Suche nach dem Ursprungsland: Wie man die Herkunft unserer Lebensmittel erkennt
Ein Ei hat einen Aufdruck, bei losem Obst und Gemüse verraten Schilder im Supermarkt die Herkunft. Bei verarbeiteten Lebensmitteln wird es schon schwieriger.
Wer wissen will, wo seine Lebensmittel herkommen, wird nicht immer fündig. Zwar gibt es für viele Produkte eine gesetzliche Pflicht zur Angabe der Herkunft, aber das trifft nicht auf alle zu. Und nicht immer sind die Herkunftsangaben eindeutig.
Bei den meisten Obst- und Gemüseprodukten ist eine Angabe zur Herkunft erforderlich. Die steht bei loser Ware auf Schildern in der Nähe der Produkte, bei abgepackter auf der Verpackung. So erfährt man, dass die Heidelbeeren aus Chile, die Möhren aus Deutschland und die Gurken aus Spanien stammen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel Früh- und Speisekartoffeln, frische Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse oder Datteln. Getrocknetes oder eingelegtes Obst und Gemüse muss nicht gekennzeichnet werden, Händler dürfen aber freiwillig eine Angabe machen.
Bei Eiern hilft ein Blick auf die Schale und den Aufdruck
Abgepackte und sortierte Eier tragen einen gestempelten Code, der unter anderem verrät, aus welcher Haltungsform und welchem Land das Ei stammt. Beginnt der Zahlencode mit einer 0, handelt es sich um ein Ei aus biologischer Erzeugung, bei einer 1 aus Freiland-, bei einer 2 aus Bodenhaltung. Das Herkunftsland verbirgt sich hinter einem Länderkürzel wie DE für Deutschland oder NL für Niederlande. Auf dem Eierkarton steht allerdings meist nur, wo die Eier abgepackt wurden. So kann es sein, dass Eier zwar in Deutschland verpackt, aber in den Niederlanden erzeugt wurden. Da hilft nur ein Blick auf das Ei, um herauszufinden, woher es stammt.
Bei Fisch muss bei frischer oder gefrorener Ware auf der Verpackung angegeben werden, aus welchem Fanggebiet diese stammt. Stärker verarbeitete Produkte wie paniertes Seelachsfilet, Fischsalate oder Konserven mit Fischfilets müssen jedoch keine Informationen dazu tragen.
Bei Grillfleisch wird es schwieriger
Gekühltes oder gefrorenes Fleisch oder Hackfleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege muss auf dem Etikett unter anderem Informationen bieten, wo die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Sind wie bei Grillfleisch weitere Zutaten zugefügt, entfällt die Pflicht zur Herkunftsangabe. Bei Mischungen von Hackfleisch, die weniger als 50 % Rindfleisch enthalten, reicht die Angabe, ob die Tiere in oder außerhalb der EU aufgezogen und geschlachtet wurden.
Auch Honig ist eines der Lebensmittel, bei denen die Herkunftsangabe verpflichtend ist. Sind jedoch verschiedene Honige unterschiedlicher Herkunft im Glas, reicht zum Beispiel die Angabe "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern". Damit lassen sich aber weder die einzelnen Herkunftsländer noch der Anteil einzelner Honige an der Mischung erkennen. Das gilt ebenfalls für Olivenöl der Güteklassen "nativ extra" und "nativ".
Bei Konfitüren oder Fruchtjoghurt ist die Angabe freiwillig
Hersteller von verarbeiteten Produkten wie Konfitüren, Fruchtjoghurt oder Fertiggerichten sind nicht verpflichtet, anzugeben, woher die einzelnen Zutaten stammen. Freiwillige Angaben sind aber möglich.
Zu den freiwilligen Herkunftsangaben zählen auch die vielfältigen Regional-Labels und Initiativen, die oft von Handel und Erzeugern vergeben werden. Nach welchen Kriterien diese vergeben werden, ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Daher lassen sich Produkte mit unterschiedlichen Siegeln auch kaum vergleichen. Ein einheitlich geregeltes, freiwilliges Siegel ist das Regionalfenster. Es informiert über die Herkunft der Zutaten, den Verarbeitungsort und bei verarbeiteten Produkten auch über den Anteil an regionalen Zutaten. Bayrische Produkte können zudem mit den staatlichen Siegeln "Geprüfte Qualität Bayern" oder "Geprüfte Qualität Bio Bayern" gekennzeichnet werden.
Zur Autorin: Anja Schwengel-Exner ist Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.
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