
Energiepauschale: So können auch Rentner und Studenten die 300 Euro bekommen

Bei der Energiepauschale der Bundesregierung wurden die Rentner vergessen – so die Kritik. Allerdings können auch Rentner die 300 Euro kassieren. Wir zeigen, wie.
VonLukas von HoyerDas Entlastungspaket der Ampel-Regierung hat viel Zuspruch bekommen. Die Energiekosten steigen rapide und die Bundesregierung reagierte angemessen, so die Meinung vieler. Allerdings gab es auch Kritik an den Entlastungen – vor allem in Bezug auf die Energiepauschale. Kritische Stimmen kommen vor allem wegen der Art der Verteilung der Energiepauschale.
Energiepauschale schließt Rentner aus – aber stimmt das wirklich?
Die Energiepauschale beträgt 300 Euro und soll am 1. September an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber wird das Geld als Zuschuss auszahlen, Selbstständige können die Steuer-Vorauszahlung um den Betrag senken. Das Prinzip schließt rund 21 Millionen Rentner in Deutschland aus. Doch auch für sie steigen die Energiekosten. Das kritisieren Ökonomen, Sozialverbände und die Rentner selbst.
Begründet wurde der Schritt hauptsächlich mit den üppigen Erhöhungen der Renten, welche zum 1. Juli 2022 in Kraft treten. Allerdings spielt hierbei auch die Inflation mit, welche für höhere Preise sorgt. Da trifft es sich gut, dass Rentner unter Umständen doch die 300 Euro Energiepauschale bekommen können. Das funktioniert mit einem kleinen Trick.
Energiepauschale für Rentner: Mit diesem Trick funktioniert es
Tatsächlich können die Energiepauschale auch Rentner bekommen - und zwar dann, wenn sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das bestätigte nun das Bundesfinanzministerium gegenüber der Bild: "Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein", hieß es dem Bericht zufolge. "Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird."
Im ersten Moment mag es für viele Rentner nicht gerade verlockend klingen, wieder zu arbeiten. Allerdings ist der Aufwand mit einem kleinen Trick sehr gering. Um die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten, reicht theoretisch nämlich schon eine einzige Arbeitsstunde. Laut dem Finanzministerium ist es nämlich ausreichend, eine "ernsthafte" Beschäftigung nur einen Tag lang auszuüben. Der Regierungsentwurf sieht die Pauschale für "alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale - sowohl die 450-Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte - unabhängig von der genauen Art der Besteuerung" vor.
Wenn ein Rentner also einen einzigen Arbeitstag in einer geringfügigen Beschäftigung bis zur Auszahlung leistet, dann bekommt er auch die 300 Euro. Um es auf die Spitze zu treiben: Wer einmal eine Stunde lang auf seinen Enkel aufpasst und dafür im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zwölf Euro kassiert, der hat sich für die Energiepauschale qualifiziert. Ein Stundenlohn von 312 Euro, nicht schlecht.
Können auch Studenten die Energiepauschale erhalten?
Neben den Rentnern schienen auch die Studentinnen und Studenten bei der Energiepauschale leer auszugehen. Allerdings können sie sich des gleichen Tricks bedienen, wie es bei den Rentnern der Fall ist. Minijobs sind unter den Studierenden sehr verbreitet, weswegen sich die meisten wohl über zusätzliche 300 Euro im September freuen können.