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Finanzen
06.03.2024

BAföG: Wie viel darf man als Werkstudent verdienen?

Wer BAföG bezieht und nebenbei einen Werkstudentenjob hat, muss bestimmte Regeln beachten, damit das BAföG nicht gekürzt wird.
Foto: Jan Woitas, picture alliance/dpa (Symbolbild)

Neben dem Studium als Werkstudent zu arbeiten kann eine gute Möglichkeit sein, das Studium zu finanzieren. Aber wie viel darf man verdienen, damit es keinen Einfluss auf das BAföG hat?

Viele Studierende bessern ihre Finanzen mit Werkstudenten-Jobs auf. Doch wer BAföG bezieht, sollte aufpassen, wie viel er oder sie verdient. Sonst droht eine Kürzung des BAföG. Ein Überblick über die Freibeträge beim BAföG als Werkstudent.

BAföG: Welche Freibeträge als Werkstudent gibt es?

Maßgeblich für die Berechnung der Freibeträge beim BAföG ist laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Jahresbruttoeinkommen im Zeitraum der Bewilligung; also in dem Zeitraum, in dem das BAföG bewilligt wurde.

Von diesem Einkommen können Werkstudenten zuerst anteilig die jährliche Werbungskostenpauschale in Höhe von derzeit 1200 Euro abziehen. Anschließend wird noch die sogenannte Sozialpauschale von 21,6 Prozent abgezogen. Den verbleibenden Betrag müssen Werkstudenten durch die Zahl der Monate im Bewilligungszeitraum teilen. Anschließend kommt noch einmal ein Freibetrag von 330 Euro pro Monat weg. Das teilt das Bundesministerium auf seiner Website mit.

Auf Grundlage dieser Rechnung bleibt ein Bruttoeinkommen von 6251,04 Euro in zwölf Monaten und damit monatlich ein Betrag von 520,92 Euro für Werkstudenten beim BAföG anrechnungsfrei. "Das bedeutet, dass Auszubildende einem 520 Euro-Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden", heißt es weiter.

Wer als Werkstudent bereits verheiratet ist und/oder Kinder hat, kann mit etwas höheren Freibeträgen rechnen. Dann darf man im Monat mehr verdienen, ohne Abzüge beim BAföG hinnehmen zu müssen. Die Höhe der Freibeträge hängen immer vom Einzelfall ab.

Freibeträge beim BAföG: Wer gilt überhaupt als Werkstudent?

Als Werkstudent gilt, wer an einer Universität eingeschrieben ist und noch keinen akademischen Titel erlangt hat und nebenbei einer geringfügigen Tätigkeit nachgeht. Die kann aber zeitlich und finanziell deutlich über einen klassischen Nebenjob hinaus gehen. Wöchentliche Arbeitszeiten von 20 Stunden dürfen jedoch nicht überschritten werden.

Übrigens: Mit einfachen Berechnungen kann man herausfinden, wie viel BAföG Betroffenen zusteht.