
Mikroplastik-Verbot der EU: Welche Produkte betroffen sind

Kosmetika, Glitzer, Spielzeug – in vielen Dingen steckt Mikroplastik. Dagegen will die EU nun mit einer neuen Vorschrift vorgehen. Welche Produkte davon betroffen sind.

Die Europäische Union will den Verkauf von Mikroplastik in verschiedenen Bereichen verbieten. Dazu hat die EU-Kommission neue Maßnahmen verabschiedet, teilte die Behörde in Brüssel am Montag mit. Einerseits wird der Verkauf von Mikroplastik an sich verboten, andererseits der von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde. Schon in rund 20 Tagen, ab dem 15. Oktober, soll die erste neue Vorschrift für bestimmte Produkte gelten. Die anderen Vorschriften werden schrittweise folgen.
Doch welche Produkte sind betroffen? Und welche nicht? Hier gibt es einen Überblick über das Mikroplastik-Verbot der EU.
Mikroplastik-Verbot: Welche Produkte sind betroffen?
Am 15. Oktober 2023 tritt bereits das erste Verbot in Kraft: Es handelt sich um kosmetischen Glitzer, der ab diesem Zeitpunkt kein Mikroplastik mehr aufweisen darf.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um das Video von Glomex anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die glomex GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Als weiteres Beispiel für ein betroffenes Produkt nennt die EU das Granulat, das auf künstlichen Sportflächen, wie etwa Kunstrasen, eingesetzt wird. Das Verbot soll in acht Jahren in Kraft treten. Damit sollen Sportplatzbesitzerinnen und -besitzer genug Zeit haben, auf eine Alternative umzusteigen.
Auch für Kosmetika soll das Mikroplastik-Verbot gelten. Bereits ab sofort tritt das Verbot für Kosmetika in Kraft, die kleine Plastikkügelchen enthalten. Diese befinden sich beispielsweise in Peelings oder Zahnpasta. Für andere Kosmetika tritt das Verbot gestaffelt im Zeitraum der nächsten vier bis zwölf Jahre in Kraft.
Welche Produkte sind nicht von dem Mikroplastik-Verbot betroffen?
Laut der EU-Kommission sind diese Produkte von dem Verbot ausgenommen:
- Produkte, die zwar Mikroplastik enthalten, es aber nicht freisetzen. Dazu zählen beispielsweise Baumaterialien.
- Produkte an Industriestandorten – hierbei definiert die EU jedoch nicht genau, um welche Produkte es sich handelt.
- Produkte, für die bereits andere EU-Regeln gelten. Dazu zählen beispielsweise Medikamente, Lebensmittel und Tierfutter.
Warum verbietet die EU künftig Mikroplastik in bestimmten Produkten?
Mikroplastik lässt sich nicht biologisch abbauen. Wenn es einmal in die Umwelt gelangt ist, kann es kaum wieder entfernt werden. Mikroplastik steckt mittlerweile in Gewässern weltweit und in Tieren und gelangt so auch über die Nahrung in den menschlichen Körper. Auf die Dauer verschmutzt es die Ökosysteme und schadet der Gesundheit.
Nach Angaben der EU werden pro Jahr auf dem europäischen Kontinent 42.000 Tonnen absichtlich zugesetztes Mikroplastik freigesetzt. Durch die neue Regelung soll verhindert werden, dass rund eine halbe Million Tonnen dieses Mikroplastiks in die Umwelt gelangt.