Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Finanzkolumne: So kommt man an vermögenswirksame Leistungen

Finanzkolumne
08.05.2023

So kommt man an vermögenswirksame Leistungen

Auf vermögenswirksame Leistungen zu verzichten, ist also in etwa so, wie Geld zu verschenken.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

Wer sich nicht selbst kümmert, verschenkt Geld: Viele tarifgebundene Unternehmen zahlen zusätzliche Leistungen zur Vermögensbildung. Das muss man tun.

"Kleinvieh macht auch Mist!" Im positiven Sinne ist dies auf die zusätzlichen Arbeitgeberzahlungen zur Vermögensbildung von Mitarbeitenden zu übertragen. Diese vermögenswirksamen Leistungen (VL) können je nach Vereinbarung, Branche und Tarifvertrag in bestimmte Anlageprodukte investiert werden. Dabei zahlt der Arbeitgeber zwischen sechs und 40 Euro zugunsten des Arbeitnehmers ein. Zudem kann man selbst noch den Betrag aufstocken und so den Anspareffekt erhöhen. 

Wer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen verdient, hat außerdem noch Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Auf VL zu verzichten, ist also in etwa so wie Geld zu verschenken. Die zur Wahl stehenden vermögenswirksamen Anlageprodukte sind vielfältig: Als sicher und preiswert gelten VL-Banksparpläne. Hier spart man auf lange Zeit mit einem festen oder veränderlichen Zins. Das "Durchhalten" des Vertrags wird teilweise mit einem Schlussbonus belohnt.

Das Geld kann auch in einen Bausparvertrag fließen

Wer Kapital fürs Eigenheim aufbauen will, kann die VL auch in einen Bausparvertrag einzahlen lassen und sich so einen Anspruch auf ein späteres Baudarlehen erarbeiten. Da Zinssätze und Tilgungsbetrag bei Vertragsschluss festgelegt werden, ist dies ein recht planbarer Sparvorgang. Selbst wenn man später das Bauspardarlehen nicht benötigt, kann man sich das Geld für andere Zwecke auszahlen lassen.

Beim VL Fondssparplan wird der Zuschuss vom Arbeitgeber in unterschiedliche Aktien, festverzinslichen Wertpapieren oder Immobilien in Form von Investmentfonds investiert. Damit wird man sowohl an den Kursgewinnen und wie auch Verlusten beteiligt. Bei der Auswahl bieten sich wegen der geringeren Kosten ETF-Fondssparpläne an. Außerdem sollte man auf den Mindestsparbetrag achten, zum Beispiel 25 Euro. Fällt der Zuschuss des Arbeitgebers geringer aus, muss man die Differenz selbst tragen. VL-Fondssparen ist vor allem zusammen mit der Arbeitnehmersparzulage interessant, da diese doppelt so hoch ausfallen kann wie bei anderen VL-Produkten.

Fondssparpläne sind beliebt

Viele Arbeitnehmer haben bereits einen Immobilienkredit. Die VL lässt sich oft auch zu dessen Tilgung verwenden und so die Restschuld schneller verringern. Anstelle von VL enthalten viele Tarifverträge Vereinbarungen über sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen. Die Arbeitgeberbeiträge dürfen hierbei nur noch für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Darunter fällt die betriebliche Entgeltumwandlung. Bei dieser muss der Arbeitgeberzuschuss zwar mindestens 15 Prozent betragen. Praktisch rechnet sich diese Sparform aber erst bei deutlich höheren Zuschüssen.

Lesen Sie dazu auch

Wem Sicherheit wichtig ist, kann vor allem auf VL-Banksparplan oder VL-Bausparvertrag setzen. Höhere Renditen sowie die höchste Arbeitnehmersparzulage versprechen VL-Fondssparpläne, wobei man auch die Wertschwankungen aushalten können muss. Weil aber auch die betriebliche Entgeltumwandlung im Ergebnis oft enttäuscht, hängt es letztlich von der individuellen Situation ab, was die richtige Anlageform ist. Unabhängige Beratung zu dem Thema bieten die Experten der Verbraucherzentrale Bayern an.

Der Autor: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.