
Was junge Eltern von der Steuer absetzen können

Laut Lohi belaufen sich die Kosten für ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf 148.000 Euro. Doch der Staat hält für Eltern einige Möglichkeiten bereit, Geld zu sparen.
Eine dünne Schneedecke taucht in diesem Winter die engen Straßen und kleinen Häuser in ein eisiges Weiß. Im beschaulichen Obbach, nahe Schweinfurt, wohnen Nadine und Johannes. Das junge Paar erwartet demnächst das erste Kind. Darauf bereiten sie sich heute schon vor, auch in finanzieller Hinsicht. Vor dem Fenster stehen sauber aufgereiht und beschriftet einige dicke Ordner. Einer dieser Ordner dreht sich bereit um die finanziellen Dinge, mit denen sich die junge Familie auseinandersetzt. Das Ganze soll so gut wie möglich vorbereitet sein. "Hier hab' ich eine Checkliste, was ich nach der Geburt alles machen muss", erzählt Nadine. Sie schlägt den Ordner auf und deutet auf eine bunte Liste "Und hier, nach der Geburt Kindergeld beantragen".
Das Kindergeld ist eine der grundlegendsten, staatlichen Unterstützungen für Eltern. "Kindergeld gibt es einkommensunabhängig", sagt Gerd Müller, Beratungsstellenleiter der Lohi in Würzburg. Familien erhalten seit 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro.
Für manche Eltern lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr
Zudem ist das Existenzminimum jedes Kindes für die Eltern steuerfrei. Der Kinderfreibetrag beträgt für das Jahr 2023 6024 Euro je Kind. Für manche Eltern können sich die Freibeträge mehr lohnen als das Kindergeld. Dies aber prüft das Finanzamt automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung. "Im Rahmen der Steuererklärung wird verglichen, ob der Kinderfreibetrag bei dem individuellen Grenzsteuersatz eine höhere Auswirkung als das Kindergeld hat. Ist das der Fall, gibt es über die Steuer noch mehr zurück", erklärt Steuerfachmann Müller. Nadine und Johannes müssen dies also nicht selbst prüfen.
Doch Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nicht die einzigen Hilfen, die der Staat Eltern bereitstellt. In der Steuererklärung lassen sich noch weitere Aufwendungen absetzen. Mit dem Ausbildungsfreibetrag erhalten Eltern für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet und das Elternhaus zur Ausbildung verlassen haben 924 € im Jahr. Voraussetzung für das Ganze ist jedoch ein bestehender Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Freibetrag für Kinder. Bis dies für sie relevant wird, haben Nadine und Johannes noch Zeit.
Kosten für Kindergarten, Hort und Babysitter absetzen
Auch für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen Entlastungsbetrag. Dieser reduziert die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte, ab 2023, um 4260 Euro. Für jedes weitere Kind, das bei dem alleinerziehenden Elternteil wohnt, steigt dieser Betrag um 240 Euro an. Voraussetzung hierfür ist wieder ein Anspruch auf Kindergeld.
Kosten, die durch die Betreuung eines Kindes anfallen, können sich in der Steuererklärung ebenfalls steuermindernd auswirken. Dabei können zwei Drittel der Kosten für Kindergarten, Hort oder Babysitter, bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr und Kind angegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außer, es kann sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen. Erfolgt die Betreuung des Kindes unentgeltlich, beispielsweise durch Verwandte, können dennoch die entstandenen Fahrtkosten zu zwei Dritteln geltend gemacht werden.
Fahrten zum Arzt und Rezepte bei der Steuer geltend machen
Das Steuerrecht bietet jedoch noch eine weitere Möglichkeit, Eltern bei den Betreuungskosten zu entlasten. "Wenn man noch nicht schulpflichtige Kinder hat, ist der bessere Weg, mit dem Arbeitgeber bezüglich eines steuerfreien Zuschusses für die Betreuungskosten zu reden", so Gerd Müller. Denn Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen steuerfreien Zuschuss zahlen. Dieser Zuschuss kann beliebig hoch sein, muss jedoch für die Betreuung oder die Fahrt zur Betreuungseinrichtung nicht schulpflichtiger Kinder verwendet werden.

Doch neben Fahrten zu Betreuungseinrichtungen können auch Fahrten zum Arzt steuerlich geltend gemacht werden. Vor allem auf dem Land werden die Distanzen zu den Kinderärzten immer größer. Auf das Jahr gerechnet, kann sich hierbei eine ganz schöne Distanz ergeben.
Zusätzlich zu den Fahrten zum Arzt, können Kosten für Zahnersatz, Physiotherapie und andere typische Krankheitskosten von Kindern als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Auch Rezeptkosten und Zuzahlungen zu Heilmitteln fallen in diese Kategorie. Um die Kosten geltend machen zu können, müssen diese jedoch zuerst eine individuelle Belastungsgrenze überschreiten. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig vom Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Um sicherzugehen, dass die Fahrtkosten beim Finanzamt anerkannt werden, sollten diese vom Kinderarzt bestätigt werden.
Wenn das Kind auf eine Privatschule geht, kann man das Schulgeld absetzen
Eine weitere Möglichkeit für Eltern Steuern zu sparen, ist das Absetzen vom Schulgeld. Die Kosten entstehen in erster Linie für Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen schicken. Hier gibt der Staat vor, dass 30 Prozent des Schulgelds, höchstens jedoch 5000 Euro pro Kind und Jahr angesetzt werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, wo sich die Schule befindet. Ausschlaggebend ist, dass der dortige Abschluss von deutschen Behörden als gleichwertig anerkannt wird. Weitere Voraussetzung ist auch hier, der Bezug von Kindergeld oder das Geltendmachen von Kinderfreibeträgen.
Doch bis sich Johannes und Nadine Gedanken um die Schule Ihres Kindes machen müssen, werden noch viele Schneeflocken im Hof vor dem Fenster ihren Weg auf die Erde finden. Viel näher ist hier die Wahl des richtigen Kinderarztes. Doch hier hat Nadine bereits vorgesorgt. "Darum kann man sich erst ab der Geburt kümmern. Johannes hat eine Liste, die er abtelefonieren muss, sobald das Kind da ist".
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