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Finanz-Kolumne
14.07.2023

So lässt sich das Studium finanzieren

Wer neben dem Studium jobben muss, darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Foto: Axel Heimken, dpa (Symbolbild)

Für die erste Ausbildung ihrer Kinder sind zunächst die Eltern in der Pflicht. Welche Geldquellen es für Studierende darüber hinaus gibt und welche zu empfehlen sind.

Wer studieren will, muss gute Noten schreiben. In der Praxis reicht dies leider oftmals nicht aus. Da nicht alle Studierende ein Stipendium erhalten, ist der weitere Bildungsweg maßgeblich davon abhängig, ob man ausreichend Geld im Rücken hat, um sich eine umfassende akademische Ausbildung leisten zu können.

Ein Bachelorstudium kann bis zu 45.000 Euro kosten und es kommen noch einige Tausend hinzu, wenn daran noch ein Masterstudium angeschlossen wird. Das ist viel Geld für jemanden, der gerade mal sein Abiturzeugnis in der Tasche hat. Zum Glück gibt es für Studierende da einige Finanzierungsquellen.

Nicht alle Studierenden erhalten Ausbildungsförderung nach dem BAföG.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Eltern müssen für die erste Ausbildung ihrer Kinder aufkommen

Allem voran natürlich die eigenen Eltern. Auch wenn das Kind mit 18 Jahren vor dem Gesetz als erwachsen gilt, entlässt dies noch nicht die Eltern aus ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Nachwuchs. So müssen sie bis zum Ende der ersten Ausbildung ihres Sprösslings für dessen Unterhalt aufkommen. Gemeint sind damit die erste Berufsausbildung oder das erste Studium sowie darauf aufbauende Ausbildungen. Also Ausbildung und passendes anschließendes Fachstudium dazu oder Bachelor- und Masterstudiengang.

Je nach Einkommen der Eltern muss für den Unterhalt eines volljährigen Kindes heutzutage etwa zwischen 570 und 1.140 Euro monatlich kalkuliert werden. Auch wenn die Finanzierung der Ausbildung immer Vorrang hat, müssen die Eltern aber nicht ihren letzten Cent geben, allenfalls den Gürtel enger schnallen. So darf erwartet werden, dass für den Kindesunterhalt die Eltern eigene Ausgaben für Freizeit, Reisen, aber auch zeitweise die eigene Altersvorsorge reduzieren.

Nicht alle Studierenden haben Anspruch auf Förderung nach dem BAföG

Dafür werden neben einem Selbstbehalt auch die Einkünfte des Kindes angerechnet. Darunter fallen vorhandenes Vermögen des Kindes, das Kindergeld, Ausbildungsvergütung und die Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Insbesondere Letzteres bekommen Kinder von Durchschnittsverdienern jedoch meist nicht.

Bleibt noch das, was die Studierwilligen selbst zu ihrer Finanzierung beitragen können. Der berüchtigte Nebenjob bleibt ein wichtiger Bestandteil davon, auch wenn er die durchschnittliche Studiendauer erfahrungsgemäß erhöht. Dabei gibt es Regeln: Es dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet beziehungsweise aktuell 470 Euro verdient werden, um keine Nachteile zu riskieren.

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Auch Studienkredite können die Ausbildung finanzieren

Als langfristige Geldquelle werden immer noch sogenannte Studienkredite angeboten. Die Rückzahlungspflicht entsteht zwar erst mit Ende des Studienabschlusses, doch die Zinsen liegen meist über dem Durchschnitt. Wer sich dafür interessiert, sollte neben den Zinskonditionen unbedingt darauf achten, wie lang der Kredit maximal gewährt wird und wie schnell er zurückgezahlt werden muss. Andernfalls kann sich diese Finanzierungshilfe schnell als Kostenfalle herausstellen – ausgezeichnet zum Start ins Berufsleben.

Da die Eltern letztlich ohnehin in der Pflicht zur Ausbildungsfinanzierung sind, täten sie gut daran, schon rechtzeitig Geld in lukrativen Sparformen zurückzulegen. Durch die richtige Finanzierungsvorsorge kann so der spätere Ausbildungseinstieg der Kinder enorm erleichtert werden. Nicht gemeint sind allerdings Ausbildungsversicherungen oder andere Lebensversicherungen, da sie teuer und unflexibel sind. Besser ist es, man setzt für den langfristigen Vermögensaufbau auf kostengünstige ETF-Sparpläne (passive Indexfonds).