Autos mit 17 kWh/100 km wesentlich niedriger als der des Benzinautos mit 7 l/100 km. Rd. 42 kWh/100 km zu 70 kWh/100 km. Und mit jeder neuen PV- oder Windkraftanlage wird der Strommix besser.

    2. Auf dem Weg von der Ölquelle über den Tanker und die Raffienerie ist der Energieverlust größer als auf dem Weg vom Kraftwerk zum E-Auto.

    3. Umweltschützer installieren PV- und Windkraftanlagen und nutzen diesen 100 % Ökostrom für ihr E-Auto.

    Eine PN-Anlage mit 12 qm Modulfläche erzeugt so viel Strom, wie ein durchschnittliches E-Auto verbraucht. Eine moderne Windkraftanlage in Bayern versorgt 5.000 (!) E-Autos.

    In Bayern geht die Energiewende auch deswegen so langsam, weil regierende Politiker nicht aufklären und zu viele Unkundige falsche Behauptungen streuen.

    Raimund Kamm

    02.09.2022

    Habe gerade gelesen, Verbrenner verbrauchen im Vergleich mit Elektroautos ein Vielfaches an Energie. Rein nach den Gesetzen der Physik kann ich mir einen solchen Vorteil der Elektroautos nicht erklären:
    Meine letzte Physikstunde liegt zwar schon in etwa ein halbes Jahrhundert zurück, trotzdem meine ich mich zu erinnern, dass man Energie mit Kraft x Weg berechnet. Die Kraft ergibt sich dabei aus der Multiplikation von Masse (in kg) und der Beschleunigung (in m/s2).
    Als mögliche Erklärung für einen günstigeren Energieverbrauch beim Elektroauto sehe ich da nur eine evtl. geringere Masse. Zu meiner Überraschung lese ich aber unter volkswagen.de: „In der Regel sind E-Autos und Plug-in-Hybride aber tatsächlich schwerer als vergleichbare Benziner oder Diesel. Im Schnitt liegt der Unterschied bei etwa 300 Kilogramm.“

    02.09.2022


    Elektromotoren sind um ein Vielfaches effizienter als Verbrennungsmotoren. Ein Verbrennungsmotor setzt weniger als ein Drittel in Antriebsenergie um.

    Beispiel: Wenn ein E-Auto einen Verbrauch von 17 kWh/100 km hat und ein Verbrennerauto einen Verbrauch von 7 l/100 km hat, ergibt dies 17 kWh zu 70 kWh. Denn ein Liter Benzin hat etwa ein Energiegehalt von 10 kWh.

    Raimund Kamm

    02.09.2022

    Bei uns in der Familie wird zwar auch über die Anschaffung eines E-Autos nachgedacht. Trotzdem sollten die Kosten nicht schöngerechnet werden:
    Beim Verbrennungsmotor findet die Verbrennung während der Fahrt statt, bei E-Auto z. B. bei der Stromerzeugung im Kohlekraftwerk (Wirkungsgrad 30 bis 45 %). Dann kommen noch die Verluste beim Speichern und Laden hinzu.

    02.09.2022

    Herr Eimiller, da rechnet niemand etwas schön, das sind nun mal die Fakten.
    Beim Verbrenner entweicht der größteTeil der aufgewendeten Energie als Wärme, die Sie im besten Fall zum Heizen des Fahrzeugs nutzen können. Strom hat außerdem den großen Vorteil, dass er in naher Zukunft in großer Menge klimaneutral zur Verfügung stehen kann. Das wird beim Verbrenner niemals der Fall sein. Weiterhin ist die Technik des Verbrenners bis an die Grenzen des Machbaren ausgereizt, der Elektroantrieb, insbesondere die damit verbundene Speichertechnik hat noch enormes Potential.

    03.09.2022

    @Wolfgang L.
    Ja, wir müssen uns ums Klima sorgen und der Elektroantrieb ist sicher ein Teil der Lösung.
    Leider gehört zu den „Fakten“, dass aktuell auch Kohlekraftwerke zur Stromgewinnung im Einsatz sind. Wenn dann bei einer Grenzbetrachtung mit der Annahme gearbeitet wird, dass für jeden zusätzlich mit einem E-Auto gefahrene km eine entsprechende Menge Kohle im Kohlekraftwerk mehr verbrannt werden muss, dann hat eben der Elektroantrieb bei dieser Rechnung keinen positiven Effekt.
    Der „Autopapst“ Dudenhöffer sagte mal in einer Talkrunde, „es kommt immer darauf an, wie man rechnet“.

    03.09.2022

    VON RAIMUND KAMM:
    "Beispiel: Wenn ein E-Auto einen Verbrauch von 17 kWh/100 km hat und ein Verbrennerauto einen Verbrauch von 7 l/100 km hat, ergibt dies 17 kWh zu 70 kWh. Denn ein Liter Benzin hat etwa ein Energiegehalt von 10 kWh."

    Da der Strom aber nicht in der Steckdose erzeugt wird, gibt es hier mehr zu beachten: Verluste im Kraftwerk, Verluste beim Transport, Verluste im Umspannwerk etc.

    VON WOLFGANG L.
    Strom hat außerdem den großen Vorteil, dass er in naher Zukunft in großer Menge klimaneutral zur Verfügung stehen kann.

    Es kann auch in Zukunft der Fall sein das uns Alien Besuchen. Aktuell ist der Fall nachdem wir die Atomkraftwerke abschalten, Kohle und Gas verstromen.

    VON WOLFGANG L.
    Das wird beim Verbrenner niemals der Fall sein.
    Setzen Seches.
    https://de.wikipedia.org/wiki/E-Fuel
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCner_Wasserstoff

    Das Thema wurde nur nie gewollt weil sich damit weniger Geld verdienen lässt, wie man an den aktuellen Geschäftszahlen der Mineralölkonzerne aktuell sieht.


    Und Elektroautos sind wunderbar:
    https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/auslandsreport/Kongos-Kinder-zahlen-den-Preis-fuer-Elektroautos-article20448997.html
    https://www.sueddeutsche.de/auto/elektroautos-batterien-recycling-1.4218519
    https://www.dw.com/de/zunehmender-lithium-abbau-verst%C3%A4rkt-wassermangel-in-chiles-atacama-w%C3%BCste/a-52039450

    Der Rohstoff Abbau für die Akkus ist was wunderbares für die Umwelt, wird nur leider ausblendet ist ja nicht bei uns. Hier wird schon protestiert wenn ein Wald abgeholzt werden soll für den Tagebau.

    02.09.2022

    Ergänzend zu diesen Maßnahmen gehört ein Benutzungsverbot von Elektroautos in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Wenn schon, denn schon. Wir möchten doch Energie sparen oder...? •‿•

    02.09.2022

    Vermutlich meinen Sie "Ladeverbot".

    Doch das wäre unsinnig. Denn Verbrenner verbrauchen rd. 4 - 5-mal so viel Energie wie E-Autos.

    Raimund Kamm

    02.09.2022

    Diese Energieeinsparverordnung ist ein guter erster Schritt.

    Viele weitere können und sollten folgen: Tempolimit 120 auf Autobahnen, keien stromfressenden Schneekanonen im kommenden Winter, ...

    Raimund Kamm

    02.09.2022

    Das mit der Straßenbeleuchtung abschalten wäre mal einen Ansatz um zu sparen!
    Man hätte aber auch schon früher auf Solar - Straßenbeleuchtung setzen können dann wäre das bestimmt kein Thema gewesen und hätte sich auf Zeit längst bezahlt gemacht.
    Ist zu dem ja auch keine Weltneuheit, vieler Orts gibt es schon längst diese Art der Beleuchtung, selbst Parkscheinautomaten werden mit Solar betrieben.

    02.09.2022

    Wie wär es denn unter der Woche von Mitternacht bis 4 Uhr früh die Straßenbeleuchtung auszuschalten?

    03.09.2022

    Und wer übernimmt die Verantwortung, falls was passiert? Sie?
    Die Straßenbeleuchtung hat einen Grund, Sie können gerne Frauen (falls es in Ihrem Umfeld welche gibt) fragen wie sie das finden würden im dunklen nach Hause zu müssen.
    Außerdem gibt es Gründe warum Einbrecher das Winterhalbjahr bevorzugen.

    03.09.2022

    @Friedrich E.: genau an das dachte ich auch. Mal sehen ob der ganze Sparwahn nicht Risiken für Gesundheit und Sicherheit mit sich bringt. In 6 Monaten wissen wir mehr.

    03.09.2022

    @Friedrich E: Ich denke mal, dass die meisten Leute nach Mitternacht unter der Woche schon von der Spätschicht o.ä. daheim sind. Nachtschichten gehen meistens bis 6 Uhr früh, gibt aber sicher auch ausnahmen. Am Wochenende Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen bleibt das licht an.

    04.09.2022

    Bleiben immer noch genügend die in dem Zeit Bereich zur Arbeit müssen oder kommen.
    Bäcker, Mitarbeiter im Fast-Food-Bereich, Kinos, Gaststätten, Bars, Tankstellen, Kasinos, Bus/Straßenbahnfahrer etc.

    Wäre bestimmt Interessant zuzusehen wie die Feuerwehr in der Nacht um 2 Uhr zum Brand im dunklen ausrücken muss. Aber solange das Feuer brennt haben die Nachbarn wenigsten Licht.

    Ein bisschen über den Tellerrand hinaussehen wäre schon hilfreich.

    04.09.2022

    "Wäre bestimmt Interessant zuzusehen wie die Feuerwehr in der Nacht um 2 Uhr zum Brand im dunklen ausrücken muss"

    Ganz einfach: Indem sie das Licht an ihren Fahrzeugen anschalten. Mann, mann, mann…

    04.09.2022

    VON ROBERT M.
    Ganz einfach: Indem sie das Licht an ihren Fahrzeugen anschalten. Mann, mann, mann…

    Spricht jemand der täglich mit einem DLAK 23/12 im dunklen durch die Altstadt, Jakobervorstadt, Pfersee, Oberhausen fährt während rechts und links die Straßen zugeparkt sind.

    Licht einschalten hilft um die Sicht nach vorne zu haben aber nicht die 9,5m die hintendran hängen ohne Beleuchtung.

    04.09.2022

    Ein DLAK 23/12 ist hinten genauso breit wie vorne. Passt er vorne durch, passt er auch hinten.

    Mann, mann, mann...

    04.09.2022

    Beim geradeausfahren, bei Kurven entsteht ein Effekt namens Traktrix.
    Wäre mir neu wenn Augsburg nur aus einer geraden Straße besteht.

    04.09.2022

    Genau, und bei Stromausfall rückt die Feuerwehr nicht mehr aus.

    Mann, mann, mann…