
So kommt man an vermögenswirksame Leistungen

Wer sich nicht selbst kümmert, verschenkt Geld: Viele tarifgebundene Unternehmen zahlen zusätzliche Leistungen zur Vermögensbildung. Das muss man tun.
"Kleinvieh macht auch Mist!" Im positiven Sinne ist dies auf die zusätzlichen Arbeitgeberzahlungen zur Vermögensbildung von Mitarbeitenden zu übertragen. Diese vermögenswirksamen Leistungen (VL) können je nach Vereinbarung, Branche und Tarifvertrag in bestimmte Anlageprodukte investiert werden. Dabei zahlt der Arbeitgeber zwischen sechs und 40 Euro zugunsten des Arbeitnehmers ein. Zudem kann man selbst noch den Betrag aufstocken und so den Anspareffekt erhöhen.
Wer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen verdient, hat außerdem noch Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Auf VL zu verzichten, ist also in etwa so wie Geld zu verschenken. Die zur Wahl stehenden vermögenswirksamen Anlageprodukte sind vielfältig: Als sicher und preiswert gelten VL-Banksparpläne. Hier spart man auf lange Zeit mit einem festen oder veränderlichen Zins. Das "Durchhalten" des Vertrags wird teilweise mit einem Schlussbonus belohnt.
Das Geld kann auch in einen Bausparvertrag fließen
Wer Kapital fürs Eigenheim aufbauen will, kann die VL auch in einen Bausparvertrag einzahlen lassen und sich so einen Anspruch auf ein späteres Baudarlehen erarbeiten. Da Zinssätze und Tilgungsbetrag bei Vertragsschluss festgelegt werden, ist dies ein recht planbarer Sparvorgang. Selbst wenn man später das Bauspardarlehen nicht benötigt, kann man sich das Geld für andere Zwecke auszahlen lassen.
Beim VL Fondssparplan wird der Zuschuss vom Arbeitgeber in unterschiedliche Aktien, festverzinslichen Wertpapieren oder Immobilien in Form von Investmentfonds investiert. Damit wird man sowohl an den Kursgewinnen und wie auch Verlusten beteiligt. Bei der Auswahl bieten sich wegen der geringeren Kosten ETF-Fondssparpläne an. Außerdem sollte man auf den Mindestsparbetrag achten, zum Beispiel 25 Euro. Fällt der Zuschuss des Arbeitgebers geringer aus, muss man die Differenz selbst tragen. VL-Fondssparen ist vor allem zusammen mit der Arbeitnehmersparzulage interessant, da diese doppelt so hoch ausfallen kann wie bei anderen VL-Produkten.
Fondssparpläne sind beliebt
Viele Arbeitnehmer haben bereits einen Immobilienkredit. Die VL lässt sich oft auch zu dessen Tilgung verwenden und so die Restschuld schneller verringern. Anstelle von VL enthalten viele Tarifverträge Vereinbarungen über sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen. Die Arbeitgeberbeiträge dürfen hierbei nur noch für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Darunter fällt die betriebliche Entgeltumwandlung. Bei dieser muss der Arbeitgeberzuschuss zwar mindestens 15 Prozent betragen. Praktisch rechnet sich diese Sparform aber erst bei deutlich höheren Zuschüssen.
Wem Sicherheit wichtig ist, kann vor allem auf VL-Banksparplan oder VL-Bausparvertrag setzen. Höhere Renditen sowie die höchste Arbeitnehmersparzulage versprechen VL-Fondssparpläne, wobei man auch die Wertschwankungen aushalten können muss. Weil aber auch die betriebliche Entgeltumwandlung im Ergebnis oft enttäuscht, hängt es letztlich von der individuellen Situation ab, was die richtige Anlageform ist. Unabhängige Beratung zu dem Thema bieten die Experten der Verbraucherzentrale Bayern an.
Der Autor: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.
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